Die Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden (KJP-GR) stellt seit Jahren die psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im ganzen Kanton gemäss individuellem Leistungsauftrag der Regierung (Prot. 380) sicher.
Im Zusammenhang mit der Behandlung des Psychiatrie-Organisationsgesetzes in der Oktobersession 2012 sind zur Aufgabe und Organisation des KJP-GR Fragen zur Abgrenzung zum PDGR diskutiert worden.
Die unterzeichnenden Grossräte bitten um Abklärung der folgenden Fragen über Qualität und Effizienz des KJP-GR:
1. Wie steht die KJP-GR im Vergleich der Kosteneffizienz zu anderen Kantonen?
2. Wie beurteilt die Regierung die Qualität der KJP-GR?
3. Sieht die Regierung namhafte Vorteile, wenn die KJP-GR unter eine Holdingstruktur des PDGR gestellt wird? Sind diese in Qualität- oder Kostenverbesserungen nachvollziehbar?
4. Ist es nachweisbar, dass in Kantonen, in denen die Kinder- und Jugendpsychiatrie mit der Erwachsenenpsychiatrie zusammengeführt wurden, finanziell und qualitativ anderen Formen überlegen sind?
5. Betrachtet die Regierung die gesundheitliche Diversifizierung zwischen Kinder/Jugendlichen und Erwachsenen in der Behandlung von psychischen Krankheiten als notwendig? Dies sowohl in der Betrachtung nach örtlicher, ärztlicher, finanzieller, organisatorischer Unterscheidung, als auch aus Sicht des Patientenwohls?
Chur, 24. Oktober 2012
Bucher-Brini, Niggli-Mathis (Grüsch), Marti, Albertin, Augustin, Baselgia-Brunner, Berther (Camischolas), Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Caduff, Casutt-Derungs, Della Vedova, Dermont, Dudli, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Hartmann (Champfèr), Hitz-Rusch, Jaag, Jeker, Jenny, Kleis-Kümin, Kollegger (Chur), Kollegger (Malix), Krättli-Lori, Locher Benguerel, Meyer-Grass, Müller (Davos Platz), Niederer, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Rosa, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thöny, Trepp, Waidacher, Degonda, Hensel, Lauber, Monigatti, Müller (Susch), Patt (Tartar), Patt (Jenaz), Rischatsch-Casaulta, Schlatter
Antwort der Regierung
Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
1. Die Kosteneffizienz der KJP-GR mit derjenigen von Diensten in anderen Kantonen zu vergleichen, ist nicht möglich, da mit der dezentralen ambulanten Versorgung im ganzen Kanton ganz andere Strukturen notwendig sind. Auch die Kosten des stationären Bereichs lassen sich nicht mit den Diensten anderer Kantone vergleichen, da das Angebot (keine Kinder, keine Sucht) differiert.
2. Die Ergebnisqualität der KJP-GR wird als gut betrachtet. Diese Aussage wird in einer von der KJP-GR erstmalig im Jahr 2012 durchgeführten Zuweiserbefragung auch von den Partnern bekräftigt, die mit der KJP zusammenarbeiten. Eine strukturierte Befragung aller stake holder (Patienten, Zuweiser, Mitarbeiter), wie sie von den PDGR betrieben wird, existiert aber nicht. Mit der Einführung von standardisierten Qualitätssicherungsinstrumenten, wie sie zum Beispiel von den PDGR angewendet werden, könnten fundiertere Aussagen über die Qualität gemacht werden. Aussagen über einzelne Aspekte der Behandlungsqualität werden in Zukunft nach Einführung einer schweizweiten Qualitätsmessung der psychiatrischen Behandlung entsprechend den ANQ-Messungen in der Akutsomatik für die stationäre Behandlung möglich sein.
3. Aufschluss über die Vorteile wie auch die Nachteile einer Zusammenführung der PDGR und der KJP-GR soll die von der Regierung in der Antwort auf den ebenfalls in der Oktobersession eingereichten Auftrag Casanova-Maron betreffend Zusammenführung Psychiatrische Dienste Graubünden (PDGR) und Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden (KJP) in Aussicht gestellte unabhängige Prüfung vermitteln, sofern der Grosse Rat den Auftrag überweisen wird.
4. Wie in den Antworten auf die Fragen 1 und 3 ausgeführt, ist ein solcher Nachweis kaum möglich.
5. Die Diversifizierung in der Behandlung von Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen ist aus medizinischer Sicht zwingend notwendig. Ebenso ist die örtliche Trennung angezeigt. Diese Differenzierung wird bei einer engeren Zusammenarbeit oder einem Zusammengehen der KJP-GR und der PDGR nicht tangiert. In finanzieller und organisatorischer Hinsicht sieht die Regierung demgegenüber keine zwingenden Gründe für die Notwendigkeit einer Diversifizierung zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen.
21. Dezember 2012