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Session: 12.02.2013
Mit zwei Anfragen von Grossrätin Kleis-Kümin und Grossrat Zweifel-Disch wurde auf die Problematik der Integration fremdsprachiger Kinder hingewiesen. Zentrales Anliegen ist es, den Kindern mit Migrationshintergrund dieselben Bildungschancen zu gewähren. Damit sie auch dieselben Startbedingungen erhalten, gilt dem Spracherwerb ein ganz besonderes Augenmerk.

Graubünden bietet im Gegensatz zu andern Kantonen (z.B. Zürich und Glarus) keine finanzielle Unterstützung für eine entsprechende Förderung in sogenannten Integrationsschulen oder -angeboten, welche zum Teil gemeindeübergreifend geführt werden.

Ohne kantonale Unterstützung werden Gemeinden mit einem hohen Anteil an fremdsprachigen Kindern übermässig belastet. Die notwendige Förderung, respektive der angestrebte Unterricht in speziellen Integrationsangeboten soll zeitlich begrenzt stattfinden bis eine Überweisung in die Regelstrukturen erfolgen kann.

Die Unterzeichnenden fordern die Regierung auf:

Die Schaffung von Integrationsangeboten zu fördern und im Rahmen der Finanzausgleichsreform dem Anteil fremdsprachiger Kinder in einer Gemeinde besonders Rechnung zu tragen. So soll pro fremdsprachiges Kind eine zusätzliche Entschädigung entrichtet werden. Diese Entschädigung ist an das entsprechende Angebot zu koppeln.

Chur, 12. Februar 2013

Zweifel-Disch, Kleis-Kümin, Locher Benguerel, Baselgia-Brunner, Bezzola (Samedan), Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova-Maron, Casutt Renatus, Casutt-Derungs Silvia, Cavegn, Claus, Darms-Landolt, Della Vedova, Engler, Foffa, Furrer-Cabalzar, Geisseler, Giacomelli, Heiz, Holzinger-Loretz, Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Märchy-Caduff, Marti, Meyer-Grass, Michael (Castasegna), Niederer, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Peyer, Pfäffli, Pult, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Thöny, Trepp, Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Zanetti, Bürgi-Büchel, Degonda, Deplazes, Epp, Michel (Igis), Monigatti, Pfister, Wellinger

Antwort der Regierung

Der Auftrag Zweifel-Disch knüpft an die beiden Anfragen Kleis-Kümin sowie Zweifel-Disch an, welche vom Grossen Rat in der Februarsession 2013 behandelt wurden. In den Antworten auf die genannten Anfragen hat die Regierung ausgeführt, welche Angebote die Schulträgerschaften für die Integration fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler zu Verfügung stellen müssen bzw. können und welche Aufgaben dabei dem Kanton zufallen.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 auf den 1. August 2013 ergeben sich hinsichtlich der Integration von fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler keine inhaltlichen Neuerungen. Das neue Schulgesetz enthält, wie das aktuell geltende, Bestimmungen über zusätzlich zu erbringende Angebote der Schulträgerschaften für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler. Gemäss diesen Bestimmungen erfolgt die Förderung hauptsächlich durch den Förderunterricht für Fremdsprachige in der Unterrichtssprache. Bei Bedarf können Einschulungsklassen (auch Integrationsklassen genannt) gebildet werden. In Einschulungsklassen sollen fremdsprachige Schülerinnen und Schüler intensiv in der Unterrichtssprache gefördert und gezielt auf die Eingliederung in die Regelklasse vorbereitet werden.
Ergänzend zu den gesetzlich verankerten Angeboten der Regelstrukturen können bei der Fachstelle Integration des Amtes für Migration und Zivilrecht (AFM) Gesuche zur fachlichen und finanziellen Unterstützung von spezifischen Massnahmen der Integrationsförderung oder von Pilotprojekten eingereicht werden.

Die kantonale Subventionierung der Förderung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern erfolgt sowohl gemäss geltender wie auch neuer Schulgesetzgebung mittels Pauschalbeiträgen an den Förderunterricht für Fremdsprachige. Die Pauschale, welche der Kanton gemäss Artikel 81 des neuen Schulgesetzes an Angebote für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler ausrichtet, wurde vom Grossen Rat im Zuge der Botschaftsberatung zum neuen Schulgesetz ohne inhaltliche Anpassung gegenüber dem aktuell geltenden Schulgesetz übernommen.

Dem im Auftrag Zweifel-Disch geforderten zusätzlichen Beitrag pro fremdsprachiges Kind kommt die geplante Finanzausgleichsreform (FA-Reform) insofern entgegen, als dass neu auch Personen im Asylprozess mit einer Aufenthaltsdauer von über zwölf Monaten zur ständigen Wohnbevölkerung zählen werden und in der Folge Ausgleichszahlungen an die entsprechenden Wohngemeinden auslösen. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil auch zahlreiche Kinder von Asylsuchenden zu den fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern zählen.
Eine darüber hinaus gehende Berücksichtigung von Angeboten der Schulträgerschaften für die Förderung fremdsprachiger Kinder ist im Vernehmlassungsentwurf zur FA-Reform nicht vorgesehen, da der Ressourcen- und Lastenausgleich grundsätzlich nicht für derartige Sonderanliegen konzipiert ist. Gegen die Forderung eines zusätzlichen Beitrags pro fremdsprachiges Kind im Rahmen des Finanzausgleichs zum jetzigen Zeitpunkt spricht im Weiteren die Tatsache, dass damit eine Teilrevision des Schulgesetzes nötig würde, bevor dieses in Kraft getreten ist.
Allerdings prüft die Regierung das Anliegen eines zusätzlichen Beitrags pro fremdsprachiges Kind im Rahmen der Vernehmlassungsauswertung zur FA-Reform bis Mitte Mai 2013. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der vorliegenden Antwort sind die Ergebnisse der Vernehmlassungsauswertung noch nicht bekannt. Die Regierung geht jedoch gemäss aktuellem Terminplan für die Botschaft zur FA-Reform davon aus, dass sie zum Zeitpunkt der Behandlung des Auftrags Zweifel-Disch in der Juni-Session 2013 darüber informieren können wird, was in der Botschaft zur FA-Reform bezüglich des im Auftrag geforderten Anliegens vorgesehen ist.

Die Regierung teilt die Auffassung, dass die Schulträgerschaften bei der Integration fremdsprachiger Kinder einen wichtigen Beitrag an eine gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe leisten. Für eine Förderung von Integrationsangeboten, welche über die erwähnten Möglichkeiten hinausgehen, fehlen jedoch die gesetzlichen Grundlagen.
Angesichts des Zeitpunktes dieses Vorstosses und im Hinblick auf die Vernehmlassungsauswertung zur FA-Reform sieht die Regierung zudem keine Möglichkeit, den Auftrag entgegenzunehmen. Die Regierung prüft die Forderung einer zusätzlichen Entschädigung über den Finanzausgleich bereits im Rahmen der FA-Reform, deren Botschaft Mitte Juni zu Handen des Grossen Rates verabschiedet wird.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Regierung, den Auftrag abzulehnen.

12. April 2013