Im Rahmen der Budgetdebatte 2014 hat der Grosse Rat mit absoluter Mehrheit die Beiträge an die Kulturinstitutionen Stadttheater, Kammerphilharmonie, Origen und andere um CHF 500‘000.00 so aufgestockt, dass die drei erstgenannten, ganzjährig tätigen Kulturinstitutionen im Ergebnis pro 2014 Beiträge des Kantons Graubünden von je rund CHF 400‘000.00 erhalten. Zum Teil erfolgen die Betriebsbeiträge zulasten des ordentlichen Budgets des Amtes für Kultur, zum Teil zulasten des Landeslotterie-Fonds als Projektbeiträge. Beratung und Entscheid in jener Budgetdebatte haben gezeigt, dass es der Legislative nicht nur darum ging, erhöhte (Betriebs)-Beiträge pro 2014 zu sprechen, sondern dass der Rat die Aufstockung der Beiträge zugunsten der Kulturinstitutionen auch für das Jahr 2015 und Folgejahre bis zum Inkrafttreten eines revidierten Kulturförderungsgesetzes beibehalten wollte.
Da die Regierung in der Fragestunde der Aprilsession 2014 (Anfrage Augustin) nicht bereit war zu erklären, die Aufstockung um CHF 500‘000.00 auch pro Budget 2015 und Folgejahre beizubehalten, dies aber dem Willen des Grossen Rates, wie in der Budgetdebatte 2014 mit Nachdruck zum Ausdruck gebracht, entspricht, beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung, die Erhöhung des Budgets des Amtes für Kultur pro 2015 und darauffolgende Jahre um CHF 500‘000.00 beizubehalten und dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2015 entsprechend Antrag zu stellen. Die Aufstockung der Betriebsbeiträge zulasten des Amtes für Kultur sei dabei derart vorzusehen, dass dieses Amt die Budgetaufstockung nicht andernorts einsparen, also kompensieren muss.
Chur, 24. April 2014
Augustin, Locher Benguerel, Troncana-Sauer, Albertin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Bezzola (Samedan), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Bucher-Brini, Caduff, Casty, Casutt-Derungs Silvia, Cavegn, Clalüna, Claus, Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Dermont, Engler, Fallet, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Fontana, Frigg-Walt, Furrer-Cabalzar, Gartmann-Albin, Giacomelli, Hartmann (Champfèr), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jeker, Joos, Kappeler, Kleis-Kümin, Koch (Igis), Kollegger (Chur), Kunz (Chur), Märchy-Caduff, Marti, Michael (Castasegna), Müller (Davos Platz), Niggli (Samedan), Noi-Togni, Parolini, Parpan, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfenninger, Pult, Righetti, Rosa, Sax, Tenchio, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Tscholl, Wieland, Berther (Segnas), Deplazes, Hensel, Jenny-Marugg (Klosters Dorf), Michel (Chur), Monigatti
Antwort der Regierung
Anlässlich der Detailberatung des Budgets 2014 in der letzten Dezembersession stellte Frau Grossrätin Locher Benguerel den Antrag, die Beiträge an diverse kulturelle Institutionen und Dachverbände (Konto 4250.3636114) um 500 000 Franken von 140 000 Franken auf 640 000 Franken zu erhöhen. Diesem Antrag stimmte der Grosse Rat mit 67 zu 42 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.
Mit Beschluss Nr. 197 vom 4. März 2014 entschied die Regierung über die Verwendung der vom Grossen Rat für das Jahr 2014 zusätzlich bereitgestellten Kulturmittel sowie über die Zuweisung der Beiträge an Orchester. Dabei wurden die vom Grossen Rat gesprochenen Mittel wie folgt verteilt:
Theater Chur 120 000 Franken
Kammerphilharmonie Graubünden 86 000 Franken
Frauenkulturarchiv Graubünden 24 000 Franken
Fundaziun Nairs Scuol 30 000 Franken
Origen Festival Cultural 200 000 Franken
Opera Viva Obersaxen 40 000 Franken
Zusätzlich standen im Konto 4250.3636113, Beiträge an Orchester, 94 000 Franken zur Verfügung. Davon gingen gemäss dem erwähnten Regierungsbeschluss 72 000 Franken an die Kammerphilharmonie, 10 000 Franken an das "ensemble ö!" und 12 000 Franken an das Orchester "le phénix".
Der erwähnte Beschluss des Grossen Rates betrifft nur das Budget 2014. Damit der Betrag im Jahr 2015 oder in den folgenden Jahren erneut gesprochen werden kann, muss er wieder budgetiert werden.
Inwieweit die vom Grossen Rat beschlossene Aufstockung auch 2015 und in den Folgejahren budgetiert werden kann, ist noch nicht entschieden. Bei der Budgetplanung sind verschiedene Vorgaben zu beachten. Der Kanton ist verpflichtet, seinen Haushalt mittelfristig im Gleichgewicht zu halten. Die Regierung ist gehalten, das Budgetdefizit gemäss den finanzpolitischen Richtwerten 2013-2017 auf maximal 50 Millionen Franken zu begrenzen. Eine erste Priorisierung der Mittelzuteilung ist Aufgabe der Regierung. Sie trägt dabei auch der Notwendigkeit Rechnung, anderweitige Mehrbelastungen allfällig zu kompensieren. Die Regierung legt die definitive Grössenordnung der Einzelpositionen dann fest, wenn das Gesamtbudget gemäss den oben genannten finanzpolitischen Richtwerten steht. Dies ist jeweils im August der Fall. Es ist ungewöhnlich, wenn der Grosse Rat vor diesem Zeitpunkt bereits Einzelpositionen festlegen will, obwohl dazu weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine Notwendigkeit besteht. Dem Grossen Rat, welchem die Budgethoheit obliegt, steht es zu, anlässlich der Budgetdebatte im Dezember Korrekturen am Budget vorzunehmen und entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Die geltenden Regelungen der Kompetenzteilung betreffend Erarbeitung und Beschluss des Budgets machen Sinn. Der Regierung ist bei der Erarbeitung des Budgets innerhalb der gesetzlichen Restriktionen und zur Einhaltung der finanzpolitischen Vorgaben die grösstmögliche Budgetflexibilität zu gewähren. Insbesondere auch in Anbetracht der enger werdenden finanziellen Mittel ist eine solche vorgängige Einflussnahme des Grossen Rates auf einzelne Budgetpositionen nicht sinnvoll.
Aus den vorgenannten Gründen lehnt die Regierung den Auftrag ab.
27. Juni 2014