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Schutz im Alter
Kindesschutz
Selbstverwaltung

… dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen …

(aus der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung vom 18. April 1999)

Neben Kindern und Jugendlichen ist es auch manchen Erwachsenen nicht möglich, die für sie notwendige Hilfe in ihrer Umgebung oder bei privaten oder öffentlichen Beratungsstellen einzuholen.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) unterstützen schutzbedürftige Personen, die nicht in der Lage sind, selbständig für ihr Wohl zu sorgen.

In dringenden Notfällen (Kindesschutz) wenden Sie sich ausserhalb der Bürozeiten an die Einsatzzentrale der Kantonspolizei (Tel. 117).

KESB.kurz.erklärt