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Session: 30.08.2013
Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der 21 Deutschschweizer Kantone haben den Lehrplan (LP) 21 zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Hauptadressaten der Konsultation sind die Kantone sowie Institutionen und Organisationen, deren Tätigkeit im direkten Zusammenhang mit der Volksschule steht. Die Konsultation dauert bis Ende 2013. Nach der Auswertung wird der Lehrplan 21 noch einmal überarbeitet und voraussichtlich im Herbst 2014 von den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Über die Modalitäten der Einführung entscheidet anschliessend jeder Kanton in eigener Kompetenz.

Mit dem Lehrplan 21 harmonisieren die Kantone die inhaltlichen Ziele der Volksschule und setzen so den Auftrag der Bundesverfassung Artikel 62 um.

Hauptadressaten der Konsultation, die bis Ende 2013 dauert, sind die Kantone. Sie beziehen gemäss den kantonalen Vorgaben weitere Organisationen und Institutionen in die Konsultation ein.

Nach Abschluss der Konsultation wird der Lehrplan 21 unter Berücksichtigung der Rückmeldungen überarbeitet. Gleichzeitig werden bestehende Lehrmittel angepasst und neue entwickelt, die sich am Lehrplan 21 orientieren. Bereits heute stehen in den meisten Fachbereichen geeignete Lehrmittel zur Verfügung. Der überarbeitete Lehrplan 21 wird voraussichtlich im Herbst 2014 den Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zum Beschluss vorgelegt. Über die Einführung entscheidet anschliessend jeder einzelne Kanton in eigener Kompetenz. Diese entscheiden auch auf welchen Zeitpunkt mit welchen begleitenden Massnahmen und welchen kantonalen Ergänzungen sie den Lehrplan 21 einführen werden. Die Einführungsmodalitäten sind daher nicht Gegenstand der Konsultation.

Der Kanton Graubünden ist in das Gesamtprojekt voll eingebunden. Gemäss Schreiben des EKUDs vom 28. Juni 2013 heisst es:

Es stehe den schulnahen Institutionen und Verbänden frei, sich an der fachlichen Konsultation zu beteiligen.

Es stehen keine politischen oder strukturellen Eckwerte bzw. Rahmenbedingungen zur Disposition.

Wenn ein Lehrplan auch inhaltlicher Natur ist, so sind bestimmte Rahmenbedingungen, vor allem da der Kanton Graubünden innerhalb der deutschsprachigen Kantone eine spezielle sprachliche Situation einnimmt, möglich. Die Konsultation in Graubünden läuft über die Regierung.

Der LP 21 ist ein bedeutendes Projekt für die Volksschule. Es ist darum wichtig, dass dieses Projekt gelingt und die Bündner Schulen profitieren können. Wenn wir zurück an die Harmos-Abstimmung denken, so soll und darf sich dies nicht wiederholen. Deshalb ist auch im Bündner Parlament eine umfassende Information und offene Diskussion über den LP 21 notwendig.

Über die Einführung über den LP 21 entscheiden die Kantone selbst. Die dazu notwendigen begleitenden Massnahmen werden in den Kantonen entschieden.

Welches die notwendigen Massnahmen, die zum Gelingen des Lehrplans 21 beitragen und welche Auswirkungen der neue Lehrplan auf die Bündner Schulen haben wird, sind dem Grossen Rat noch unbekannt.

Im Gesetz über den Grossen Rat unter 3. Aussenbeziehungen Art. 67 ist Folgendes festgehalten:

Die Regierung informiert den Grossen Rat in dessen Kompetenzbereich laufend und umfassend über wichtige Vorhaben im Bereich der internationalen und interkantonalen Zusammenarbeit sowie über den Stand von Verhandlungen.

Die Regierung wird beauftragt, vor ihrem Entscheid über den Lehrplan 21, den Grossen Rat während einer Session in geeigneter Form zu informieren und die Möglichkeit zu einer zeit- und sachgerechten Stellungnahme zum Lehrplan 21 zu geben.

Chur, 30. August 2013

Florin-Caluori, Dudli, Meyer-Grass, Albertin, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Camischolas), Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori, Casty, Casutt Renatus, Casutt-Derungs Silvia, Cavegn, Darms-Landolt, Davaz, Dermont, Dosch, Fasani, Felix, Furrer-Cabalzar, Geisseler, Giacomelli, Hardegger, Jeker, Kleis-Kümin, Kollegger (Malix), Krättli-Lori, Locher Benguerel, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Parolini, Parpan, Righetti, Sax, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Tscholl, Wieland, Zanetti, Bürgi-Büchel, Decurtins-Jermann, Degonda, Deplazes, Gugelmann, Pfister

Antwort der Regierung

Der Schweizer Souverän hat am 21. Mai 2006 mit annähernd 86 % Zustimmung in der Bundesverfassung neue Bildungsartikel verankert, die den Kantonen unter anderem eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zu einer gesamtschweizerisch einheitlichen Regelung von Dauer und Zielen der Bildungsstufen und deren Übergänge auferlegen (Art. 62).

Im selben Jahr haben alle 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone über die drei Regionalkonferenzen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschlossen, einen gemeinsamen, sprachregionalen Lehrplan zu entwickeln. Nach der Verabschiedung eines Grundlagenberichts zur Konkretisierung des Lehrplanprojekts durch alle betroffenen Kantone startete im Herbst 2010 die eigentliche Entwicklung des sprachregionalen Lehrplans 21.

Im neuen kantonalen Schulgesetz ist die Vorgabe enthalten, Lehrpläne nach Möglichkeit interkantonal zu koordinieren (Art. 29 Abs. 3 Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 [Schulgesetz; BR 421.000]). Diese Prämisse kann Graubünden trotz seiner sprachlichen Sonderstellung erfüllen. In diesem Sinn wurden die von den übrigen Kantonen abweichenden Bündner Sprachenlehrpläne innerhalb des Gesamtprojekts des Lehrplans 21 gleichwertig entwickelt.

Ein erster Entwurf aller Teile des Lehrplans 21 stand 2012 für eine fachliche Diskussion bereit. Seit Juni 2013 bis Ende Jahr findet nun parallel in allen 21 Kantonen sowie bei schulnahen Institutionen eine zweite, noch breitere Konsultation statt. Im Herbst 2014 soll der konsolidierte Lehrplan 21 von der Plenarversammlung aller am Lehrplanprojekt beteiligten Erziehungs- und Bildungsdirektorinnen und -direktoren (D-EDK) zuhanden der Kantone freigegeben werden. Kantonsspezifische Ergänzungen und Anpassungen erfolgen ab 2015 in deren Verantwortung. Dazu zählt u. a. die Entwicklung einer Lektionentafel oder die Ausgestaltung von Wahlfächern.

Frühester Zeitpunkt für die Implementierung des neuen (Bündner) Lehrplans 21 ist Schuljahresbeginn 2017/18, sind doch neben umfangreicher Übersetzungsleistung auch bedarfsgerechte Einführungsveranstaltungen und für die einzelnen Schulen geeignete Kursmodule zu leisten bzw. vorzubereiten. Dieses Vorgehen entspricht gemäss heutigem Wissensstand auch der Planung anderer Kantone.

Das Bündner Schulgesetz legt fest, dass Lehrpläne und Lektionentafeln von der Regierung zu erlassen sind. Das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) wird deshalb zuhanden der Regierung nach der erwähnten Freigabe des Lehrplans 21 an die Kantone einen Bericht u. a. mit folgenden Elementen erstellen: Vorschlag zu den Inhalten des neuen Bündner Lehrplans 21 mit spezifischen Handlungsfeldern für den Kanton; Entwurf der Lektionentafeln für die drei Sprachregionen; provisorischer Einführungszeitplan; Abklärungen zum Weiterbildungsbedarf der Lehrpersonen; Abschätzung der mit der Einführung des neuen Lehrplans verbundenen Kosten; Ermöglichung der Kompetenzenüberprüfung in den einzelnen Fächern für alle drei Sprachregionen.

Bevor die Regierung den allenfalls angepassten Bündner Lehrplan 21 mit den Lektionentafeln verabschiedet, kann der genannte Bericht des EKUD dem Grossen Rat zur Kenntnis gebracht werden. Die Regierung ist somit bereit, den Auftrag entgegenzunehmen und den Grossen Rat nach Freigabe des Lehrplans 21 durch die D-EDK beziehungsweise vor den definitiven Entscheiden in geeigneter Form zu orientieren.

17. Oktober 2013