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Session: 23.10.2012
Mit dem neuen Ausländergesetz (AuG; SR 142.20) wurden die Ziele der schweizerischen Integrationspolitik auf Bundesebene gesetzlich verankert. Bestimmungen wurden erlassen, die den Kantonen und Gemeinden neue Aufgaben im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern übertragen. Eines der Ziele ist, günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit zu schaffen.

Am 7. Februar 2012 hat die Bündner Regierung entsprechende Leitlinien zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern in Graubünden verabschiedet. Integrationsförderung wird als Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden angesehen. Dies ist grundsätzlich der richtige Ansatz, allerdings gilt es zu bedenken, dass im Kanton Graubünden nicht alle Gemeinden gleich stark von der Thematik betroffen sind.

Im Kanton Graubünden gibt es einige Gemeinden mit einem ausserordentlich hohen Anteil an fremdsprachigen Kindern. Die schulische Integration dieser Kinder stellt für die Schulen eine grosse Herausforderung dar. Einerseits sollen die Kinder integriert und die Sprachkompetenzen gefördert werden, anderseits soll und darf die Qualität der Schule nicht leiden. Dies führt zu Mehrausgaben und finanziell höheren Belastungen der einzelnen Gemeinden.

Im Kanton Zürich erhalten multikulturelle Schulen für ihren Auftrag, den Schulerfolg, die Sprache und die Integration mit spezifischen Massnahmen zu fördern, eine zusätzliche finanzielle und fachliche Unterstützung vom Kanton. Die Beitragsberechtigung der einzelnen Schulen wird aufgrund eines Mischindexes berechnet. Dies bietet Gewähr, dass nur effektiv betroffene Schulen zusätzliche Mittel erhalten.

Wir bitten die Regierung um Beantwortung folgender Fragen.

1. Wäre im Kanton Graubünden eine ähnliche Regelung analog Zürich vorstellbar?

2. Sieht die Regierung andere Möglichkeiten, Schulen mit einem hohen Anteil fremdsprachiger Kinder wirkungsvoll zu entlasten und zu unterstützen?

Chur, 23. Oktober 2012

Kleis-Kümin, Baselgia-Brunner, Mani-Heldstab, Aebli, Albertin, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart (Safien-Platz), Caduff, Caluori, Casanova-Maron, Casty, Casutt, Casutt-Derungs, Cavegn, Clalüna, Darms-Landolt, Della Vedova, Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler, Giacomelli, Grass, Hardegger, Hitz-Rusch, Jaag, Jeker, Kasper, Kollegger (Malix), Krättli-Lori, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Meyer-Grass, Müller (Davos Platz), Niederer, Nigg, Noi-Togni, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pult, Rosa, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Wieland, Zanetti, Zweifel-Disch, Camathias, Degonda, Farrér, Haltiner, Hensel, Lauber, Monigatti, Patt (Tartar), Patt (Jenaz), Schlatter, Sgier

Antwort der Regierung

Integration ist im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR 142.20) als Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden definiert. Der Kanton nimmt im Hinblick auf eine erfolgreiche Integrationspolitik strategische und koordinierende Aufgaben wahr. Gemäss der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Kantons Graubünden (RVzEGzAAG; BR 618.110) sind die kantonalen Behörden und die Gemeinden dazu verpflichtet, die Integration über die Regelstrukturen zu fördern.

Für die Volksschule sind die Grundsätze der Integrationsförderung insbesondere in der Verordnung über die sprachliche Förderung fremdsprachiger Kinder in den Kindergärten und Volksschulen des Kantons Graubünden (BR 421.900) sowie in den vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement erlassenen Richtlinien zur Förderung fremdsprachiger Kinder festgehalten.

Ausgehend von den oben erwähnten Gesetzesbestimmungen erfolgt die Integration von fremdsprachigen Kindern in der Volksschule grundsätzlich in der Regelklasse. Der Hauptfokus der schulischen Integrationsförderung liegt dabei in der sprachlichen Förderung. Der durch den Kanton unterstützte Förderunterricht für Fremdsprachige findet in der Regel während der ordentlichen Unterrichtszeit und vor Ort statt. Zusätzlich können während der üblichen Unterrichtszeit Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur besucht werden, deren Ziel eine ganzheitliche Integration ist. Darüber hinaus fördern diverse Schulträgerschaften die Integration mit Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte von fremdsprachigen Kindern, Sprachkursen, Aufgabenhilfen oder weiteren Angeboten.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Regierung die gestellten Fragen wie folgt:

Frage 1: Wäre im Kanton Graubünden eine ähnliche Regelung analog Zürich vorstellbar?

Der Kanton Zürich kennt die sogenannten multikulturellen Schulen. Dabei handelt es sich um Schulen mit einem Fremdsprachigen- und Ausländeranteil von mindestens 40 Prozent, welche gemäss Volksschulgesetz verpflichtet sind, besondere Massnahmen zur Sicherung der Schul- und Unterrichtsqualität zu treffen. Sie erhalten dafür vom Kanton besondere Finanzbeiträge und fachliche Unterstützung.

Eine multikulturelle Schule gemäss Zürcher Modell, die sich über den Anteil fremdsprachiger und ausländischer Kinder definiert, ist im Kanton Graubünden aufgrund der besonderen Sprachsituation in den verschiedenen Regionen nicht denkbar. Als fremdsprachig gelten in Graubünden all jene Kinder, die eine andere Sprache sprechen als die Schulsprache vor Ort, das heisst weitaus mehr Kinder als nur solche mit Migrationshintergrund.

Die Unterstützung der Schulträgerschaften in Bezug auf die Förderung Fremdsprachiger erfolgt ausgehend von den effektiv erteilten Sprachlektionen, an deren Kosten sich der Kanton beteiligt.

Frage 2: Sieht die Regierung andere Möglichkeiten, Schulen mit einem hohen Anteil fremdsprachiger Kinder wirkungsvoll zu entlasten und zu unterstützen?

Zur Entlastung von Schulen mit einem hohen Anteil fremdsprachiger Kinder sind nachstehende Massnahmen möglich:

- Das neue Schulgesetz gibt den Schulträgerschaften die Möglichkeit, den Besuch des Kindergartens für fremdsprachige Kinder obligatorisch zu erklären und damit die Integration zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern.

- Spezifische Integrationsprojekte, welche Lücken in den Regelangeboten schliessen sollen, können über die Fachstelle Integration und gestützt auf die Ausländer- und Asylgesetzgebung mit Beiträgen unterstützt werden.

Darüber hinaus hat die Regierung eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, Massnahmen zur Integrationsförderung zu erarbeiten und umzusetzen.

17. Dezember 2012