Anfrage Nick betreffend Verkehrssituation Verkehrsknotenpunkt Autobahnanschluss Landquart
Session: 07.12.2009
Mit der Eröffnung des Alpenrhein Outlet Village ist beim Autobahnanschluss Landquart die erwartete äusserst problematische Verkehrssituation entstanden.
Betroffen davon sind nicht nur die Alpenrhein Outlet Village Besucher, sondern insbesondere die Zubringer des Industriestandortes Tardis aber auch der Berufsverkehr.
Der Verkehrsknotenpunkt Landquart – als Tor zu Graubünden – ist aber auch für den Tourismusverkehr insbesondere Richtung Klosters-Davos von besonderer Bedeutung.
Auf Grund der prekären Verkehrssituation stellen wir der Regierung folgende Fragen:
1. Wie beurteilt die Regierung die Verkehrssituation beim Verkehrsknotenpunkt Autobahnanschluss Landquart?
2. Welche kurzfristigen Möglichkeiten gedenkt die Regierung zur Verbesserung der Situation zu treffen?
3. Was kann mittel- und langfristig unternommen werden?
4. Ist die Regierung allenfalls bereit, eine Strassenumklassierung vorzunehmen?
Chur, 7. Dezember 2009
Nick, Nigg, Jeker, Brandenburger, Dudli, Möhr, Pfiffner-Bearth
Antwort der Regierung
Der Nationalstrassenanschluss Landquart wurde in den Jahren 2001 bis 2003 umgebaut, um das Industriegebiet Igis-Landquart/Zizers besser an das übergeordnete National- und Hauptstrassennetz anzubinden. Die Ansiedlung der einzelnen Unternehmen im Industriegebiet liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Kantons. Seine Einflussmöglichkeiten z.B. hinsichtlich Erschliessungsauflagen sind damit gering.
Zu den konkreten Fragen äussert sich die Regierung wie folgt:
1. Die Regierung verfolgt die Entwicklung der Verkehrssituation seit der Eröffnung des Alpenrhein Outlet Village. Dies betrifft vor allem die Gefahr von Rückstaus auf der Verzögerungsspur der Nationalstrassenausfahrt aus Richtung Chur, da solche Staus ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsproblem darstellen können.
2. Da sich der betroffene Strassenabschnitt im Nationalstrassenperimeter befindet, liegen seit Inkrafttreten der NFA Verantwortung und Zuständigkeit für bauliche Massnahmen beim Bundesamt für Strassen (ASTRA). Die Regierung sieht kurzfristig nur im betrieblichen Bereich Möglichkeiten, welche zu einer gewissen Verbesserung führen könnten (Stauwarnung auf der A13, Verkehrsregelung für die Parkplatz-Zu- und -Wegfahrten).
3. Das Tiefbauamt Graubünden hat bereits vor der Realisierung des Outlet Village erste Überlegungen angestellt. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Kreisels an der Nationalstrasse A28 wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Bypass Richtung Prättigau ausgearbeitet. Diese Studie wurde zur Weiterbearbeitung dem ASTRA übergeben. Die Regierung wird aufgrund der nunmehr bekannten Erfahrungen beim ASTRA darauf hinwirken, dass mit zwecktauglichen Massnahmen die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss gewährleistet bleiben.
4. Wie bereits dargelegt, ist der Abschnitt zwischen den beiden Kreiseln Bestandteil des Nationalstrassennetzes. Die Feinerschliessung innerhalb der Gemeinden und damit auch des Industriegebietes Tardis ist Aufgabe der Gemeinden. Für eine Umklassierung besteht vorliegend kein Anlass. Zudem würden neue Eigentumsverhältnisse nichts an der aktuellen Verkehrssituation ändern.
27. Januar 2010