Die eidgenössischen Räte haben in der Sommersession 2016 die Unternehmenssteuerreform III bereinigt und beschlossen.
Diese Reform hat finanzielle Konsequenzen für den Bund, die Kantone und Gemeinden, deren Folgen aufgrund der noch offenen Ausgestaltung in den meisten Kantonen erst in Umrissen absehbar sind. Beim Bund hat die USR III Ertragsausfälle von rund CHF 1,3 Milliarden jährlich zur Folge.
Es stellt sich nun die Frage, wie Graubünden die USR III umsetzen würde, und welche finanziellen Folgen dies für den Kanton und die Bündner Gemeinden hätte.
Die Unterzeichnenden bitten deshalb die Regierung, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Welche der mit der USR III vorgesehenen Instrumente wie Patentbox, Inputförderung, zinsbereinigte Gewinnsteuer usw. beabsichtigt die Regierung umzusetzen?
2. Falls eine Senkung der Gewinnsteuer beabsichtigt ist: In welchem Umfang ist dies angedacht, und welche finanziellen Konsequenzen würden daraus entstehen?
3. Mit welchen finanziellen Konsequenzen rechnet die Regierung in der geplanten Umsetzung der USR III für den Kanton?
4. Welche finanziellen Konsequenzen hat die Revision für die Bündner Gemeinden?
5. Im Kanton Waadt hat die Bevölkerung mit einem Ja-Stimmenanteil von 87 Prozent einer Senkung der Unternehmenssteuern zugestimmt, die mit flankierenden Massnahmen zu Gunsten der natürlichen Personen (Krankenkassenprämien, Krippenbeträge usw.) ausgestaltet war. Welche sozialpolitischen Massnahmen sieht die Regierung in Graubünden, um die negativen Auswirkungen der USR III auf die natürlichen Personen abzufedern?
Chur, 1. September 2016
Peyer, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Deplazes, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Pfenninger, Pult, Thöny, Vassella