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Session: 28.08.2015
Die Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2016-2020 nimmt an verschiedenen Stellen direkten Bezug zur Förderung des Italienischen, insbesondere ausserhalb der italienischen Schweiz.

Als eine konkrete Massnahme, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, wird die Förderung des schulischen Austauschs ins Zentrum gestellt: Im Weiteren ist der schulische Austausch zwischen den Sprachregionen weiterzuentwickeln mit dem Ziel, dass möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem Austauschprojekt teilnehmen (S. 28 Ziff. 1.6.2 Kulturbotschaft, vgl. auch Ziff. 2.2.6).

In ihrer Stellungnahme zur Kulturbotschaft verlangte die Regierung, dass bezüglich der bisherigen Austauschprogramme den beiden nationalen Minderheitensprachen Rätoromanisch und Italienisch aufgrund ihrer speziellen sprachpolitischen Situation besondere Berücksichtigung zuteilwerde.

Gemäss dem Papier der EDK „Grundkompetenzen für die Fremdsprachen“ sollen mit dem Fremdsprachenunterricht auch die interkulturellen Kompetenzen gefördert werden. Dazu gehört die Bereitschaft und Fähigkeit, den Alltag der anderen Sprachregion zu erkunden, mit der eigenen Lebenswelt zu vergleichen und sich auf eine reale Begegnung mit Sprecherinnen und Sprechern der anderen Sprachregion vorzubereiten. Zudem kann ein Wissen und Verständnis der Schülerinnen und Schüler geweckt werden, dass es unterschiedliche sprachliche und kulturelle Identitäten gibt.

In Bezug auf das Erlernen von Fremdsprachen auf allen Bildungsstufen ist man sich einig, dass Sprache für Kinder und Jugendliche erlebbar gemacht werden soll. Eine Sprache lernt man am besten dort, wo sie gesprochen wird. Unser dreisprachiger Kanton bietet dazu ideale Voraussetzungen. Der Kanton Graubünden sollte deshalb mit einem gezielten Konzept mit Massnahmenpaket die Brückenfunktion der Kantonssprachen noch besser nutzen.

Gemäss Antwort der Regierung auf die Anfrage Jaag, strebt die Regierung künftig auf Grundlage statistischer Auswertungen auf allen Schulstufen und in allen Sprachgruppen eine überdurchschnittliche Beteiligung an sprachlichen Austauschprogrammen an. Offen bleibt, wie dies umgesetzt werden soll.

Um dies zu erreichen, beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung, ein Konzept mit konkretem Massnahmenpaket für den schulischen Austausch zu erstellen. Dabei soll auf den bereits vorhandenen Instrumenten aufgebaut werden. Das Konzept ist im Sinne einer Dienstleistung für alle Schulstufen in Graubünden zu verstehen und sollte eine Zusammenstellung aller bestehenden Möglichkeiten für den sprachlichen Austausch enthalten. Im Weiteren sollte es mindestens mit folgenden Inhalten erweitert werden:

- soggiorno linguistico
Einem zusätzlichen Angebot von Sprachaufenthalten (soggiorno linguistico) in einem italienisch-, romanisch- oder deutschsprachigen Kantonsteil: Es bräuchte dazu ein Konzept mit konkreter Ausgestaltung dieser soggiorno linguistico. Dabei werden die Lagerlokalitäten inklusive einem Musterprogramm den Schulen angeboten, die Nutzung basiert auf freiwilliger Basis. Das jeweilige Konzept für den Sprachaufenthalt könnte in Zusammenarbeit mit den ansässigen Gemeinden, Schulen sowie unter Einbezug der italienischen und romanischen Sprachorganisationen in den jeweiligen Sprachregionen erfolgen. Für die Ausgestaltung der Sprachaufenthalte kann auch die Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin angestrebt werden.

- Verantwortliche Person
Eine Person innerhalb der kantonalen Verwaltung kann als Koordinationsverantwortliche definiert werden, welche zuständig ist für die Information, Kommunikation und Vermittlung von Angeboten. Zudem sollte diese koordinationsverantwortliche Person Unterrichtsmaterialen dokumentieren und auf einer Plattform (Homepage) zur Verfügung stellen.

Die Umsetzung dieses Konzepts sollte im Rahmen der bestehenden finanziellen Mittel (gemäss Art. 15 Sprachengesetz, Art. 17 und 18 der Sprachenverordnung und Art. 88 Schulgesetz) sowie der Mittel, welche mit der Kulturbotschaft des Bundes ausgelöst werden (gemäss Ziff. 4.1.6. der zusätzlich gesprochenen jährlich CHF 450'000), stattfinden.

Chur, 28. August 2015

Locher Benguerel, Tenchio, Thomann-Frank, Albertin, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Burkhardt, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Danuser, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dosch, Engler (Davos Dorf), Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Hartmann, Jaag, Jeker, Kappeler, Kasper, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Castasegna), Monigatti, Nay, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pult, Rosa, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, von Ballmoos, Waidacher, Weber, Widmer-Spreiter, Wieland, Zanetti (Landquart), Degiacomi, Engler (Surava), Föhn, Nicolay, Tuor

Antwort der Regierung

Bund und Kantone sind gemäss Art. 70 der Bundesverfassung (BV; SR 101) sowie Art. 14 des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG; SR 441.1) verpflichtet, den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften und spezifisch den Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen zu fördern. Erst kürzlich hat der Bund mit der Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes 2016–2020 (Kulturbotschaft) die Bedeutung des schulischen Austausches unterstrichen und zusätzliche Beiträge dafür gesprochen. Im Sprachengesetz des Kantons Graubünden (SpG; BR 492.100) ist der schulische Austausch in Art. 15 als Aufgabe von Kanton und Gemeinden verankert. Ziel der Austauschaktivitäten ist neben der Förderung der individuellen Sprachkompetenz in allen Kantons- und Landessprachen auch ein Beitrag zum besseren Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften.

Für die kantonale Förderung des Austausches auf allen Schulstufen (Volksschule, Mittelschule, berufliche Grundbildung) sind die entsprechenden Dienststellen des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes zuständig. Der Austausch von Schulklassen und Lehrpersonen wird durch Beiträge gemäss Art. 18 der Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV; BR 492.110) unterstützt. Insbesondere in der Volksschule wird der Austausch von Schulklassen im Rahmen von Sprachaustauschwochen oder -tagen gefördert. Neben dem eigentlichen Sprachaustausch werden gestützt auf Art. 88 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz; BR 421.000) auch sogenannte Kompaktwochen von Klassen mit ihren Lehrpersonen oder von einzelnen Schülerinnen und Schülern unterstützt. Diese dienen nicht primär dem Austausch, sondern dem Unterricht in einer Landessprache, die nicht als Pflichtfach unterrichtet wird, und finden im entsprechenden Sprachgebiet statt. Das Amt für Volksschule und Sport mit den Schulinspektoraten fungiert als Informations- und Beratungsstelle zur Unterstützung der Koordination unter den Schulträgerschaften sowie als Bewilligungsinstanz der Kompakt- und Austauschwochen. Es informiert die Schulen und die Lehrpersonen über Sprachaustauschangebote und deren Beitragsvoraussetzungen. Neben dem Kanton sind auch die Gemeinden für die Förderung des Austausches zuständig. Die Organisation der Austauschaktivitäten ist Aufgabe der jeweiligen Schulträgerschaft.

Die Regierung ist bereit, auf der Grundlage der bestehenden Angebote ein Konzept zur Förderung des schulischen Sprachaustausches für alle Schulstufen zu erarbeiten und zusätzliche Angebote im Sinne des geforderten „soggiorno linguistico“ zu prüfen. Im Rahmen der Konzeptarbeiten gilt es weiter zu prüfen, ob und welche Massnahmen zu einer Attraktivitätssteigerung von Sprachaufenthalten für Lernende in der beruflichen Grundbildung sowie für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule beitragen können. Ein wesentlicher Aspekt soll auch die Überprüfung der kantonalen Zuständigkeiten für die Kommunikation, Koordination sowie Dokumentation des Sprachaustausches sein.

Die im Auftrag formulierten Aufgaben können allenfalls nicht vollständig mit den bestehenden personellen Ressourcen vollzogen werden. Das zu erarbeitende Konzept soll in diesem Punkt verschiedene Handlungspositionen aufzeigen. Sowohl Erarbeitung wie Umsetzung des Konzepts haben dabei im Rahmen der bestehenden Mittel und gegebenenfalls unter Einbezug der in der Kulturbotschaft in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel des Bundes zu erfolgen. Diesbezüglich haben bereits erste Gespräche zwischen Kanton und Bund stattgefunden. Die Einzelheiten werden im Rahmen der Ausarbeitung einer neuen Leistungsvereinbarung im kommenden Jahr geklärt.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag im Sinne dieser Ausführungen entgegenzunehmen.

28. Oktober 2015