Gemäss Art. 40 Abs. 2 GGO erhalten Mitglieder des Grossen Rates zusätzlich zu den Reisespesen eine Reisezeitentschädigung in gleicher Höhe.
Wenn mehrere Grossräte gemeinsam mit dem Zug an eine Sitzung reisen, bekommt jedes dieser Ratsmitglieder die effektiven Billettkosten erstattet und gleichzeitig wird eine Reisezeitentschädigung in gleicher Höhe ausbezahlt.
Reisen die gleichen Grossräte mit dem Privatauto an diese Sitzung, bekommt der Chauffeur des Fahrzeugs die effektiven Fahrkosten (Kilometerentschädigung) erstattet und gleichzeitig eine Reisezeitentschädigung in gleicher Höhe ausbezahlt. Die mitfahrenden Grossräte können bei dieser Fahrgemeinschaft keine effektiven Fahrkosten geltend machen. Entsprechend erhalten sie gemäss Art. 40 Abs. 2 aber auch keine Reisezeitentschädigung ausbezahlt. Diese Ungenauigkeit im Gesetz sollte durch einen neuen Abs. 3 zu Art. 40 GGO beseitigt werden.
Art. 40 Abs. 3 GGO (neu)
Für Reisen zu den Ratssitzungen wird den Mitgliedern des Grossen Rates die Reisezeitentschädigung entrichtet, auch wenn keine effektiven Reisespesen geltend gemacht werden können.
In diesem Zusammenhang müsste zusätzlich Art. 41 Abs. 1 GGO durch die ausdrückliche Aufführung der Reisezeitentschädigung ergänzt werden.
Art. 41 Abs. 1 GGO (neu)
Die Mitglieder der Kommissionen des Grossen Rates erhalten für ihre Anwesenheit bei Sitzungen, die nicht während der Session stattfinden, die gleichen Taggelder, SPESENENTSCHÄDIGUNGEN UND REISEZEITENTSCHÄDIGUNGEN wie die Ratsmitglieder während der Session. Die Präsidentinnen und Präsidenten der ständigen Kommissionen erhalten zusätzlich 1000 Franken je Amtsjahr als Präsidialzulage.
Folgerichtig ist dann der ungenau formulierte Art. 41 Abs. 3 GGO zu streichen und der bisherige Art. 41 Abs. 4 GGO wird neu zum Art. 41 Abs. 3 GGO.
Chur, 30. August 2013
Pfäffli, Darms-Landolt, Aebli, Albertin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Bondolfi, Brandenburger, Casanova-Maron, Casutt Renatus, Casutt-Derungs Silvia, Clalüna, Claus, Clavadetscher, Davaz, Della Vedova, Engler, Fallet, Fasani, Furrer-Cabalzar, Giacomelli, Grass, Gunzinger, Hartmann (Champfèr), Hartmann (Chur), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny (Arosa), Kappeler, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kollegger (Malix), Komminoth-Elmer, Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Meyer-Grass, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Nick, Noi-Togni, Papa, Parolini, Parpan, Pedrini, Perl, Pfenninger, Pult, Righetti, Rosa, Sax, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Coray, Gugelmann, Jenny-Marugg (Klosters Dorf), Müller (Haldenstein), Patt, Pfister