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Session: 24.10.2012
In vielen Gemeinden des Kantons stellen wir seit einigen Jahren eine erhebliche Erhöhung des Ausländeranteils bei den Schulkindern fest. Immer mehr Gemeinden und ihre Schulen stehen vor der schwierigen Aufgabe, dass Kinder ohne oder mit nur ungenügenden Kenntnissen der Schulsprache in allen Altersstufen eingeschult werden müssen.

Diese Kinder und oft auch ihre Eltern haben neben der fehlenden Schulsprache wenig bis keine Vorstellungen unserer Kultur und den hiesigen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen. Eine Integration wird damit sehr schwierig und vor allem sehr teuer für die einzelnen Gemeinden. Auf eine Unterstützung der Eltern kann in den meisten Fällen nicht gerechnet werden. Hingegen sind die Erwartungen an die Schule bei vielen dieser Eltern gross.

Durch eine mehrere Gemeinden zusammenfassende Integrationsschule könnten verschiedene, u.a. auch soziokulturelle, Lebensbereiche dieser Familien erfasst werden. So könnten die Eltern gezielt mit einbezogen werden, was zur Unterstützung ihrer Kinder in schulischen Belangen von grosser Bedeutung ist.

Wenn wir bereit sind, Geld für integrative Massnahmen schon bei Kleinkindern, Vorschule und ersten Primarklassen einzusetzen und ein gewisses Mass an Elternbildung anbieten, wird uns dies insgesamt günstiger zu stehen kommen. Grosse Kosten in der Integration von ausländischen Schulkindern entstehen heute nicht nur bei Schulbeginn, sondern auch in den höheren Klassen durch die verschiedensten Sondermassnahmen. Dies kann durch ein Gesamtkonzept einer Integration von Beginn der schulischen Laufbahn eines Kindes an zugunsten des Kindes, aber auch der Gemeinde wesentlich effizienter gestaltet werden. Auch die spätere berufliche Eingliederung wird damit um vieles einfacher und erfolgsversprechender. Mit den heutigen Integrationsbemühungen haben viele Kinder mit ausländischen Eltern kaum eine Chance, einen Beruf zu erlernen.

Zusammenfassend muss gesagt werden, dass der Integrationsbedarf von ausländischen Kindern wie auch ihrer Eltern auf den verschiedenen Ebenen (Sprache, Sozialisation, Kultur) durch die heute bestehenden Massnahmen zur Integration in den einzelnen Gemeinden nur teilweise bis schlecht abgedeckt wird; die häufig lokalen und individuellen Angebote sind aufwendig und erreichen nur zum Teil die Eltern. Im Weiteren glauben Schulverantwortliche nicht mehr daran, dass eine gelingende Integration über die Regelstrukturen stattfinden kann.

Die Unterzeichnenden haben nun folgende Fragen:

1. Ist es aus Sicht der Regierung möglich, regionale Lösungen zur Integration der fremdsprachigen Kinder durch Integrationsschulen zu fördern und zu koordinieren?

2. Gibt es Optimierungspotenzial dahingehend,  dass die involvierten Ämter enger zusammenarbeiten und die vorhandenen Mittel optimal, im Sinne der Sache zur Förderung der Integration, einsetzen?

3. Sieht die Regierung Möglichkeiten zur Unterstützung von Pilotprojekten, bei denen möglichst auf vorhandene Institutionen aufgebaut wird (z.B. Palottis, Schiers und Schule St. Catharina, Cazis)?

Chur, 24. Oktober 2012

Zweifel-Disch, Locher Benguerel, Kleis-Kümin, Augustin, Baselgia-Brunner, Berther (Camischolas), Bezzola (Samedan), Blumenthal, Brandenburger, Bucher-Brini, Casanova-Maron, Casutt, Clalüna, Darms-Landolt, Dermont, Dosch, Engler, Gartmann-Albin, Giacomelli, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Kasper, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Märchy-Caduff, Meyer-Grass, Müller (Davos Platz), Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Perl, Peyer, Pult, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Waidacher, Wieland, Zanetti, Farrér, Hensel, Lauber, Monigatti, Patt (Tartar), Patt (Jenaz), Schlatter

Antwort der Regierung

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR 142.20) definiert Integration als Verbundaufgabe und verlangt von Bund, Kanton und den Gemeinden, dass sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration berücksichtigen. Dem Kanton obliegen dabei in erster Linie strategische und koordinierende Aufgaben.

Für den Volksschulbereich sind die Grundsätze der Integrationsförderung in der Verordnung über die sprachliche Förderung fremdsprachiger Kinder in den Kindergärten und Volksschulen des Kantons Graubünden (BR 421.900) sowie in den vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement erlassenen Richtlinien zur Förderung fremdsprachiger Kinder festgehalten. Diese orientieren sich an der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung Graubündens (RVzEGzAAG; BR 618.110), welche die kantonalen Behörden und die Gemeinden verpflichtet, die Integration über die Regelstrukturen zu fördern.

Die schulische Integrationsförderung umfasst in erster Linie den durch den Kanton subventionierten Förderunterricht für Fremdsprachige. Zu den weiteren möglichen Integrationsmassnahmen gehören Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur, Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte fremdsprachiger Kinder, Sprachkurse oder Aufgabenhilfen. Hinsichtlich des Einbezugs der Erziehungsberechtigten spielen zudem die Elterngespräche eine zentrale Rolle. Die Lehrpersonen laden mindestens einmal jährlich zu einem solchen Gespräch ein, das Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch bietet.

Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

Frage 1: Ist es aus Sicht der Regierung möglich, regionale Lösungen zur Integration der fremdsprachigen Kinder durch Integrationsschulen zu fördern und zu koordinieren?

Die Integration von fremdsprachigen Kindern in der Volksschule soll gemäss den oben erwähnten gesetzlichen Bestimmungen über die Regelstrukturen erfolgen. Regionale Integrationsschulen für ausländische Schülerinnen und Schüler stehen im Widerspruch zum Grundsatz einer Integration in der Regelklasse. Die Regierung erachtet die Schaffung von separierten Integrationsschulen deshalb nicht als zielführend. Dagegen haben sich Integrationsklassen öffentlicher Schulträgerschaften in Graubünden bewährt. In diesen Klassen wird möglichst schnell die lokale Sprache erlernt mit dem Ziel der Integration in eine Regelklasse.

Frage 2: Gibt es Optimierungspotential dahingehend, dass die involvierten Ämter enger zusammenarbeiten und die vorhandenen Mittel optimal, im Sinne der Sache zur Förderung der Integration, einsetzen?

Bereits heute besteht eine departementsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Als Beispiel dient die von der Regierung ins Leben gerufene Arbeitsgruppe Integration, in der Vertreterinnen und Vertreter aus acht verschiedenen kantonalen Dienststellen mitwirken. Ihre Aufgabe ist u.a. die Koordination der Integrationsaktivitäten innerhalb der Verwaltung sowie die gegenseitige Information über bestehende und geplante Integrationsangebote.

Frage 3: Sieht die Regierung Möglichkeiten zur Unterstützung von Pilotprojekten, bei denen möglichst auf vorhandene Institutionen aufgebaut wird (z.B. Palottis, Schiers und Schule St. Catharina, Cazis)?

Die Brückenangebote im Kanton Graubünden bereiten mit differenzierten Angeboten Jugendliche mit unterschiedlichen Vorbildungen auf den erfolgreichen Einstieg in die Berufswelt vor. Ein Trend zur verstärkten Nutzung dieser Brückenangebote ist nicht erkennbar. Die Angebote könnten einen allfälligen Anstieg der Nachfrage ohne strukturelle Anpassungen bewältigen. Die finanziellen Beiträge des Kantons für die Brückenangebote belaufen sich jährlich auf rund 2.8 Millionen Franken.
Für die Volksschule sieht das neue Schulgesetz keine Möglichkeit einer separativen Förderung der fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler analog zu den sogenannten Brückenangeboten im Anschluss an die obligatorische Schulzeit vor.

17. Dezember 2012