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Session: 17.06.2004
Im Alltag lässt es sich beobachten und Untersuchungen erhärten die Feststellung: Der Tabak-, Cannabis- und Alkoholkonsum immer jüngerer Jugendlicher nimmt zu.
Tatsachen sind, dass:

1. In den letzten Jahren ist die Zahl der jugendlichen Raucherinnen und Raucher sehr stark angestiegen. Bereits 12-jährige Schülerinnen und Schüler rauchen regelmässig am Morgen auf dem Schulweg.

2. Je früher mit dem Rauchen begonnen wird, desto schwieriger ist es, wieder aufzuhören und desto grösser ist das Risiko, später an den schädlichen Folgen des Rauchen zu leiden.

3. Die Präventionskampagnen, welche auf die Suchtproblematik und Gesundheitsschädigung hinweisen, bleiben bei den Jugendlichen praktisch ohne Wirkung.

Drastische Preiserhöhungen für Raucherwaren gelten als wirksames Mittel zur Einschränkung des Tabakkonsums bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Das Verbot des Verkaufs von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren, das Verbot von Zigarettenautomaten oder die Einschränkung des Zugangs zu Automaten für Jugendliche, werden als weitere Präventionsmassnahmen genannt und vom Bundesamt für Gesundheitswesen geprüft. ( Vergleiche u. a. Nationales Programm 2001- 2005 zur Tabakprävention des Bundesamtes für Gesundheit)
Zusammengefasst muss festgestellt werden, dass die gesundheitlichen Schäden verursacht durch Tabak- und übermässigen Alkoholkonsum, und die daraus resultierenden Kosten im Gesundheitswesen und in der sozialen Wohlfahrt bekannt sind.

Nach dem Bundesgerichtsurteil vom 28.03.2002 (Urteil 2P.2007/2000) über eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das vom Grossen Rat des Kantons Genf im Juni 2000 erlassene „Werbegesetz“ ist klar, dass die Kantone Gesetze erlassen können die den Jugendschutz und die Prävention in den Vordergrund stellen, nicht gegen höherrangiges Bundesrecht verstossen.

Die Unterzeichneten ersuchen die Regierung diesen Auftrag entgegen zu nehmen und eine Gesetzesvorlage dem Grossen Rat zu unterbreiten, die den Tabakwarenverkauf an Minderjährige direkt aber auch über die Verkaufsautomaten verbietet.

Chur, 17. Juni 2004

Name: Schütz, Jäger, Pfiffner, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Bundi, Caviezel (Thusis), Frigg, Jaag, Koch, Märchy-Michel, Meyer-Persili (Chur), Mengotti, Noi, Peyer, Pfenninger, Trepp, Zindel, Brasser, Caviezel (Chur),

Session: 17.06.2004
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Gemäss dem Nationalen Programm zur Tabakprävention 2001 - 2005 hat der Anteil der Rauchenden in der Schweiz Mitte der 70er Jahre einen Höchststand (50.6 Prozent der Bevölkerung) erreicht und sich in der Folge bis Mitte der 80er Jahre auf 30.9 Prozent vermindert. Bei den Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren betrug der Raucheranteil Ende der 70er Jahre beinahe 50 Prozent und verminderte sich bis Ende der 80er Jahre auf weniger als 20 Prozent. Seither ist diese Zahl wieder merklich angestiegen. Bei der letzten grossen Umfrage 1997/98 haben 42 Prozent der befragten Männer und 39 Prozent der befragten Frauen angegeben, dass sie rauchen. Das durchschnittliche Einstiegsalter ist über mehrere Jahre kontinuierlich gesunken und liegt heute bei ungefähr 16 Jahren. Der jährliche Gesamtverkauf bewegt sich seit 1974 kontinuierlich zwischen 15 und 17 Milliarden Zigaretten. Der jährliche Verkauf je rauchende Person ist aber rückläufig und beträgt zurzeit etwa 2'500 Zigaretten.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass einzelne staatliche Massnahmen wie zum Beispiel die Anhebungen der Zigarettenpreise, das Konsumverhalten von Jugendlichen und Erwachsenen nicht in der gewünschten Art und Weise zu beeinflussen vermögen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Frage, ob Jugendliche rauchen, vom jeweils en vogue stehenden "Life Style", d.h. von den gruppenspezifisch im Trend stehenden Verhaltens- und Einstellungsformen abhängig ist. Entsprechend versuchen Jugendliche durch im Alltagsleben sichtbare Verhaltensweisen und symbolische Praktiken, sich am Lebensstil Erwachsener zu orientieren. Wenn also das Rauchen "trendy" ist, hält auch ein Verkaufsverbot für Tabakprodukte an Jugendliche diese nicht davon ab, sich die Zigaretten zu beschaffen. Verbote - insbesondere für Jugendliche - dürften vielmehr ein Ansporn darstellen, diese Verbote zu übertreten. So wird es für einen 14-Jährigen kaum ein Problem sein, einen 17-Jährigen zu finden, der ihm die Zigaretten kauft.

Wie das Bundesamt für Gesundheit in seinem Programm zur Tabakprävention 2001 - 2005 festgehalten hat, ist der Einstieg in den Tabakkonsum und die Fortführung des Tabakkonsums mit multifunktionellen Phänomenen verbunden. Dabei handelt es sich insbesondere um Gruppendruck, geringes Selbstwertgefühl, Probleme in der Schule und/oder zu Hause, Ängste und Depressionen oder das sozioökonomische Umfeld. Entsprechend geht das Bundesamt für Gesundheit davon aus, dass nur die Umsetzung eines koordinierten Massnahmenpakets zielführend ist, um Jugendliche und Erwachsene vom Rauchen abzuhalten bzw. diese dazu bringt mit dem Rauchen aufzuhören. Aufgrund dieser Ausgangslage ist das Bundesamt für Gesundheit derzeit damit befasst, zu Handen des eidgenössischen Parlaments im Rahmen des Legislaturprogrammes 2003 - 2007 ein Massnahmenpaket zu schnüren. Dieses Paket wird nebst verstärkter Prävention und Angeboten zum Ausstieg auch gesetzliche Verbote, wie ein Werbeverbot für Tabakwaren und ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche auf eidgenössischer Ebene, enthalten.

Die Regierung erachtet es angesichts der Tatsache, dass sich derzeit auf eidgenössischer Ebene ein umfassendes Massnahmenpaket in Ausarbeitung befindet, als wenig zielführend, auf kantonaler Ebene im Sinne einer punktuellen Massnahme ein Verkaufsverbot für Tabakwaren an Jugendliche zu statuieren. Sie beantragt deshalb, den Auftrag abzulehnen.

Datum: 7. September 2004