Im Dezember 2010 hat der Grosse Rat den Bericht zu Public Corporate Governance beraten. Die Regierung legt diesen Bericht vor, dessen Umsetzung folgende Ziele hat (Zitat aus Botschaft): «Wahrung der kantonalen Interessen; Schaffung von Transparenz; Koordination zwischen politischen Zielen, Eigentümerzielen und Unternehmenszielen; Abschätzung und Minimierung von finanziellen und politischen Risiken; standardisierte Berichterstattung; regelmässige Prüfung der Notwendigkeit und der Ausgestaltung des kantonalen Engagements.»
Weiter wurde ausgeführt, dass damit ein «ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei den Beteiligungen des Kantons Graubünden sichergestellt» werden soll. Der Bericht war Folge eines Auftrages der GPK des Grossen Rates betreffend Strategie, Einsitz- und Einflussnahme sowie Berichts- und Kontrollwesen bei Beteiligungen des Kantons, selbstständigen Institutionen und weiteren Organisationen mit «öffentlichen Aufgaben».
Der Kanton hat in der Zwischenzeit verschiedene Massnahmen getroffen, insbesondere bei den Regelungen betreffend der Einsitznahme in den Institutionen, bei denen der Kanton wesentlich beteiligt ist. Auch wurden Berichterstattung und Entschädigungen für die Organe der entsprechenden Institutionen soweit möglich vereinheitlicht.
Kürzlich wurde den Grossrätinnen und Grossräten der Jahresbericht 2015 des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) zugestellt. Zweifellos ist das Kantonsspital «eine weitere Organisation mit öffentlichen Aufgaben» gemäss dem damaligen Auftrag der GPK. Zweifellos wird auch das KSGR von der öffentlichen Hand (Kanton und Gemeinden) mitgetragen. Der Jahresbericht 2015 des KSGR ist aber bezüglich der Ziele und Vorgaben von Public Corporate Governance dürftig. Insbesondere liegen überhaupt keine Angaben vor über die Bezüge und weitere Verbindungen der Organe (Stiftungsrat, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung).
Die Unterzeichnenden stellen deshalb folgende Fragen:
1. Warum weist das KSGR die oben erwähnten Zahlen (Bezüge der Organe) nicht aus?
2. Sind diese der Regierung bekannt, und falls ja, wie sehen diese aus?
3. Wie beurteilt die Regierung die Berichterstattung der Organisationen mit öffentlichen Aufgaben in Graubünden unter dem Gesichtspunkt von Public Corporate Governance generell?
4. Wie beurteilt die Regierung die Frage, dass weitere Institutionen wie etwa Spitäler bei ihrer Berichterstattung gewisse Minimalstandards gemäss den Vorgaben des Kantons (wie etwa bei HTW, PDGR, RhB) in Zukunft einhalten sollen?
Chur, 2. September 2016
Peyer, Pfenninger, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Deplazes, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Pult, Thöny, Vassella