In den Bündner-Südtälern, wie aber auch im Rest des Kantons, mussten in letzter Zeit immer wieder Serien von Einbrüchen und Einschleiche-Diebstähle registriert werden. Tendenz zunehmend. Das Vorgehen der Täterschaft zeigt, dass sie sich auch nicht scheut, Liegenschaften, sprich Wohnungen, aufzusuchen, in welchen sich die Bewohner zum Zeitpunkt der Delikte aufhalten. Dass dies zu unangenehmen und möglicherweise kritischen Situationen führen kann, versteht sich von selbst, was zur Folge hat, dass sich die Bevölkerung um ihre Sicherheit sorgt. Vor allem in den grenznahen Gebieten sieht man dieser Entwicklung mit Sorge entgegen, zumal heute die Kontrollen an den Grenzen fehlen und die diesbezügliche Situation im benachbarten Ausland alles andere als stabil bezeichnet werden kann. Die Bürger sind mehr als beunruhigt.
Ich halte fest, dass der Unterzeichnende, wie auch die Fraktion der SVP, die Arbeit unserer Polizei in keiner Weise in Frage stellt. Wir anerkennen den täglichen Einsatz der Polizistinnen und Polizisten und wissen ihren Einsatz zu schätzen. Für uns Volksvertreter, wie auch für die Polizei und die Bürger ist die heutige Situation alles andere als befriedigend.
In diesem Zusammenhang stellt der Unterzeichnende der Regierung folgende Fragen:
1. Wie beurteilt die Regierung die heutige allgemeine Situation im kriminalpolizeilichen Bereich? Wird die Bevölkerung über die Delikte via Medien genügend orientiert und aufgeklärt, wie sie sich zu verhalten hat, resp. was für präventive Vorkehrungen sie treffen kann? Sind diesbezüglich Informations-Kampagnen geplant?
2. Was für Auswirkungen hat die angedachte personelle Aufstockung der Polizei auf die Prävention im kriminalpolizeilichen Bereich? Werden gebietsmässig Schwerpunkte gesetzt?
3. Wie stellt sich die Regierung zum heutigen enormen administrativen Aufwand, welchen die Polizei zu leisten hat. Durch diese Tätigkeiten fehlen Mitarbeiter an der Front, sprich im polizeilichen Alltag (kriminalpolizeiliche Präsenz / Observationen etc.) zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Können Aussagen gemacht werden, wie gross der prozentuale Anteil an administrativer Tätigkeit ist?
4. Seit 2012 wird an einer Revision des kantonalen Polizeigesetzes bezüglich der Video-Überwachung gearbeitet. Wie zu erfahren war, kann diese Gesetzgebung jedoch frühestens im Jahre 2015 dem Grossen Rat vorgelegt werden. Was ist der Grund dieser doch enormen Verzögerung?
Chur, 22. Oktober 2014
Salis, Felix (Haldenstein), Della Vedova, Albertin, Alig, Bleiker, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Casanova (Ilanz), Casty, Clalüna, Fasani, Felix (Scuol), Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Hartmann, Heiz, Hug, Jeker, Joos, Koch (Igis), Kunfermann, Mani-Heldstab, Mathis, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Nay, Niederer, Niggli (Samedan), Schutz, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Thomann-Frank, Toutsch, Weber, Weidmann, Candrian, Geisseler, Sonder, Wellig
Antwort der Regierung
1. Die Kriminalitätslage im Kanton Graubünden ist insgesamt betrachtet seit Jahren stabil. Allerdings haben seit rund drei Jahren – hauptsächlich entlang der Achse A13 – die Einbruchdiebstähle markant zugenommen. Die Bevölkerung, die Medien und die politischen Entscheidungsträger werden über die Kriminalitätslage regelmässig informiert. Die Kampagne "Verdacht – RUF AN – Polizeinotruf 117" besteht seit zehn Jahren in der gesamten Schweiz. Sie wird auch durch die Kantonspolizei Graubünden in die Öffentlichkeit getragen. Diese Kampagne ist ausdrücklich auf die Situation der Einbruchdiebstähle ausgerichtet.
2. Mit den zusätzlichen Mitteln wird es möglich sein, gezielte Schwerpunkte zu bilden. Diese können nicht zum vornherein geografisch definiert werden, sondern sie folgen den spezifischen Erkenntnissen zur Lage. Um den Ermittlungsdruck aufrechterhalten zu können, sind dabei nicht nur die präventiven, sondern auch die repressiven Mittel zu verstärken. Wichtig ist nämlich auch die kriminaltechnische Fähigkeit, Spuren und Beweise sicherstellen und auswerten zu können, weil sich hauptsächlich daraus die lagerelevanten Erkenntnisse ergeben, um zielgerichtete Vorgaben für die Prävention und die Fahndungstätigkeit machen zu können.
3. Der administrative Aufwand für den einzelnen Polizisten ist nicht ausserordentlich gross. Vom administrativen Aufwand zu unterscheiden ist allerdings die Dokumentation der operativen polizeilichen Arbeit, sei es in Kriminalsachen, in Verkehrssachen oder in Sicherheitssachen. Diese Tätigkeit wird in sogenannten Polizeirapporten festgehalten. Allein im Jahr 2013 erstellte die Kantonspolizei über 20'000 Rapporte. Diese Dokumentationsaufgabe ist in verschiedener Hinsicht unabdingbar. Vorab geht es aus rechtsstaatlichen Gründen darum, polizeiliches Handeln, welches oftmals Zwangsmassnahmen beinhaltet, aktenkundig zu machen. Dadurch werden Grundrechtseingriffe sowohl für den Betroffenen als auch für die Behörden nachvollziehbar und somit auch überprüfbar. Sodann bilden sämtliche Einzelfallerkenntnisse die Grundlage für das weitere operative Handeln der Polizei in der Fahndungs- und Ermittlungsarbeit: Ohne Polizeidaten gibt es keine Polizeidatenbanken und ohne diese keine Fahndung nach unbekannter Täterschaft, welche ca. 75% des gesamten Deliktsaufkommens ausmacht. Schliesslich ist die Dokumentation von Ermittlungen auch für die Arbeit der Strafjustiz entscheidend, denn der Polizeirapport ist in der Regel der Ausgangspunkt und die Grundlage eines Strafverfahrens.
In diesem Sinn ist die polizeiliche Rapportierung nicht administrativer Aufwand sondern zweckgebundener Teil der polizeilichen Arbeit. Eine Arbeitsgruppe hat im vergangenen Jahr eingehend Optimierungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten in der Rapportierung geprüft, allerdings nur einen sehr geringen Handlungsbedarf festgestellt.
Eine Effizienzsteigerung und damit eine Entlastung in der polizeilichen Arbeit verspricht sich die Kantonspolizei jedoch durch die Umsetzung der im Jahr 2014 beschlossenen Mobile Computing-Strategie. Beispielsweise können mit den mobilen Geräten gewisse Daten direkt an der Front erfasst werden. Weiter wird es möglich sein, ortsunabhängig direkt auf die Polizeisysteme zuzugreifen.
4. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit bereitet derzeit eine Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes vor. Aus Effizienzgründen sollen alle neu zu regelnden Punkte – so auch der Auftrag Felix betreffend Überwachung des öffentlichen Raums – zusammen in einer Vorlage behandelt werden. Dabei werden im Nachgang zum Polizeibericht 2010 auch verschiedene Organisationsformen der Kantonspolizei geprüft.
14. Januar 2015