Der Kanton St. Gallen kennt auf kantonaler und kommunaler Ebene für die Wahl von Mitgliedern der Exekutive ein Wahlverfahren, das sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Behörden sehr einfach zum Handhaben ist. Auf vorgedruckten Wahlzetteln müssen die Namen der Kandidierenden nur noch angekreuzt werden. Dieses Verfahren bringt folgende Vorteile:
1. Die Stimmenden müssen die Namen nicht handschriftlich auf den Stimmzettel übertragen, sondern kreuzen einfach die gültig vorgeschlagenen Kandidierenden auf dem Stimmzettel an. Die Stimmberechtigten sind hinreichend über die kandidierenden Personen informiert. Alle Kandidierenden werden übersichtlich auf einem einzigen Stimmzettel aufgeführt. Die Auswahl wird erleichtert. Trotzdem ist es möglich, nicht vorgeschlagene Personen aufzuführen.
2. Das Ankreuzen ist wesentlich einfacher und schneller, somit auch kundenfreundlicher als das Abschreiben von Namen.
3. Die Gefahr von Verwechslungen infolge falsch geschriebener Namen (Fall Winterthur) wird bei offiziell Kandidierenden völlig eliminiert. Das Problem der Lesbarkeit von handgeschriebenen Namen ist bei den vorgedruckten Namen gelöst. Der Wille der Stimmenden kommt somit unverfälscht zum Ausdruck.
4. Die Bereinigung der Stimmzettel durch die Gemeinden wird ebenfalls vereinfacht und damit die Ergebnisermittlung beschleunigt.
Der Dienst für politische Rechte des Kantons St. Gallen erhielt für die Idee des Wahlzettels zum Ankreuzen im Jahre 2008 den Innovationspreis der Staatsverwaltung des Kantons St. Gallen.
Die Unterzeichneten Mitglieder des Grossen Rates beauftragen deshalb die Regierung, dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft zur Vereinfachung des Wahlverfahrens für die Wahl der Bündner Regierung und der Bündner Standesvertretung vorzulegen. Zentrales Element der Vereinfachung soll ein Wahlzettel zum Ankreuzen sein.
Chur, 30. August 2012
Peyer, Geisseler, Marti, Aebli, Albertin, Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori, Campell, Casanova-Maron, Casty, Cavegn, Clavadetscher, Conrad, Davaz, Della Vedova, Dermont, Dosch, Dudli, Engler, Fallet, Foffa, Fontana, Frigg-Walt, Furrer-Cabalzar, Gartmann-Albin, Grass, Gunzinger, Hartmann (Champfèr), Hartmann (Chur), Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jeker, Jenny, Joos, Kappeler, Kasper, Kleis-Kümin, Koch (Igis), Kollegger (Chur), Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Locher Benguerel, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Meyer-Grass, Michael (Castasegna), Müller, Niederer, Nigg, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Parpan, Pedrini (Roveredo), Pfenninger, Pult, Rosa, Sax, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Tenchio, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Troncana-Sauer, Tscholl, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Zweifel-Disch, Deplazes, Fausch, Michel (Igis), Monigatti, Pedrini (Soazza), Pfister