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Session: 05.12.2013
Die jahrgangschwachen Schulabgänge führen immer mehr zu Rückgängen der Lehrlingszahlen. Diese Rückgänge beeinflussen auch die Anzahl der Lehrbetriebe. Für die einzelnen Fachverbände mit einem Auftrag Lehrabschlussprüfungen durchzuführen wird es immer schwieriger, freiwillige Lehrabschlussprüfungsexperten aus Lehrbetrieben zu finden, sodass eine Lehrabschlussprüfung reibungslos durchgeführt werden kann.

Leider wird jetzt immer mehr die finanzielle Entschädigung für den Experteneinsatz zum Thema. Im kantonalen Vergleich sind die Bündner Entschädigungsansätze in der hinteren Hälfte anzutreffen. Damit wird die Rekrutierung von Experten erst recht schwierig. Auch langjährige Experten überlegen sich, aufgrund dieser geringen finanziellen Wertschätzung ihre wichtige Tätigkeit aufzugeben. Gemäss Berufsbildungsgesetz Art. 49 und Weisungen über die Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung ist der Kanton für die volle Entschädigung der Arbeitsansätze der Experten zuständig.

Die unterzeichnenden Grossrätinnen und Grossräte unterbreiten der Regierung folgende Fragen:

1. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, um die Attraktivität der Expertentätigkeit zu steigern?

2. Wann und wie gedenkt die Regierung die Entschädigungsansätze für die Lehrabschlussprüfungsexperten zu prüfen und anzupassen?

Chur, 5. Dezember 2013

Koch (Tamins), Burkhardt, Joos, Albertin, Blumenthal, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caluori, Casanova-Maron, Casty, Casutt Renatus, Casutt-Derungs Silvia, Clalüna, Conrad, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Engler, Felix, Florin-Caluori, Foffa, Furrer-Cabalzar, Geisseler, Grass, Gunzinger, Hardegger, Hitz-Rusch, Jeker, Jenny (Arosa), Koch (Igis), Kollegger (Chur), Kollegger (Malix), Komminoth-Elmer, Krättli-Lori, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Niederer, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Parolini, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pult, Stiffler (Davos Platz), Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Waidacher, Wieland, Hauser, Hensel, Jenny-Marugg (Klosters Dorf), Michel (Igis), Müller (Haldenstein), Patt

Antwort der Regierung

Die Expertentätigkeit an den Lehrabschlussprüfungen ist ein Beispiel für die gelebte Verbundpartnerschaft im Berufsbildungssystem der Schweiz. Beteiligt daran sind Lehrbetriebe, Organisationen der Arbeitswelt und der Kanton. Für die praktische Ausbildung junger Menschen zu Fachkräften sorgen die Lehrbetriebe. Die Ausbildnerinnen und Ausbildner vermitteln die berufliche Praxis. Für die damit verbundenen Kosten kommen die Lehrbetriebe auf. Die Kosten für die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse in den Berufsfachschulen hingegen werden vollumfänglich von der öffentlichen Hand getragen. Die Organisationen der Arbeitswelt führen die überbetrieblichen Kurse durch und rekrutieren die Expertinnen und Experten für die Lehrabschlussprüfungen. An den überbetrieblichen Kursen und den Lehrabschlussprüfungen beteiligt sich die öffentliche Hand durch eine finanzielle Entschädigung der Expertentätigkeit. Dort, wo es eine gemeinsame Zuständigkeit von öffentlicher Hand und Wirtschaft gibt, gilt es, ein ausgewogenes Verhältnis insbesondere in der finanziellen Beteiligung des Kantons an den entsprechenden Kosten zu finden. Dies ist auch beim Engagement der von den Berufsverbänden eingesetzten Expertinnen und Experten der Fall. Die letzte Anpassung der Entschädigung für die Expertinnen und Experten erfolgte im Jahr 2006.

Ausgehend von diesen Vorbemerkungen nimmt die Regierung zu den beiden Fragen wie folgt Stellung:

1. Es ist in erster Linie Sache der Wirtschaft und der Organisationen der Arbeitswelt, geeignete Personen als Expertinnen und Experten zu gewinnen. Für ihre anspruchsvolle und verantwortungsreiche Tätigkeit haben die Expertinnen und Experten auch eine grosse Würdigung und entsprechendes Ansehen in der Öffentlichkeit verdient. Die zuständige kantonale Stelle ist bereit, zusammen mit den Verantwortlichen der Organisationen der Arbeitswelt die öffentliche Wertschätzung für die Expertenaufgabe wo möglich zu erhöhen.

2. Auch wenn es nicht möglich sein wird, die Entschädigung dieser Aufgabe auf der Höhe eines adäquaten Lohnes festzulegen, ist die Regierung bereit, die heutigen Ansätze von Fr. 25.– pro Stunde respektive Fr. 200.– pro Tag unter Berücksichtigung der übergeordneten Budgetvorgaben im Hinblick auf das Budget 2015 zu überprüfen.

20. Februar 2014