Innovation und erhöhte Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bilden die Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung.
Bei Innovationen geht es nicht um eigentliche Erfindungen, sondern um neue oder verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse.
Innovationen werden heute immer häufiger in Kooperationen realisiert. Gründe dafür sind unter anderem die zunehmende Komplexität von Technologien, die damit einhergehende Spezialisierung sowie die hohen Innovationsrisiken in grossen Innovationsprojekten. Insbesondere für KMU sind daher Kooperationen oft die einzige Möglichkeit, ambitiöse Innovationsprojekte zu realisieren. Daher ist die Schweizer Innovationspolitik stark auf die Förderung von Kooperationsprojekten ausgerichtet.
Auf eidgenössischer Ebene hat die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Jahr 2010 und dann am 1. Juni 2011 sogenannte Innovationsschecks mit einer Fördersumme von total CHF 1 Million lanciert. Der Innovationsscheck soll KMU Anreize geben, Innovationsprojekte überhaupt anzupacken und diese in Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungsinstitutionen durchzuführen. Der Wissens- und Technologietransfer zwischen KMU und Hochschulen soll dadurch intensiviert werden. Der Innovationsscheck auf Bundesebene ist inzwischen abgelaufen.
Die Studie «Innovationsmonitor Graubünden» ging der Frage nach, wie innovativ Bündner Unternehmen sind. Die repräsentative Umfrage führte zu folgenden Ergebnissen: Sechs Prozent der Unternehmen können als sehr innovativ eingestuft werden und etwa ein Viertel als innovativ.
In diesem Zusammenhang wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wurde der eidgenössische Innovationsscheck von Bündner Unternehmungen genutzt? Wenn nein, weshalb nicht? Was sind die Gründe?
2. Wie können Rahmenbedingungen verbessert werden, um die Innovationsfähigkeit der Bündner Unternehmen zu steigern?
3. Ist die Regierung gewillt, im neuen Wirtschaftsentwicklungsgesetz der Förderung der Innovationsfähigkeit den notwendigen Stellenwert einzuräumen?
Chur, 15. Februar 2012
Nick, Dudli, Geisseler, Aebli, Barandun, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Casanova-Maron, Casty, Casutt, Cavegn, Claus, Clavadetscher, Conrad, Davaz, Della Vedova, Dermont, Engler, Felix, Fontana, Furrer-Cabalzar, Gunzinger, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Hartmann (Chur), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Kasper, Kleis-Kümin, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kollegger (Chur), Kollegger (Malix), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Marti, Meyer-Grass, Michael (Donat), Michel, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Parolini, Parpan, Pedrini, Perl, Pfäffli, Rosa, Sax, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Waidacher, Wieland, Zweifel-Disch, Deplazes, Epp, Hauser, Menghini, Motti, Patt, Schucan
Antwort der Regierung
Die Wettbewerbsfähigkeit einer Region hängt unter anderem direkt von der Innovationskraft ihrer Unternehmungen ab. Diese wiederum ist nur gegeben, wenn die Akteure der Wirtschaft über das entsprechende Wissen verfügen, das Innovationspotential umzusetzen. Mitentscheidend hierfür sind die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften und die damit in Zusammenhang stehenden Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung sowie des Wissens- und Technologietransfers von Bildungs- und Forschungsinstituten. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die über keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung verfügen, kann die Vernetzung mit regionalen, nationalen aber auch internationalen Hochschulen und Forschungsinstitutionen dazu beitragen, die Innovationskraft zu steigern. Die Projektförderung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) stellt ein bewährtes Instrument zur Innovationsförderung dar und wird auch von Unternehmen aus dem Kanton Graubünden genutzt.
Frage 1: Die im Jahr 2010 durch die KTI lancierten Innovationsschecks sollen einen Beitrag leisten, um die Zusammenarbeit mit Hochschul- und Forschungsinstitutionen und die Vernetzung mit anderen Unternehmen zu vereinfachen. Ziel der KTI ist, dass sich aus den Arbeiten im Zusammenhang mit den Innovationsschecks KTI-Projekte oder EU-Forschungsprojekte entwickeln und dadurch die Innovation gefördert wird. Gemäss Auskunft der KTI wurden insgesamt 638 Innovationsschecks erfasst (2009 Pilotprojekt: 165; 2010 Cleantech: 258; 2011 3. Serie: 215) und 400 davon gutgeheissen. Aus Graubünden wurden dreizehn Innovationsschecks erfasst, davon wurden drei bewilligt (2009: 2 wovon 1 gutgeheissen; 2010: 5 wovon 1 gutgeheissen; 2011: 6 wovon 1 gutgeheissen). Im Vergleich mit der Anzahl insgesamt bewilligter Innovationsschecks anderer Kantone schneidet der Kanton Graubünden unterdurchschnittlich ab (Zürich 26, St. Gallen 18, Tessin 5, Wallis 4, Glarus 1 Innovationsschecks gutgeheissen). Zu den Gründen der Ablehnung macht die KTI keine Aussagen.
Frage 2: Um die Rahmenbedingungen bezüglich Innovationsfähigkeit zu verbessern, arbeitet der Kanton Graubünden aktiv an einem kantonsübergreifenden Projekt der Neuen Regionalpolitik mit (Projekt WTT Ostschweiz). Dieses hat zum Ziel, die Innovationskraft von Start-up, Mikro- sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit hohem Wertschöpfungspotenzial zu stärken. Erreicht werden soll dies durch eine verbesserte Einbindung in die Hochschul- und Forschungslandschaft im Sinne des Wissens- und Technologietransfers. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass Bündner Unternehmen die Förderinstrumente des Bundes vermehrt nutzen.
Frage 3: Vorrangiges Ziel des Regierungsprogrammes 2013-2016 ist es, wirtschaftliches Wachstum zu fördern und damit die Attraktivität Graubündens als Wirtschafts-, Arbeits- und Wohnraum zu erhöhen. Die Förderung der Innovation und die damit verbundene Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit können wesentlich zur Erreichung dieses Ziels beitragen. In diesem Sinne werden der Aspekt der Innovationsförderung und die damit in Zusammenhang stehenden Förderinstrumente in der Totalrevision zum Gesetz über die wirtschaftliche Entwicklung (GWE) besondere Berücksichtigung finden.
02. Mai 2012