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Session: 16.04.2018

Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) verabschiedete am 30. Juni 2017 das Eckwertpapier über die Schaffung eines Interkantonalen Konkordates für eine obligatorische Erdbebenversicherung (IKEV). Sie vertrat die Position, dass ein Konkordat einzuführen sei, wenn eine Anzahl Kantone beitreten würde, die zusammen mindestens 85% der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz abdeckten. Am 26. September 2017 löste die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine Konsultation unter den Regierungen aus: Die Kantone sollten sich auf der Grundlage des genannten Eckwertpapiers verbindlich zur Schaffung eines IKEV äussern. 13 Kantone (BE, UR, OW, NW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, SG, VS, JU) befürworten die Ausarbeitung eines Konkordats. Zehn Kantone (ZH, LU, SZ, ZG, AR, AI, AG, TG, VD, NE) lehnen ein solches aus unterschiedlichen Gründen ab. Drei Kantone (GR, TI, GE) lehnen ein Konkordat zwar grundsätzlich ab, wären aber allenfalls bereit, sich einer Konkordatslösung anzuschliessen, falls diese ausgearbeitet würde. Weil die zur Abdeckung erforderliche Zahl von mindestens 85% der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz nicht zustande gekommen war, verzichtet nun die KdK darauf, der RK MZF ein Mandat zur Erarbeitung eines IKEV zu erteilen, weshalb die Schaffung eines interkantonalen Konkordats auf der Basis der Solidarität als gescheitert anzusehen ist.

Weite Teile des Kantons Graubünden weisen eine mittlere Erdbebengefährdung auf, das Engadin eine erhöhte. Erdbebengerecht gebaute Wohn- und Geschäftsgebäude werden in der Schweiz für Erschütterungen ausgelegt, die an ihrem Standort durchschnittlich einmal innerhalb von 500 Jahren zu erwarten sind. Das stärkste bekannte Beben in Graubünden ereignete sich im Jahr 1295 im Raum Churwalden (Intensität VIII). Sollte es sich wiederholen, wären innerhalb des Kantons Gesamtschäden von rund 12 Milliarden CHF zu erwarten, die durch den vorhandenen Erdbebenpool nur zu einem kleinen Bruchteil getragen werden würden. Vgl. auf http://www.seismo.ethz.ch/de/knowledge/earthquake-country-switzerland/index.html die Karte der Epizentren aller instrumentell aufgezeichneten Erdbeben von 1975 bis 2015 mit einer Magnitude ab 2.

Das Erdbeben – so die RK MZF im Eckwertpapier – ist die Naturgefahr mit dem höchsten Schadenpotenzial für die Schweiz, unterliegt aber nur einer freiwilligen Versicherung mit relativ hohen Prämien. Selbst wenn ein starkes Erdbeben in der Schweiz relativ selten auftritt, geht damit ein grosses Risiko für Menschenleben und Sachwerte mit enormen volkswirtschaftlichen Schäden einher (und zwar für die Einwohnerinnen und Einwohner, GrundeigentümerInnen und die kreditfinanzierenden Banken). Aufgrund des sehr hohen Schadenpotentials bei Erdbeben in der Schweiz und in Graubünden und des weitgehenden Fehlens einer Versicherungsdeckung für Erdbebenschäden, ist angesichts des Scheiterns der Konkordatslösung eine solidarische nationale Erdbebenversicherung zu schaffen, die sich auf mehrere Lastenträger (die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen und die privaten Versicherer in den GUSTAVO-Kantonen [GE, UR, SZ, TI, AI, VS und OW], der Bund und die Eigentümer) verteilt.

Zufolge Scheiterns der Konkordatsbemühungen der Kantone, basierend auf dem Grundsatz der Solidarität, wird die Regierung gestützt auf Art. 160 BV und Art. 59 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Graubünden (KV; BR 110.100) beauftragt, der Bundesversammlung eine Standesinitiative einzureichen, die den Erlass einer Verfassungsgrundlage für die Einführung einer nationalen Erdbebenversicherung für Gebäude und Aufräumungsarbeiten mit Beteiligung des Bundes und der Versicherer sowie tragbaren Prämien für die Eigentümer verlangt.

Chur, 16. April 2018

Tenchio, Niggli (Samedan), Albertin, Atanes, Blumenthal, Bondolfi, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Crameri, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Joos, Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Perl, Pult, Sax, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Zanetti, Berther (Segnas), Buchli (Tenna), Degiacomi, Lombardi

Antwort der Regierung

Das Erdbebenrisiko ist das grösste Elementarschadenrisiko schweizweit, wobei Risiko als Eintretenswahrscheinlichkeit multipliziert mit dem Schadenausmass zu verstehen ist. Die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Erdbebens der Intensität VII und höher ist sehr gering (alle 500 Jahre einmal in der Schweiz), was die Versicherbarkeit nicht einfacher beziehungsweise wegen des seltenen Ereignisses schwierig macht. Eine nationale Versicherung würde volkswirtschaftlich viel Kapital (zwischen 10 und 30 Milliarden Franken) binden, da zur Absicherung eines sehr seltenen Ereignisses sehr langfristige Rückstellungen gemacht würden oder Rückversicherungsprämien bezahlt werden müssten. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass verschiedene Privatversicherer den interessierten Gebäudeeigentümern eine Erdbebenversicherung anbieten.

Eine repräsentative Umfrage der Gebäudeversicherung Graubünden im Jahr 2012 ergab, dass lediglich rund ein Viertel der Gebäudeeigentümer Interesse an einer obligatorischen Erdbebenversicherung hätten. Im Rahmen einer Umfrage der Gebäudeversicherung Graubünden im vergangenen Jahr haben die Hälfte der Gebäudeeigentümer eine Erdbebenversicherung befürwortet, allerdings unter sehr tiefen Prämienvorstellungen.

Seit dem Jahr 2000 wurden auf parlamentarischer Ebene verschiedene Vorstösse eingereicht, die bis auf die Motion von Nationalrat Fournier aus dem Jahr 2012 durchgehend abgeschrieben wurden. Auch der vom Kanton Basel Stadt am 10. Juni 2015 eingereichten Standesinitiative wurde mit Beschluss des Nationalrates am 20. September 2016 und des Ständerates am 15. Dezember 2016 keine Folge geleistet. Auch die von der Konferenz der Kantonsregierungen in Auftrag gegebene Abklärung bei den Kantonen bezüglich der Schaffung eines Konkordats ergab, dass die für das Zustandekommen des Konkordats notwendige Anzahl Kantone, die zusammen mindestens 85 Prozent der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz abdeckten, nicht erreicht werden kann. Entsprechend hat die Konferenz der Kantonsregierungen darauf verzichtet, einen entsprechenden Konkordatsentwurf ausarbeiten zu lassen.

Angesichts der Tatsache, dass ein Teil der Kantone eine gesamtschweizerische obligatorische Erdbebenversicherung ablehnt und insbesondere erst vor gut einem Jahr der Standesinitiative des Kantons Basel Stadt keine Folge geleistet wurde, erscheint der Einreichung einer analogen Standesinitiative durch den Kanton Graubünden wenig Erfolg beschieden zu sein.

Wie dem Votum von Ständerat Stefan Engler in der Junisession 2018 des Ständerates vom 12. Juni 2018 (Nr. 14.054) zu entnehmen ist, wurde ein neuer Vorschlag aufgebracht, der die Nachteile der "Zwangsversicherung" (teure Prämien für die Eigentümer und grosse Kapitalbindung auf Vorrat) eliminieren würde. Es ist dies eine Form der Solidarhaftung, welche die Hauseigentümer erst im Fall eines Erdbebens verpflichten würde, einen maximalen Prozentsatz ihrer Versicherungswerte in eine solche Verpflichtung zu leisten. Mit beispielsweise 0,7 Prozent der gesamten Gebäudeneuwert-Versicherungssumme der Schweiz könnten Leistungen von ungefähr 20 Milliarden Franken garantiert werden. Rein rechnerisch müsste ein Gebäudeeigentümer mit einer Versicherungssumme von einer halben Million Franken alle 500 Jahre 3 500 Franken bezahlen, um gesamtschweizerisch eine Deckung in der Höhe von 20 Milliarden zu erreichen. Diese Leistung würde aber erst fällig, wenn tatsächlich ein Ereignis eintritt. Solche Vorschläge gilt es näher zu prüfen. Die Regierung wird die Diskussion um diese Vorschläge weiterverfolgen und sobald Ergebnisse vorliegen, vertieft prüfen. Auch wird der Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit die Thematik zu gegebener Zeit erneut der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) zur Diskussion vorlegen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

27. Juni 2018