Die Einführung von Tempo 30 auf Nebenstrassen, und wo notwendig auch auf Hauptstrassen, ist für alle Verkehrsbeteiligten von grossem Vorteil. Die Anzahl Unfälle und Verletzte geht erheblich zurück, und auch die Lärmimmissionen reduzieren sich deutlich - dies ohne nennenswerte Nachteile und zu minimalen Kosten.
Bis vor 4 bis 5 Jahren war der Kanton Graubünden bei der Erteilung von Bewilligungen von Tempo-30-Zonen schweizweit vorbildlich. Die Gemeinden konnten die benötigten Gutachten für die Einführung von Tempo 30 mit einem vernünftigen administrativen Aufwand von wenigen Seiten und Kosten von meist deutlich weniger als Fr. 10'000.- erstellen lassen.
Seit dem Urteil des Bundesgerichts zugunsten von Tempo 30 in Sumvitg und der darauf basierenden neuen kantonalen Richtlinie Verkehrsberuhigung innerorts haben sich der Aufwand für ein entsprechendes Gutachten sowie die damit verbundenen Kosten für die Gemeinden verdoppelt bis verdreifacht. Diese Mehraufwände sind kaum erklärbar, gelten doch auf Bundesebene seit 2002 die gleichen Anforderungen an ein Tempo 30 Gutachten im Sinne eines „Kurzberichts“.
Fragen an die Regierung:
1. Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass die Einführung von Tempo 30, so wie dies früher der Fall war, wieder vereinfacht, beschleunigt und unbürokratischer erfolgen soll?
2. Welche Rolle kann und soll Tempo 30 im Rahmen der gemäss Umweltschutzgesetzgebung bis 2018 geforderten Sanierung lärmbelasteter Kantonsstrassen spielen?
3. Gemäss Artikel im Bündner Tagblatt vom 22.09.2016 warten 26 offene Gesuche und 11 offene Anfragen für Tempo 30 auf einen Entscheid des Kantons. Bis wann können die betroffenen Gemeinden mit einer positiven Antwort rechnen?
Chur, 18. Oktober 2016
Deplazes, Baselgia-Brunner, Atanes, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Danuser, Dosch, Gartmann-Albin, Jaag, Jenny, Kappeler, Lamprecht, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Monigatti, Niggli-Mathis (Grüsch), Pedrini, Perl, Pult, Steiger, Thöny, von Ballmoos, Cantieni, Degiacomi, Horrer, Vassella