Die Aufteilung des Anteils des Kantons am Reingewinn der Swisslos basiert auf Art. 38 des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz, FHG, BR 710.100) vom 19. Oktober 2011. Vom jährlichen Kantonsanteil am Reingewinn der Landeslotterie werden auf Beschluss des Grossen Rates 27 % dem Sport-Fonds zugewiesen. Somit verbleiben für die Kulturförderung sowie den Natur- und Heimatschutz 73 % des jährlichen Anteils am Reingewinn, welche in die Landeslotterie Spezialfinanzierung fliessen. Sie stehen für die Förderung der Kultur, den Natur- und Heimatschutz sowie für Beiträge im Kompetenzbereich der Regierung zur Verfügung. Nach Überweisung des Auftrages Kunz betreffend Beseitigung der Ungleichbehandlung des Sports bei der Verteilung der Mittel der Landeslotterie wird in der Dezembersession 2012 dem Grossen Rat im Rahmen der Budgetbotschaft 2013 eine Teilrevision von Art. 38 FHG unterbreitet.
Im Bereich Kulturförderung wurde den Kulturschaffenden an Projekte (inkl. Preise und Auszeichnungen) in den zehn letzten Jahren zwischen 5'962'137 Franken (Stand 2002) und 9'168'018 Franken (Stand 2011) ausbezahlt. Seit dem Jahr 2008 wurden mehr Mittel aus der Landeslotterie Spezialfinanzierung gesprochen als Einnahmen aus dem Gewinnanteil des Reingewinns der Swisslos verzeichnet werden konnten. Über die Rechnung der Landeslotterie Spezialfinanzierung (4271) werden auch die Mittel für den Bereich Natur- und Heimatschutz sowie die Beiträge im Kompetenzbereich der Regierung ausbezahlt. Im Bereich Naturschutz werden seit dem Jahre 2010 aufgrund der Startphase neuer Naturpärke massiv mehr Mittel eingesetzt. Im Jahre 2010 war dies rund 1.0 Mio. Franken. Der Fondsbestand hat nach Abzug der offenen Verpflichtungen im Jahre 2011 abgenommen. In den Jahren 2012 und 2013 wird diese Tendenz gemäss Budget im gleichen Rahmen anhalten.
Die Regierung ist der Meinung, dass es im Rahmen einer umsichtigen und vorausschauenden Planung notwendig ist, im Fonds eine gewisse Reserve zu halten. Dies ermöglicht Schwankungen aufzufangen und auszugleichen, welche durch die Zusicherungen an grössere oder quantitativ mehr Projekte entstehen können.
Dieser vorausschauenden Haltung wird mit Art. 34 der Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt (FHV, BR 710.110) vom 25. September 2012 Rechnung getragen. Danach dürfen Beiträge zulasten von Spezialfinanzierungen, deren Vermögen im Fremdkapital bilanziert sind, nur im Rahmen des Vermögens¬bestandes zugesichert werden.
Diese neue Regelung würde bezogen auf das Jahr 2011 bedeuten, dass bei erfolgten Beitragszusicherungen von rund 9.16 Mio. Franken der Fondsbestand nicht unter 9.2 Mio. Franken liegen darf. Diese Vorgabe wird bei einem effektiven Bestand von rund 14.2 Mio. Franken (31.12.2011) eingehalten. Die Beitragszusicherung von rund 9.16 Mio. Franken ist um 1.38 Mio. Franken höher als das Jahrestreffnis der Landeslotterie Spezialfinanzierung am Anteil des Reingewinnes der Swisslos. Sollte diese Tendenz anhalten, so werden in drei bis vier Jahren die Reserven aufgebraucht sein und die Beiträge müssten gekürzt werden.
Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen vor diesem Hintergrund wie folgt:
1. Das Bestandeskonto Landeslotterie Spezialfinanzierung hat sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt entwickelt:
2. Die Regierung möchte die Kulturschaffenden im Kanton Graubünden auch in Zukunft möglichst mit den gleichen Beiträgen unterstützen können, wie sie dies in der Vergangenheit getan hat. Dafür sind eine weitsichtige Planung und ein haushälterischer Umgang mit den Landeslotterie-Geldern angezeigt. Zudem gilt es, die Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes einzuhalten.
3. Die Regierung wird die entsprechenden Mittel des Landeslotterie-Fonds auch in Zukunft der Kulturförderung zukommen lassen. 2012 werden die gesprochenen Beiträge den Gewinnanteil voraussichtlich übersteigen.
31. Oktober 2012