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Session: 10.12.2014
Der Kanton ist ein bedeutender Bauherr von Neu- und Umbauten; er leistet wesentliche Beiträge an Bauvorhaben öffentlich-rechtlicher und privater Bauherrschaften. In den letzten Jahren wurden verschiedene Bauten, vor allem des Tiefbauamtes, in vorbildlicher Weise aus Holz erstellt.

Leider ist dies kaum der Fall bei Hochbauten im Bereich Verwaltung und Schulen. Im Jahre 2015 werden das neue Verwaltungsgebäude „sinergia“ und später die Mensa/Mediothek der Kantonsschule in Angriff genommen. Beide Projekte werden nicht in Holz ausgeführt, obwohl dies aus ökologischen, ökonomischen und ästhetischen Gründen gerade bei diesen Bauten in hohem Masse angezeigt wäre.

Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Waldes für einen „attraktiven Arbeits- und Lebensraum“ und „die Steigerung des Wirtschaftswachstums“ werden im Regierungsprogramm im Politikbereich „Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit“ ausdrücklich unterstrichen. Angesichts der wachsenden Holzvorräte sollte zur Verjüngung und Gesunderhaltung des Waldes mehr Holz geschlagen werden. Aufgrund der besonderen topografischen Verhältnisse und der strengen Auflagen für die lokale Holzwirtschaft entstehen höhere Produktionskosten. Diese sind wegen der Frankenaufwertung gegenüber dem Ausland zusätzlich um gut 20 Prozent gestiegen. Es ist dafür zu sorgen, dass trotz dieser Nachteile unser nachwachsender Rohstoff lokal verwendet werden kann. Dass bei dieser Ausgangslage gerade kantonale Gebäude und solche, die vom Kanton subventioniert werden, überwiegend aus einheimischem Holz erstellt werden sollen, liegt auf der Hand! Der Kanton fördert damit im eigenen Interesse die Erreichung seiner Regierungsziele und wirkt mit Referenzbauten als Vorbild für die gesamte Hochbautätigkeit.

Mit entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen sollen die Bauherrschaften bei Ausschreibungen von kantonalen und kantonal subventionierten Bauwerken, wo immer die technische Machbarkeit gegeben ist, zur anteilsmässigen Verwendung von Schweizer Holz verpflichtet werden können.

Die Unterzeichnenden stellen der Regierung folgende Frage:

Ist die Regierung bereit, rechtliche Rahmenbedingungen, welche die anteilsmässige Verwendung von Schweizer Holz bei kantonseigenen und durch den Kanton subventionierten Bauten regelt, zu erlassen?

Chur, 10. Dezember 2014

Deplazes, Kasper, Niggli-Mathis (Grüsch), Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Burkhardt, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Casanova (Ilanz), Casty, Caviezel (Chur), Danuser, Della Vedova, Dosch, Engler, Gartmann-Albin, Giacomelli, Jaag, Jenny, Joos, Kappeler, Kollegger, Komminoth-Elmer, Locher Benguerel, Monigatti, Müller, Noi-Togni, Papa, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Sax, Thomann-Frank, Thöny, Weber, Widmer-Spreiter, Zanetti

Antwort der Regierung

Die Optimierung der Waldwirtschaft sowie die Förderung des Holzabsatzes bilden gemäss aktuellem Regierungsprogramm grundlegende Wachstumsschwerpunkte des Kantons. Nebst der Schaffung effizienter Strukturen in der Waldwirtschaft soll dabei insbesondere eine merkliche Steigerung der Rundholzverarbeitung zu einer höheren Wertschöpfung in der Bündner Holzkette führen (vgl. Bericht Wirtschaftsentwicklung im Kanton Graubünden, Heft Nr. 5 / 2014 - 2015, S. 318). Zur Erreichung dieser Ziele setzen sich verschiedene Akteure in der Wald- und Holzwirtschaft unter dem Dachverband "Graubünden Holz" seit Jahren stark ein. Der Kanton unterstützt diese Bestrebungen auf der Basis einer Leistungsvereinbarung.

Die verstärkte Nutzung einheimischer und erneuerbarer Ressourcen wie Holz entspricht zudem einem wichtigen energiepolitischen Ziel des Kantons. Laut Energiegesetz müssen sich kantonseigene Bauten durch eine vorbildliche und effiziente Energienutzung auszeichnen. Aufgrund dieser Vorbildfunktion haben heute Neubauten des Kantons den MINERGIE-P Standard, Ausgabe 2009, oder einen vergleichbaren Standard zu erfüllen, soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist.

Aus diesen Gründen fördert der Kanton bei seinen Bauvorhaben seit Jahren die Verwendung von Holz als natürlichen und einheimischen Rohstoff. Wann immer möglich und sinnvoll, wird Holz bei kantonseigenen Bauten als Baustoff oder Energieträger verwendet. Entsprechend wurden in den letzten Jahren zahlreiche kantonale Hochbauten wie das Maschinenausbildungszentrum und der Grossviehstall des Plantahofs, der Werkhof des Tiefbauamts in Ilanz, die Strassenunterhaltsstützpunkte in Vals, Disentis, Surava, Degen und St. Peter sowie die provisorischen 40 Klassenzimmer samt Mensa für die Bündner Kantonsschule in Holz realisiert. Als integraler Holzbau vorgesehen ist auch das geplante Erstaufnahmezentrum für Asylsuchende im Meiersboden, Gemeinde Churwalden. Der Kanton betreibt zudem zahlreiche Holzheizungen als Schnitzel- oder Pelletsfeuerungen.

Holz eignet sich jedoch nicht immer und überall als Baustoff. Anforderungen an Material, Gestaltung, Energie, Schallschutz, Speicherfähigkeit, Brandschutz, Ökologie und Wirtschaftlichkeit sind gleichsam unter einen Hut zu bringen. Ebenso sind kulturhistorische Entwicklungen und ortsbauliche Überlegungen von Bedeutung. Entsprechend ist bei jedem Bauvorhaben sorgfältig zu prüfen, ob und inwiefern sich Holz als Baustoff zur teilweisen oder vollumfänglichen Verwendung eignet.

Den Erlass gesetzlicher Vorgaben zur anteilmässigen Verwendung von Schweizer Holz bei kantonseigenen und durch den Kanton subventionierten Bauten erachtet die Regierung aufgrund der gemachten Ausführungen nicht als opportun. Derartige Bedingungen schränken die Entscheidungsfreiheit der öffentlichen Bauorgane unverhältnismässig stark ein. Sie können im Ergebnis zur Privilegierung eines einzelnen Baustoffs führen und zur Vernachlässigung der Obliegenheit jedes öffentlichen Bauherrn, ein Bauvorhaben unter sehr unterschiedlich massgeblichen Anforderungen in jedem Einzelfall möglichst optimiert realisieren zu müssen. Massivbauten werden dadurch beispielsweise aus dem Markt gedrängt und der Wettbewerb wird fundamental eingeschränkt. Hinzu kommt, dass das öffentliche Vergaberecht eine direkte Forderung nach einem bestimmten Produkt oder nach einer bestimmten Herkunft grundsätzlich verbietet.

Bei eigenen Neubauten und energetischen Sanierungen beabsichtigt die Regierung auch in Zukunft, Holzbauten weiterhin zu prüfen und zu realisieren, sofern dies sinnvoll und zweckmässig erscheint. Gleichermassen sollen auch die vom Kanton subventionierten öffentlichen oder privaten Trägerschaften ihre Bauentscheide weiterhin selbstverantwortlich unter Einbezug konstruktiver, wirtschaftlicher, kultureller und ökologischer Aspekte treffen können.

04. März 2015