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Session: 04.12.2013
17 Kantone und Fürstentum Liechtenstein beteiligen sich bereits am Schweizerischen Netzwerk „Gesundheitsfördernder Schulen", im Kanton Obwalden ist das Netzwerk im Aufbau. Graubünden steht bisher noch abseits.

In den Jahren, welche Kinder und Jugendliche in der Schule verbringen, lernen sie vieles über ihre Gesundheit, über Bewegung, Gewalt, Suchtprobleme, den Umgang mit Stress-, Streit- oder Risikosituationen. Sie brauchen diese Kenntnisse, um das Leben als selbstverantwortliche Erwachsene meistern zu können.

Das Bundesamt für Gesundheit unterstützt Kantone und Gemeinden, das Potenzial der Schulen für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Lehrpersonen, auszuschöpfen.

In Teilbereichen, wie zum Beispiel “Graubünden bewegt“, ist der Kanton Graubünden schon heute aktiv. Mit dem Beitritt zum Schweizerischen Netzwerk und der Schaffung eines eigenen Netzwerkes können unsere Schulen nur profitieren, profitieren von den Erfahrungen der Schulen innerhalb unseres Kantons und der Schulen in anderen Kantonen. Synergien zwischen zwei Departementen (Bildung und Gesundheit) können zum Wohle unserer Kinder und unserer Lehrpersonen genutzt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Artikel 87 der Kantonsverfassung: Kanton und Gemeinden fördern und unterstützen die Gesundheitsvorsorge sowie die Suchtprophylaxe.

Im Gesundheitsgesetz Artikel 13 bis 15 und dessen Verordnung, vor allem Artikel 1 und 2.

Zu den Fragen:

1. Teilt die Regierung die Ansicht, dass gerade wenn es um die Vielschichtigkeit der Gesundheitsförderung in der Schule geht, eine Vernetzung der einzelnen Akteure wichtig ist?

2. Was sind die Gründe, dass der Kanton Graubünden immer noch abseits solcher Netzwerke arbeitet?

3. Bis wann ist die Regierung bereit, Schritte zu unternehmen, damit auch Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler bei uns Zugang zu wertvollen Informationen eines Netzwerkes erhalten?

4. Welche Amtsstelle könnte den übergeordneten Koordinationsauftrag übernehmen?

5. Mit was für Mehrkosten rechnet die Regierung für den Aufbau eines Netzwerkes gesundheitsfördernden Schulen? Mit was für Einsparungen und Erleichterungen für die Schulen nach deren Errichtung?

Chur, 4. Dezember 2013

Trepp, Tomaschett-Berther (Trun), Gunzinger, Augustin, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Caduff, Caluori, Casty, Cavegn, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Hardegger, Jaag, Jenny (Arosa), Kleis-Kümin, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Marti, Meyer-Grass, Michael (Castasegna), Michel (Davos Monstein), Müller (Davos Platz), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Peyer, Pult, Rosa, Thöny, Troncana-Sauer, Deplazes, Hauser, Hensel, Michel (Igis), Monigatti

Antwort der Regierung

Das "Nationale Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen" wurde 1993 im Auftrag des Bundes gegründet. Heute umfasst es rund 1'700 Schulen. Damit diese vor Ort bestmögliche Unterstützung bekommen, beteiligen sich bereits 17 Kantone mit kantonalen Netzwerken. Ein "Kantonales Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen" bildet ein wesentliches Element für Gesundheit und Prävention in Schulen. Gesundheitsförderung und Prävention sollen ganzheitlich in den Schulalltag integriert werden, denn isolierte Einzelmassnahmen sind nicht nachhaltig und wenig wirksam. Ziel des Netzwerks ist es, die Schulen dabei zu unterstützen, ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag gesundheitsfördernd zu erfüllen und sie in ihrem Kernauftrag zu stärken.

Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1. Ja. Eine gute Vernetzung der verschiedenen Akteure ist für den Erfolg der Gesundheitsförderung und Prävention wichtig. Im Zeitalter der Überinformation ist das Zusammenführen und Zurverfügungstellen von erfolgversprechenden Ansätzen der Gewalt-, Sucht- und Stressprävention sowie der Gesundheitsförderung auf kantonaler Ebene ein Mehrwert für alle Lehrpersonen.

2. Gemäss Art. 60 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden haben die Lehrpersonen das Recht, im Rahmen des Lehrplans, der Weisungen des Amtes für Volksschule und Sport, der Vorgaben der Schulträgerschaft und der obligatorischen Lehrmittel den Unterricht frei zu gestalten. Es ist entsprechend an ihnen, sich für den Beitritt zum Netzwerk zu entscheiden. Bis heute sind drei Bündner Schulen, die Stadtschule Ilanz, die Schule Davos Glaris und das Oberstufenschulhaus Compogna in Thusis dem Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen angeschlossen.

3. Falls von Seiten der Lehrpersonen und der Schulleitungen ein genügendes Interesse an einem solchen Netzwerk besteht, ist die Regierung bereit, die für den Aufbau zuständigen Dienststellen des DJSG und des EKUD damit zu beauftragen.

4. Der Aufbau eines "Kantonalen Netzwerks für Gesundheitsfördernde Schulen" muss bereichsübergreifend erfolgen. Die Aufgabe der Koordination für bereichsübergreifende Projekte in der Gesundheitsförderung und Prävention ist gemäss Art. 1 der Verordnung zum Gesundheitsgesetz Aufgabe des Gesundheitsamts. Das Gesundheitsamt könnte somit mit diesem Aufbau betraut werden. Da die Bereiche Bildung und Gesundheit eng miteinander verbunden sind, ist gegebenenfalls eine gemeinsame Strategie der beiden Departemente EKUD und DJSG für den Bereich Gesundheitsförderung in der Schule anzustreben.

5. Mit den heute zur Verfügung stehenden Ressourcen könnte das Gesundheitsamt seine Aufgabe der Koordination für bereichsübergreifende Projekte in der Gesundheitsförderung und Prävention auch im Schulbereich bewältigen. Zudem leistet der Bund befristet Teilsubventionen an den Aufbau von "Kantonalen Netzwerken für Gesundheitsfördernde Schulen". Den Schulleitungen und Lehrpersonen stehen im Rahmen eines "Kantonalen Netzwerks für Gesundheitsfördernde Schulen" Grundleistungen wie gebündelte Information, Beratung, Koordination, Weiterbildung und Erfahrungsaustausch zur Verfügung. Der Orientierungs- und Organisationsaufwand der Lehrpersonen wird damit verringert.

12. Februar 2014