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Session: 06.12.2017

Was ist Neospora caninum?

Er ist klein und gemein, verursacht Fehlgeburten und stellt eine tödliche Bedrohung für Hunde und Rinder dar. Sein Name: Neospora caninum.

Der „neue Hundeparasit“, so die sinngemäße Übersetzung, wurde erstmals in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Gehirn eines Hundes entdeckt. Wenige Jahre später fanden Forscher denselben Erreger auch bei Rindern. Seitdem führen Wissenschaftler zwischen 20 und 40 Prozent aller unklaren Fehlgeburten bei Kühen auf das Treiben von Neospora caninum zurück.

Nur: Wie kommt der Parasit vom Hund zum Hornvieh?

Landwirte scheinen die Antwort längst zu wissen: Weil Hunde ihr Geschäft auf Wiesen und Weiden verrichten. Mit dem Kot wird nämlich auch der Erreger ausgeschieden, der dann von den Kühen aufgenommen wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rinder auf der Weide frisches Gras fressen oder mit Heu gefüttert werden. Beim Rind gilt allerdings die Infektion über die Plazenta als einziger natürlicher Infektionsweg: Dabei überträgt eine bereits infizierte Kuh den Erreger während der Trächtigkeit auf ihr Kalb. Denn nicht jedes Tier, das sich angesteckt hat, wird auch augenfällig krank. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass frisch geborene Kälber den Parasiten bereits in sich tragen - lange bevor sie das erste Mal ins Gras beißen.

In der Gemeinde Disentis wurden in den letzten Jahren bei mehreren Bauern überdurchschnittliche Rind-Aborte festgestellt. Diese Rind-Aborte können unter Umständen die Existenz einzelner Bauernfamilien bedrohen. Der Kanton Graubünden und die Gemeinden sind gefordert, die Information über diese Problematik kundzutun.

1. Wie sehen die Rind-Aborte in den letzten 10 Jahren im Kanton Graubünden aus?

2. Gibt es regionale Unterschiede im Kanton Graubünden?

3. Sind Bauernhöfe mit den Hunden stärker betroffen als Bauernhöfe ohne die Hunde?

4. Haben die Herdeschutzhunde Neospora verstärkt?

5. Was für Massnahmen hat die Regierung vorgesehen, um die Hundehalter über diese Problematik zu informieren?

6. Was für Massnahmen sollen die Gemeinden treffen, um die Neospora zu bekämpfen?

Chur, 6. Dezember 2017

Berther (Segnas), Niggli-Mathis (Grüsch), Albertin, Berther (Disentis/Mustér), Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dosch, Epp, Fasani, Foffa, Grass, Koch (Tamins), Kollegger, Lamprecht, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller, Niederer, Noi-Togni, Papa, Paterlini, Sax, Tenchio, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Antognini, Engler (Surava)

Antwort der Regierung

Der einzellige Parasit Neospora caninum befällt im Laufe seiner Entwicklung verschiedene Tierarten, die ihm als Wirte dienen. Endwirt des Erregers sind vor allem Hunde. Bei Füchsen ist die Krankheit nie nachgewiesen worden. Zwischenwirte können neben Hunden auch Rinder sein, ganz selten Ziegen und weitere Tierarten. Im Menschen kann der Parasit nicht überleben. Deshalb ist die Krankheit für den Menschen ungefährlich. Erkrankungen werden vor allem bei jungen Hunden oder bei trächtigen Kühen beobachtet. Bei anderen Tieren verläuft die Krankheit ohne Symptome. Bei Hunden sind eine fortschreitende Lähmung der Hinterbeine, Koordinationsstörungen, Zittern, Fieber, erschwerte Atmung und Durchfall typisch. Bei Rindern ist der Erreger einer von mehreren möglichen Verursachern von Aborten und Kälberverlusten. Es kann bei Kälbern auch zu nachgeburtlichen Spätschäden kommen (Koordinationsstörungen, Lähmung). Der häufigste Übertragungsweg beim Rind ist die Übertragung in der Gebärmutter des trächtigen Muttertiers auf die ungeborenen Nachkommen und dies wiederholt bei mehreren Trächtigkeiten. Es existiert kein Impfstoff, der die Übertragung im Mutterleib und somit Aborte verhindern kann. Zu Neuansteckungen kann es durch die Aufnahme von erregerhaltigem Fleisch oder Kot kommen. Solche Neuansteckungen sind allerdings selten. Neosporose ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche.

Zu Frage 1: In Graubünden wurden während der letzten zehn Jahre jährlich durchschnittlich ca. 500 Rinderaborte tierärztlich vorgestellt und im Biologie-Labor des ALT auf verschiedene mögliche infektiöse Aborterreger untersucht. Bei vielen Aborten kann keine infektiöse Ursache nachgewiesen werden. Sie sind bedingt durch hormonelle Störungen oder durch äussere Einflüsse wie Stress, klimatische Faktoren und Unfälle. Ganz selten können Bakterien wie z.B. Chlamydien, Coxiellen und das BVD-Virus als infektiöse Abortursache diagnostiziert werden. In den letzten vier Jahren wurden 75 Fälle, also 3,8 % der Aborte, mit dem Verdacht auf eine Neosporose-Infektion weitergehend untersucht. Bei durchschnittlich 5 Fällen pro Jahr (1 % der Aborte) konnte der Parasit Neospora caninum festgestellt werden.

Zu Frage 2: Regionale Unterschiede betreffend die Verteilung der Abortfälle, auch der Neosporose-Fälle, können nicht festgestellt werden. So gab es in den letzten zwei Jahren einzelne Neosporose-Fälle in folgenden Bündner Gemeinden: Val Müstair, Disentis/Mustér, Poschiavo, Arosa, Churwalden, Trimmis, Grüsch und Klosters-Serneus.

Zu Frage 3: Es gibt keine Hinweise darüber, dass Bauernhöfe mit Hunden eine höhere Abortrate aufweisen gegenüber Bauernhöfen ohne Hunde. Tatsache ist, dass während der Weidesaison wohl praktisch alle Rinder einmal direkt oder indirekt Kontakt zu Hunden haben.

Zu Frage 4: Es gibt keine Hinweise, dass Herdenschutzhunde die Neospora-Problematik verstärkt hätten. Tatsache ist, dass in den letzten 5 Jahren in Graubünden bei Schafaborten Neosporen noch nie und bei Ziegenaborten lediglich zweimal nachgewiesen werden konnten.

Zu Frage 5 und 6: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Infektionszyklus zu unterbrechen. Insbesondere sollten die beiden Hauptbetroffenen Folgendes beachten:
• Landwirtinnen/wirte: Nachgeburten sofort korrekt entsorgen, nicht im Freien deponieren und vor allem nicht dem Hofhund verfüttern oder sie von ihm fressen lassen
• Hundehalter/innen: Jeglichen Hundekot von den Weiden entfernen und korrekt entsorgen
Kanton und Bund versuchen, über Informationsmassnahmen Landwirtinnen/wirte und Hundehalter/innen zu sensibilisieren. Daneben können die Gemeinden mit einer guten Infrastruktur an Hundekot-Entsorgungssystemen und insbesondere auch mit gezielten Informationskampagnen einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Hundehalter/innen und damit zur Unterbrechung des Infektionszyklus leisten. Sie werden dabei durch den Kanton beraten.

22. Februar 2018