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Session: 04.12.2017

Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Am 21. November 2017 wurde der erste Digitaltag durchgeführt, in welchem auch der Kanton Graubünden eine Rolle spielte. Man kann nun unterschiedlicher Auffassung über den Digitaltag sein. Fakt ist aber, die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten und der Kanton Graubünden hat in diesem Bereich dringenden Aufholbedarf.

Ein guter erster Ansatz dazu wurde von Ständerat Martin Schmid in einer Motion von Ende Mai 2017 aufgegriffen. Der Bundesrat wird dabei beauftragt, die entsprechenden Gesetze so zu ändern, dass die Steuererklärung bzw. der Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr unterschrieben werden müsse. In seiner Begründung weist Ständerat Schmid darauf hin, dass einzelne Kantone dies bereits vollzogen hätten. Probleme sind bisher keine bekannt.

Eine genauere Abklärung ergibt, dass z. B. der Kanton Fribourg seit 2014 auf die Unterschrift verzichtet und dass bereits aktuell über 80’000 Steuererklärungen ohne Unterschrift übermittelt werden, was mehr als 50 % aller Steuererklärungen ausmacht. Die Einsparungen belaufen sich dabei anscheinend auf mindestens 5 bis 10 Franken pro E-Steuererklärung. Ebenfalls hat der Kanton Luzern gerade aktuell dieses Verfahren übernommen.

Aufgrund dieser schnellen Entwicklung wird die Regierung beauftragt, im Kanton Graubünden ebenfalls die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Steuererklärung vollständig zu digitalisieren und auf die Unterschrift auf der digitalen Steuererklärung zu verzichten.

Chur, 4. Dezember 2017

Koch (Igis), Brandenburger, Hug, Mathis, Nay, Salis, Toutsch, Weber

Antwort der Regierung

Das geltende Bundesrecht (Art. 124 Abs. 2 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; DBG) und das kantonale Recht (Art. 127 Abs. 2 Steuergesetz für den Kanton Graubünden; StG) schreiben ausdrücklich vor, dass die Steuererklärung zu unterzeichnen ist. Für die direkte Bundessteuer und die kantonalen und kommunalen Einkommens- und Vermögenssteuern wird nur eine Steuererklärung eingereicht, was harmonisierte gesetzliche Regelungen voraussetzt. Das bedeutet, dass in einem ersten Schritt die Steuergesetze in Bund und Kanton angepasst werden müssen, um dann die elektronische Einreichung der Steuererklärung ohne das heute noch notwendige, handschriftlich zu unterzeichnende Quittungsblatt zu ermöglichen.

Im Bund wurde mit der Motion Schmid ein erster Schritt in diese Richtung gemacht. Die Regierung plant eine entsprechende Änderung des kantonalen Steuergesetzes mit einer Teilrevision im kommenden Jahr. Die Umsetzung wäre dann schon im Veranlagungs- oder Steuerjahr 2020 möglich. Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

07. Februar 2018