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Session: 07.12.2022

Die Schweiz hat eine humanitäre Tradition. Sie nimmt Menschen auf, die an Leib und Leben verfolgt sind. Asyl- und Migrationspolitik werden aber verwischt. Wirtschaftsflüchtlinge missbrauchen die besagte humanitäre Tradition. Sie belasten die Staatskasse enorm. In der Bevölkerung wird vermutet, dass die Kosten explodieren und die Kriminalität und damit verbundene gesellschaftlichen Probleme zunehmen.

Gemäss letzten Hochrechnungen ist in naher Zukunft mit an die 100 000 Asylsuchenden und weiteren 70 000 Flüchtlingen aus der Ukraine zu rechnen. Die Zunahme der Asylsuchenden soll im Oktober 2022 im Vergleich zum Vormonat um 20 Prozent gestiegen sein. Im Oktober dieses Jahres wurde in unserem Land zudem 2360 aus der Ukraine geflüchteten Menschen der Schutzstatus S erteilt. Der Ruf nach Verstärkung der Grenzwache durch die Armee entsteht.

Auch der Grenzkanton Graubünden (Engadin und die Südtäler) muss sich mit dieser Situation befassen und Folgerungen und Massnahmen treffen (Unterbringung, Beschulung etc.)

Die Mitglieder der Fraktion der SVP sind besorgt. Sie stellen der Regierung deshalb folgende Fragen:

  1. Wie ist – zahlenmässig – die Auslastung der Asylzentren, Unterkünfte und ähnlichen Einrichtungen im Kanton und seinen Regionen?
  2. Welche Massnahmen sind bei einer Überbelegung und -belastung der heute zugewiesenen Unterkünfte in den Regionen vorgesehen? Welche Unterkünfte und Einrichtungen sind in Planung beziehungsweise in Reserve und wo sind diese Einrichtungen geplant?
  3. Wie hoch ist der Anteil von Personen in unserem Kanton aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bei Polizeieinsätzen, polizeilichen Ermittlungs- und Strafverfahren (Staatsanwaltschaft, Strafgerichte) und um welche Nationalitäten handelt es sich?
  4. Wie hoch ist die Anzahl Flüchtlinge aus der Ukraine und wie hoch ist die Anzahl Menschen mit Schutzstatus S?
  5. Wie hoch ist – nach Nationalitäten unterschieden – die Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die ausserhalb von bestehenden Einrichtungen des Kantons in den Regionen betreut und (durch Private Institutionen) beherbergt werden?
  6. Welches sind die finanziellen Auswirkungen für den Kanton und seiner Gemeinden derzeit und im Falle von worst-case-Annahmen?
  7. Ist in Bezug auf die zu erwartende Flüchtlings- und Asylsituation die Aufhebung der Polizeiposten in Castasegna, Martina und Campocologno sachgerecht und die Bedienung derselben ab Scuol, Samedan und Poschiavo nach einsatz- und personaltechnischer Sicht überhaupt noch sinnvoll, respektive zu verantworten? Wenn nicht, ist die Regierung bereit, zeitnah diese Postenaufhebungen (wohlverstanden Grenzposten!), nicht zuletzt auch auf die polizeiliche Abdeckung/Sicherheit der Bevölkerung, durch eine stationäre Polizeiabdeckung der Seitentäler rückgängig zu machen?
  8. Ist die Regierung bereit, monatlich die Gemeinden und die Kantonsbevölkerung über die aktuellen Zahlen und Kosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu informieren und gegebenenfalls, in welcher Form (Informationskonzept)?

Chur, 7. Dezember 2022

Salis, Metzger, Candrian, Adank, Brandenburger, Butzerin, Casutt, Cortesi, Della Cà, Dürler, Favre Accola, Gort, Grass, Hefti, Hug, Koch, Krättli, Lehner, Menghini-Inauen, Morf, Rauch, Roffler, Sgier, Stocker, Weber

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Am 20.02.2023 betrug die Auslastung der Asylzentren, Unterkünfte und ähnlichen Einrichtungen im Kanton 64.74%, davon 516 Personen aus dem angestammten Asylbereich und 471 Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S.

Zu Frage 2: Pro Standort und Einrichtung wird eine maximal mögliche Unterbringungszahl definiert, welche bei Unterbringungsengpässen kurzzeitig geringfügig überschritten werden kann. Im Jahr 2015 wurde letztmals die maximale Unterbringungszahl für einige Wochen überschritten. Derzeit stehen 14 betriebsbereite Kollektiveinrichtungen in folgenden Gemeinden zur Verfügung: Arosa, Cazis, Davos (2), Disentis, Chur (4), Churwalden, Grüsch, Laax, Roveredo, Trimmis und Val Müstair sowie das Ausreisezentrum Flüeli. Bei Bedarf stehen je eine grössere Unterkunft auf dem Gebiet der Gemeinde Luzein, Samedan sowie eine unterirdische Einrichtung in Chur für eine Inbetriebnahme innerhalb von kurzer Frist zur Verfügung.

Zu Frage 3: Der Anteil von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bei Polizeieinsätzen/Ermittlungs-/Strafverfahren lag im Jahr 2022 bei 4%, derjenige von Personen mit Schutzstatus S bei 0.1%. Bei den Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich handelte es sich um folgende Nationalitäten: Eritrea (17%), Algerien (14%), Irak (10%), Afghanistan (8%), Georgien (8%), Syrien (7%), Serbien (5%).

Zu Frage 4: Es wurden total 1798 Personen aus der Ukraine dem Kanton Graubünden zugewiesen, davon 1738 Personen mit Schutzstatus S (Stand 20.02.2023). Am 20.02.2023 hielten sich davon 1415 Personen im Kanton Graubünden auf.

Zu Frage 5: Am 20.02.2023 hielten sich total 1361 Personen aus dem Flüchtlings- und Asylbereich im Kanton Graubünden auf. 822 Personen wohnten ausserhalb von bestehenden Einrichtungen des Kantons (in privaten Unterkünften). 203 Personen Afghanistan, 3 Personen Albanien, 2 Personen Angola, 17 Personen Äthiopien, 1 Person Bosnien, 34 Personen China, 1 Person Côte d'Ivoire, 236 Personen Eritrea, 31 Personen Irak, 21 Personen Iran, 5 Personen Kamerun, 2 Personen Kongo, 13 Personen Kosovo, 1 Person Kroatien, 1 Person Libyen, 2 Personen Nigeria, 4 Personen Pakistan, 3 Person Russland, 17 Personen Serbien, 41 Personen Somalia, 48 Personen Sri Lanka, 3 Personen Sudan, 76 Personen Syrien, 1 Person Tansania, 45 Personen Türkiye, 1 Person Uganda, 1 Person Weissrussland, 8 Personen ohne Nationalität, 1 Person unbekannter Herkunft. 945 Personen der 1415 Personen aus der Ukraine wohnten Stand 20.02.2023 in privaten Unterkünften. 980 Personen mit Schutzstatus S wurden durch die kantonalen Sozialdienste betreut (Stand 20.02.2023).

Zu Frage 6: Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von der Dauer des Aufenthalts im Kanton Graubünden. Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen, Personen mit Schutzstatus S, anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind in den ersten Jahren in der Regel nicht erwerbstätig und werden im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz IAS sprachlich und beruflich gefördert. Abhängig vom Status richtet der Bund dem Kanton bzw. den Gemeinden Globalpauschalen aus, die für die Unterstützung der Personen aufgewendet werden. Im Rahmen des Auftrags Niederer vom 9.12.2015 betreffend Solidarisierung der Sozialhilfekosten von anerkannten Flüchtlingen hat die Regierung die Auszahlung der Globalpauschalen an die Gemeinden an die Dossiergrösse der anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge angepasst. Stichproben haben gezeigt, dass mit dem Verteilmechanismus die Unterstützungsleistungen grossmehrheitlich komplett gedeckt werden. Aufgrund der heutigen Praxis fallen dem Kanton und den Gemeinden in den ersten fünf bzw. sieben Jahren im Bereich der Unterstützungsleistungen deshalb keine, oder relativ geringe Ausgaben an.

Zu Frage 7: Aufgehoben wurden die Polizeiposten in Martina und Campocologno. In Castasegna wird die Büroinfrastruktur nach wie vor genutzt. Mit der kantonalen Immobilienstrategie wurde beschlossen, neun über den Kanton verteilte, starke regionale Verwaltungszentren zu erstellen. Acht davon sind mittlerweile realisiert worden. In alle diese Zentren ist auch die Kantonspolizei Graubünden eingezogen. Aus taktischer, organisatorischer Sicht ist die Kantonspolizei Graubünden heute, basierend auf der in den letzten Jahren geschaffenen Mobilität im Informatik- und Fahrzeugbereich, sehr agil und nicht mehr Standort gebunden. Die Zentralisierung der Kräfte im Oberengadin, im Puschlav und im Unterengadin hat sich bewährt und fördert die mobile Präsenz der Kantonspolizei Graubünden im ganzen Einsatzraum. Dieser Umstand wirkt sich positiv auf die Interventionszeiten aus. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung ist es sehr schwierig geworden, Personal in den südlichen Talschaften halten zu können. Kleinstdienststandorte sind nicht mehr zeitgemäss und lassen sich auch nicht mit der Forderung nach attraktiven Arbeitsplätzen vereinbaren.

Zu Frage 8: Der Bund richtet die Globalpauschale und der Basisanteil der Nothilfepauschale quartalsweise aus; den Ausgleichsanteil der Nothilfepauschale und die Verwaltungskostenpauschale werden den Kantonen jedoch jährlich ausbezahlt. Eine monatliche Veröffentlichung der aktuellen Zahlen ist deshalb nicht umsetzbar. Die effektiven Aufwendungen und Erträge lassen sich aus der kantonalen Jahresrechnung im Asylbereich entnehmen und die Zahlen der Asylstatik werden vom Staatssekretariat für Migration SEM veröffentlicht (https://www.gr.ch/DE/institutionen/parlament/PV/Seiten/www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/statistik/asylstatistik.html).

1. März 2023