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Session: 11.06.2013
Im Interesse einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlich erbrachten medizinischen Versorgung haben die Kantone vereinbart, die hochspezialisierte Medizin zu koordinieren und zu konzentrieren. Sie haben zu diesem Zweck die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) abgeschlossen. Unter die hochspezialisierte Medizin fallen gemäss der Vereinbarung Bereiche und Leistungen, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. Für die Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin müssen mindestens drei der vorerwähnten Kriterien erfüllt sein, wobei das Kriterium der Seltenheit für die Zuordnung in jedem Fall erfüllt sein muss.

In der Botschaft zum Beitritt des Kantons zur Vereinbarung hat die Regierung ausgeführt, dass durch die vorgegebenen Kriterien eine Hürde eingebaut werde, die sicherstelle, dass nicht beliebige Leistungen zur hochspezialisierten Medizin zugeordnet werden könnten (Botschaften Heft Nr. 7/2008-2009, S. 275).

In jüngster Zeit werden von den zuständigen Organen der Vereinbarung (Beschlussorgan und Fachorgan) zunehmend Bereiche und Leistungen für die Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin ins Auge gefasst, bei denen die in der Vereinbarung für die Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin vorgegebenen Kriterien nicht oder nur beschränkt erfüllt sind. Konkret betrifft dies aktuell insbesondere die Viszeralchirurgie und die Onkologie. Bei einer derart breit angelegten Zuordnung von Leistungen dieser Bereiche zur hochspezialisierten Medizin wird das Kantonsspital Graubünden in seinem Leistungsangebot in unangemessener Weise eingeschränkt.

Die unterzeichneten Grossrätinnen und Grossräte unterbreiten in diesem Zusammenhang der Regierung folgende Fragen:

1. Wie beurteilt die Regierung das Vorgehen des Fachorgans und des Beschlussorgans der IVHSM bei der Zuordnung von Bereichen und Leistungen zur hochspezialisierten Medizin?

Inwieweit würde das Kantonsspital Graubünden durch die aktuell zur Diskussion stehenden Zuteilungszuschläge in seinem Leistungsangebot eingeschränkt?

2. Haben die Regierung beziehungsweise das zuständige Departement Aktivitäten entwickelt, um das Leistungsangebot des Kantonsspitals Graubünden sicherzustellen? Wenn ja, welche?

3. Wenn ja, welches sind die Ergebnisse der Interventionen der Regierung beziehungsweise des zuständigen Departementes?

Chur, 11. Juni 2013

Caduff, Gunzinger, Casty, Albertin, Blumenthal, Brandenburger, Caluori, Campell, Casanova-Maron, Casutt-Derungs Silvia, Cavegn, Conrad, Della Vedova, Dermont, Dosch, Fasani, Felix, Gartmann-Albin, Geisseler, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Joos, Kleis-Kümin, Kollegger (Malix), Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Meyer-Grass, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Parolini, Pedrini, Peyer, Pult, Righetti, Tenchio, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Zanetti, Berther (Segnas), Buchli (Felsberg), Degonda, Grünenfelder, Hauser, Müller (Susch), Müller (Haldenstein), Preisig

Antwort der Regierung

Beantwortung der Fragen

1. Die Regierung ist mit dem Vorgehen des Fachorgans und des Beschlussorgans der IVHSM in weiten Teilen nicht einverstanden. Es werden vom Beschlussorgan auf Antrag des Fachorgans zunehmend Bereiche und Leistungen zur hochspezialisierten Medizin zugeordnet, bei denen die in der Vereinbarung für die Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin vorgegebenen Kriterien, insbesondere das Kriterium der Seltenheit der Fälle, bei objektiver Betrachtung nicht oder nur beschränkt erfüllt sind.

Beim vom HSM-Beschlussorgan am 4. Juli 2013 getroffenen Zuteilungsentscheid im Bereich der grossen viszeralchirurgischen Eingriffe wurde das Kantonsspital Graubünden bei der Oesophagusresektion (operative Teilentfernung der Speiseröhre) nicht berücksichtigt. Das Kantonsspital Graubünden verliert dadurch fünf bis zehn Fälle pro Jahr. In den übrigen Teilbereichen (resezierende Pankreaschirurgie, resezierende Leberchirurgie, tiefe Rektumsresektionen und komplexe bariatrische Eingriffe) erhielt das Kantonsspital Graubünden lediglich einen provisorischen Leistungsauftrag. Den Anträgen des Departementes und des Kantonsspitals Graubünden, die vorerwähnten Teilbereiche auf Grund der Häufigkeit der Fälle nicht der hochspezialisierten Medizin zuzuordnen, wurde nicht entsprochen.

Im Bereich der Onkologie hat das HSM-Beschlussorgan noch keinen Zuteilungsentscheid getroffen. Durch die vom Beschlussorgan in Aussicht genommene Zuteilung könnten im Kantonsspital Graubünden bis zu 200 Patienten pro Jahr nicht mehr behandelt werden.

2. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat mit Schreiben vom 30. Januar 2013 zusammen mit den für das Gesundheitswesen zuständigen Departementen der Kantone Glarus und Thurgau beim Beschlussorgan interveniert und das Beschlussorgan eindringlich ersucht, ausschliesslich Bereiche und Leistungen der hochspezialisierten Medizin zuzuordnen, bei denen die entsprechenden Fälle effektiv so selten sind, wie dies den Kantonen im Rahmen des Beitrittsverfahrens zur Vereinbarung in Aussicht gestellt wurde.

An der Plenarversammlung der IVHSM-Vereinbarungskantone vom 23. Mai 2013 hat der Departementsvorsteher diese Forderung ausdrücklich wiederholt.

Das Departement wird auch weiterhin insistieren, dass die in der Vereinbarung statuierten engen Voraussetzungen für die Zuordnung von medizinischen Leistungen zur hochspezialisierten Medizin eingehalten werden. Notfalls wird gemeinsam mit anderen Kantonen ein Austritt aus der Vereinbarung zu prüfen sein.

3. Das Beschlussorgan hat dem Departement in seiner Antwort vom 13. März 2013 in Aussicht gestellt, bei den nächsten Planungsetappen ein verstärktes Augenmerk auf die vom Departement aufgeworfenen Fragestellungen zu richten. Bis zur nächsten Sitzung des Beschlussorgans vom 24. Mai 2013 werde eine Grobplanung vorliegen, welche die anstehenden Arbeiten darstelle, etappiere und priorisiere und den vorhanden Ressourcen anpasse. Der IVHSM-Plenarversammlung vom 23. Mai 2013 werde zum Vorgehen und zur Berücksichtigung der vom Departement geäusserten Bedenken zum Fortgang der Arbeiten Bericht erstattet.

Die Berichterstattung anlässlich der IVHSM-Plenarversammlung vom 23. Mai 2013 erfolgte trotz anderslautender Ankündigung lediglich in allgemeiner Form. Die Präsidentin des Beschlussorgans stellte eine verbindliche Verabschiedung der Schwerpunktsetzung ("HSM-Roadmap") für die Sitzung des Beschlussorgans vom 4. Juli 2013 in Aussicht. Die Vereinbarungskantone würden anschliessend über die Beschlüsse umgehend informiert.

Im Nachgang zur Sitzung vom 4. Juli 2013 teilte das HSM-Beschlussorgan mit, dass die Diskussion über die Festlegung neuer Planungsschwerpunkte für die Jahre 2014 und 2015 immer noch im Gang sei. Das HSM-Beschlussorgan habe die Auslegung des IVHSM-Kriteriums der Seltenheit diskutiert und bekräftigt, dass diesem Kriterium zukünftig stärker Rechnung getragen werden müsse.

23. August 2013