Anlässlich des 2. Bündner Mädchenparlaments vom 12. November 2015 wurde mit 90 zu 2 Stimmen die Petition „Mehr Freizeitangebote für Jugendliche“ zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Am 13. September 2016 verabschiedete die KBK ihren Bericht und Antrag zur Petition zuhanden des Grossen Rates. Darin erläuterte sie, weshalb die KBK der Petition nicht folgen kann. Die Mehrheit der KBK kündigte jedoch an, dass sie mittels vorliegenden Vorstosses das Anliegen des Mädchenparlaments aufnehmen wird.
Das Thema, welches mit der Petition aufgegriffen wird, ist für die Jugendlichen ein zentrales. Lern- und Experimentierfelder ausserhalb von Schule und Familie ermöglichen es den Jugendlichen, sich mit Gleichaltrigen auszutauschen, soziale Kompetenzen und ihre eigene Persönlichkeit zu entwickeln.
Kommunale Kinder- und Jugendförderung schafft Rahmenbedingungen, damit sich Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbständigen und eigenverantwortlichen Personen entfalten können. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche bei ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration in die Gesellschaft. Grundvoraussetzung für eine umfassende kommunale Kinder- und Jugendförderung sind professionelle Strukturen mit Fachpersonen, die den Aufbau von bedarfsorientierten Angeboten ermöglichen.
Gemäss Art. 91 unserer Kantonsverfassung fördern der Kanton und die Gemeinden die sinnvolle Freizeitgestaltung, die Jugendarbeit und den Sport. Aus dem Bericht zur Kinder- und Jugendförderung im Kanton Graubünden aus dem Jahr 2014 wurde ersichtlich, dass in vielen Gemeinden und Regionen sogar minimale Strukturen der Kinder- und Jugendförderung und Beteiligungsmöglichkeiten fehlen. Heute verfügen gut ein Drittel der Gemeinden über ein entsprechendes Angebot. Da der Rest der Gemeinden kein entsprechendes Angebot zur Kinder- und Jugendförderung aufweist, ist der Zugang nicht für alle Bündner Jugendlichen gleichermassen gewährleistet. Dieser Mangel kommt auch in der Petition des 2. Bündner Mädchenparlaments zum Ausdruck.
Mittels Leistungsauftrag des Kantons setzt sich der Dachverband Kinder- und Jugendförderung im Kanton Graubünden (jugend.gr) für die kommunale Kinder- und Jugendförderung ein. Mit dem Projekt JugendMobil bereist jugend.gr seit Herbst 2015 bis Frühling 2018 zwanzig Bündner Gemeinden mit wenig oder keinen professionellen Jugendförderungsangeboten.
Um das Potenzial der Kinder- und Jugendförderung besser zu nutzen und den Zugang zu diesen Angeboten allen Jugendlichen zu ermöglichen, fordert die KBK den Kanton auf, neben den bereits bestehenden Unterstützungsangeboten die Gemeinden stärker zu motivieren, entsprechende Angebote zu schaffen. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:
• Der Kanton soll in Bezug auf die kommunale Kinder- und Jugendförderung weiterhin vor allem eine unterstützende Rolle übernehmen.
• Die Nutzung der Unterstützungsangebote durch die Gemeinden soll auf Freiwilligkeit beruhen.
• Der Kanton unterstützt die Gemeinden mit gezielten Massnahmen und Fachwissen im Auf- und Ausbau der kommunalen Kinder- und Jugendförderung. Folgende gezielte Massnahmen sollen in Zusammenarbeit mit jugend.gr geprüft und gegebenenfalls realisiert werden:
- Der Kanton entwickelt konkrete Empfehlungen (Ideenkatalog) wie Kinder- und Jugendförderung kommunal umgesetzt werden kann.
- Der Kanton richtet einen eigenen Fonds ein, aus welchem Gemeinden finanzielle Unterstützungsbeiträge für Situationsanalysen, Konzeptentwicklungen, Aufbauphasen und Pilotprojekte usw. im Sinne einer Anschubfinanzierung beziehen können.
- Der Kanton unternimmt verstärkte Bemühungen zur Kommunikation der Wichtigkeit der Kinder- und Jugendförderung (z.B. über Amt für Gemeinden bei der Beratung von Gemeinden und/oder Fusionen).
- Der Kanton setzt sich dafür ein, dass eine Form der mobilen Jugendarbeit auch nach April 2018 fortgesetzt werden kann.
Gemäss Art. 26 des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG) gewährt der Bund bis im Jahr 2022 jedem Kanton Finanzmittel für kantonale Programme im Bereich Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik. Der Bund beteiligt sich in diesem Rahmen subsidiär mit max. 50% der Kosten. Der Kanton soll zur Umsetzung und Finanzierung des vorliegenden Auftrags beim Bund ein entsprechendes Programm einreichen, um die für den Kanton Graubünden vorgesehenen Bundesgelder abzuholen.
Chur, 19. Oktober 2016
Locher Benguerel, Atanes, Berther (Disentis/Mustér), Clalüna, Kasper, Märchy-Caduff, Thomann-Frank, Waidacher, Widmer-Spreiter