Am 1.1.2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Der Kanton Graubünden hat entsprechende Bestimmungen zur Organisation und zu den Kompetenzen im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch geregelt.
Gesamtschweizerisch gibt es 146 KESB Stellen mit 715 KESB Mitarbeitenden. Bilanz des durch den Bundesrat veröffentlichten Berichts zur Arbeit der KESB: Neues Recht, neue Behörden, neue Mitarbeiter, knappe Ressourcen und die Natur der zu entscheidenden Fälle hätten nicht erwarten lassen, dass vom ersten Tag an alles perfekt ablaufen werde. Die Zahl der Schutzmassnahmen sei bei den Erwachsenen seit 2013 leicht gestiegen, bei den Kindern gesunken. Der Bundesrat räumt ein, dass die KESB mancherorts das nähere Umfeld einer betreuten Person zu wenig miteinbeziehe. Die KESB würden in einem schwierigen Umfeld eine sehr gute Arbeit machen, resümierte BR Sommaruga.
Kritik an der Arbeit der KESB wurde wiederholt in den Medien öffentlich ausgetragen. Im Kanton Schwyz wurde letztes Jahr eine Volksinitiative nur knapp verworfen. Auf Bundesebene wird demnächst die Unterschriftensammlung für eine KESB Initiative gestartet. Diese hat zum Ziel, die KESB massiv einzuschränken. Die Familien sollen in den Vordergrund gerückt werden. Wenn jemand urteils- und handlungsfähig ist, soll in erster Linie die Familie zuständig sein. Die KESB soll auf ihre Kernaufgabe zurückgeführt werden.
Meine Fragen zur Arbeit der KESB in Graubünden für den Zeitraum 2013 – 2017:
1. Anzahl Massnahmen
a) Wie war die zahlenmässige Entwicklung der Massnahmen im Erwachsenenschutz?
b) Im Kindesschutz?
2. Private Mandatsträger
a) Wie ist das Verhältnis zwischen privaten Mandatsträgern und Massnahmen, welche durch die Berufsbeistandschaften geführt werden?
b) Gibt es Tendenzen der Verlagerung der Massnahmen von den privaten Mandatsträgern zu den Berufsbeistandschaften?
3. Pikettdienst
a) Wie ist der Pikettdienst organisiert?
b) Wie hoch waren die Gesamtkosten?
4. Überführung ins neue Recht
Sind inzwischen alle Fälle (inkl. umfassende Beistandschaften) ins neue Recht überführt worden?
5. Fürsorgerische Unterbringung
Wie viele Fälle wurden ärztlich und wie viel Fälle wurden durch die KESB verfügt?
6. Rechtsmittelinstanz
a) Wie viele Entscheide der KESB mussten durch das Kantonsgericht beurteilt werden?
b) Wie viele Fälle davon wurden durch das Kantonsgericht gutgeheissen bzw. teilweise gutgeheissen?
7. Allgemeine Fragen
a) Wie beurteilt die Regierung die Arbeit der KESB?
b) Gibt es aus Sicht der Regierung Spannungen zwischen den KESB und den Gemeinden?
c) Gibt es Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht?
Chur, 14. Februar 2018
Dosch, Niggli-Mathis (Grüsch), Hitz-Rusch, Albertin, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bondolfi, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Crameri, Darms-Landolt, Della Vedova, Epp, Florin-Caluori, Foffa, Geisseler, Jaag, Joos, Koch (Tamins), Komminoth-Elmer, Kunfermann, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Monigatti, Niederer, Paterlini, Perl, Sax, Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Widmer-Spreiter, Berther (Segnas), Gugelmann, Lombardi