Die Besteuerung von Startup-Unternehmern hat in den letzten Monaten Aufsehen erregt. Insbesondere ist das Steueramt des Kantons Zürich unter Druck geraten, weil es mit seiner neuen Steuerpraxis eine fragwürdige Bewertungsmethode von Vermögenswerten anwendet.
Die neue Steuerpraxis des Kantons Zürich zieht als Bemessungsgrundlage die letzten Kapitalerhöhungen resp. Finanzierungsrunden bei, die jedoch einzig einen zukünftigen, erhofften und nicht einen realen Wert darstellen. Das Steueramt argumentiert, aufgrund des Kreisschreibens Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz fehle ihm der Handlungsspielraum für eine andere Auslegung. Dies, obwohl der Kommentar 2015 zum genannten Kreisschreiben stipuliert, dass eine Bewertungsmethode, die „auf zukünftige Ergebnisse ausgerichtet ist und auf weitgehend subjektiven und deshalb nur schwer überprüfbaren Einschätzungen basiert, für Steuerzwecke unbrauchbar“ sei.
Der Kanton Zürich versucht nun, andere Kantone zur gleichen Haltung zu bewegen. Deshalb wird die Regierung ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie ist die Vermögenssteuer von Startup-Gründern und -Inhabern im Kanton Graubünden ausgestaltet, und welche Bemessungsgrundlage wird beigezogen?
2. Wird das Abstellen auf Finanzierungsrunden resp. Wagniskapital als Grundlage für die Bemessung der Vermögenssteuer bei Unternehmern als geeignet beurteilt?
3. Gedenkt die Bündner Regierung, die Zürcher Steuerpraxis zu übernehmen?
4. Ist die Regierung bereit, sich bei der Schweizerischen Steuerkonferenz dafür einzusetzen, dass Startups resp. deren Gründer nach fairen, berechenbaren und nachhaltigen Grundsätzen besteuert werden, wie etwa nach der für KMU bewährten „Praktikermethode“?
Chur, 14. Juni 2016
Kappeler, Schneider, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Burkhardt, Caduff, Caluori (Chur), Casanova (Ilanz), Casty, Casutt-Derungs, Danuser, Dosch, Engler, Foffa, Geisseler, Hardegger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Joos, Kollegger, Kunfermann, Kunz (Chur), Kuoni, Mani-Heldstab, Mathis, Michael (Donat), Müller, Nay, Papa, Paterlini, Pedrini, Peyer, Schutz, Steiger, Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Troncana-Sauer, Valär, von Ballmoos, Waidacher, Wieland, Zanetti, Degiacomi, Föhn