Navigation

Inhaltsbereich

Session: 31.08.2012
Die Submissionsvorschriften bezwecken eine möglichst wirtschaftliche Beschaffung von Gütern oder Dienstleistungen durch die öffentliche Hand. Die Spielregeln für die „grossen Projekte“ sind durch die Gatt/WTO-Regulierungen im Staatsvertragsbereich vorgegeben. Umfangmässig wichtiger sind jedoch die Vergaben, welche den Vorgaben des Submissionsgesetzes unterliegen. In diesem von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich gibt die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) maximale Vorgaben für die Schwellenwerte zu den verschiedenen Vergabeverfahren vor. Die meisten Kantone wenden diese Schwellenwerte der IVöB in ihrer kantonalen Submissionsgesetzgebung an. Der Kanton Graubünden hingegen schöpft diese maximalen IVöB-Vorgaben nicht aus (vgl. Tabelle mit Übersicht einiger Kantone).

Schwellenwerte im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich



Dies bedeutet, dass der Kanton Graubünden strengere Submissionsvorschriften kennt als die meisten anderen Kantone, was einer klaren Benachteiligung von Bündner Unternehmungen gleichkommt. Ausserdem stellen die strengeren Submissionsvorschriften oft einen erheblichen administrativen Mehraufwand resp. eine nutzlose Bürokratie ohne Wertschöpfung dar.

Vor diesem Hintergrund wird die Regierung beauftragt, die Schwellenwerte im Nicht-Staatsvertragsbereich auf die maximalen Vorgaben der IVöB zu erhöhen.

Chur, 31. August 2012

Kappeler, Kunz (Fläsch), Geisseler, Aebli, Albertin, Baselgia-Brunner, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova-Maron, Casutt, Casutt-Derungs, Cavegn, Clalüna, Clavadetscher, Conrad, Davaz, Dermont, Engler, Fallet, Foffa, Fontana, Giacomelli, Grass, Hartmann (Champfèr), Hartmann (Chur), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Joos, Kasper, Kleis-Kümin, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kollegger (Chur), Kollegger (Malix), Krättli-Lori, Märchy-Caduff, Marti, Meyer-Grass, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Montalta, Niederer, Nigg, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Parolini, Parpan, Pedrini (Roveredo), Peyer, Rosa, Sax, Stiffler (Chur), Tenchio, Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Zweifel-Disch, Degonda, Deplazes, Fausch, Pfister

Antwort der Regierung

Die in Graubünden massgeblichen Schwellenwerte wurden letztmals im Zuge einer Totalrevision der Submissionsgesetzgebung im Jahre 2004 angepasst und dabei deutlich erhöht. Im freihändigen Verfahren wurden bei sämtlichen Auftragsarten (Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Dienstleistungen und Lieferungen) die Schwellenwerte gegenüber der altrechtlichen Regelung verdoppelt, im Einladungsverfahren wurden sie ebenfalls um bis zu 50 Prozent erhöht. Deshalb können heute z.B. Beratungsbüros bis zu einem Beschaffungswert von 100'000 Franken direkt sowie zwischen 100'000 Franken und 250'000 Franken im Rahmen eines Einladungsverfahrens von der öffentlichen Hand beauftragt werden (alle Auftragswerte immer ohne Mehrwertsteuer).

Obwohl der Kanton Graubünden, welcher als einer der wenigen Kantone über eine aussagekräftige Vergabestatistik verfügt, anlässlich der letzten Gesetzgebungsrevision die Schwellenwerte massiv erhöht hatte, schöpfte er in einzelnen Verfahrensarten bzw. in einzelnen Auftragsarten bewusst die gemäss IVöB maximal zulässigen Werte nicht vollständig aus. Dies aufgrund der Tatsache, dass eine Randregion wie Graubünden in struktureller und wirtschaftlicher Hinsicht nicht mit einer Grossagglomeration wie z.B. Zürich verglichen werden kann. Ausserdem belegen die äusserst detaillierten Vergabestatistiken des Kantons der letzten zwölf Jahre, dass im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich bei den meisten erfolgten Beschaffungen innerkantonale Anbieter berücksichtigt werden konnten. Wie die Vergabepraxis bestätigt, nimmt dabei der natürliche Distanzschutz auf Grund der geografischen Lage des Kantons unabhängig von einer Marktöffnung eine nicht zu unterschätzende Rolle zu Gunsten des einheimischen Gewerbes ein.

Auch seit der Erhöhung der Schwellenwerte im Jahr 2004 bewegt sich der prozentuale Anteil der berücksichtigten Anbieter mit Sitz im Kanton Graubünden unverändert bei hohen rund 80 Prozent aller erfassten Vergaben. Im volumenmässig mit Abstand grössten Baubereich liegt dieser Wert im langjährigen Mittel sogar bei über 90 Prozent. Interessant ist dabei die Tatsache, dass gerade in diesem Bereich der Anteil der innerkantonalen Zuschlagsempfänger bei offen ausgeschriebenen Aufträgen in den vergangenen Jahren teilweise höher liegt als in Einladungsverfahren, wo der Auftraggeber den Kreis der Anbieter selbst bestimmen kann.

Eine weitere Erhöhung der Schwellenwerte würde demzufolge keine Verbesserung der Marktsituation bewirken, sondern einen Rückschritt in Richtung Abschottung der regionalen und kommunalen Märkte. Zudem birgt eine weitere Erhöhung der geltenden Schwellenwerte die Gefahr einer unerwünschten Bevorzugung bestimmter Anbieter (sogenannter Hoflieferanten) im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren in sich, was die Anliegen eines wirksamen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs unterlaufen würde.

Nach Auffassung der Regierung nehmen die geltenden Schwellenwerte auf die bündnerischen Verhältnisse in angemessener und zweckmässiger Weise Rücksicht. Sie tragen wesentlich zur Förderung eines fairen, transparenten Wettbewerbs und zur Vermeidung missbräuchlicher Handlungen im Interesse der hiesigen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand bei. Zudem stellen sie den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel sicher. In Anbetracht der guten Erfahrungen mit den jetzigen Schwellenwerten sowie angesichts der im öffentlichen Beschaffungswesen feststellbaren Tendenz zu einer weiteren Wettbewerbsförderung sieht die Regierung keinen Grund, die Schwellenwerte in der kantonalen Submissionsgesetzgebung - faktisch in die Gegenrichtung - zu erhöhen. Nebenbei ist abschliessend darauf hinzuweisen, dass dank der Verwendung elektronischer Hilfsmittel die Beschaffungsverfahren immer kostengünstiger und schlanker abgewickelt werden können. Der Vorwurf der nutzlosen Bürokratie geht fehl und blendet die Tatsache aus, dass im Rahmen wettbewerblicher Verfahren die öffentliche Hand in der Regel effizienter und wirtschaftlicher beschaffen kann. Die Regierung beantragt, den Auftrag abzulehnen.

25. Oktober 2012