Mit Datum 26. April 2018 hat die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) der Presse ihren 5-seitigen WEKO-Entscheid „Engadin I“ zugestellt. Darin werden die Untersuchungsergebnisse der Wettbewerbsabreden verschiedener Bauunternehmungen in der Region Engadin/Münstertal publiziert.
Vorweg wird festgehalten, dass die Unterzeichnenden die erfolgten Wettbewerbsabreden in aller Form verurteilen und die lückenlose Aufklärung und Ahndung dieser illegalen Machenschaften ausdrücklich begrüssen.
Die WEKO hat im Oktober 2018 erneut ein Papier mit Datum 26. April 2018 und mit dem gleichen Titel publiziert, welches aber inhaltliche Differenzen zur im April erschienenen Ausgabe aufweist. So wird in der ersten Ausgabe von Preisabreden geschrieben, welche höhere Preise von durchschnittlich über 45 % zur Folge hatten. In der zweiten Ausgabe ist von erhöhten Preisen von rund 25 – 45 % die Rede. Im nachfolgenden neuen Textabschnitt wird dargelegt, dass die WEKO nicht untersucht hat, ob es überhaupt zu Preiseffekten von Submissionsabreden gekommen ist. Zitat: „Sie musste und konnte den allfälligen Schaden für die Bauherrinnen vorliegend nicht berechnen.“ Es ist unverständlich, dass die WEKO solche Mutmassungen publiziert, welche sie weder untersucht hat noch beweisen kann. Die Veröffentlichung des WEKO-Entscheids „Engadin I“ hat in Graubünden wie eine Bombe eingeschlagen. Der daraus resultierende Schaden für Politik und Gewerbe ist gross. In der übrigen Schweiz ist der Eindruck entstanden, dass Gaunereien in Graubünden an der Tagesordnung sind.
Wir stellen der Regierung folgende Fragen:
1. Wie schätzt die Regierung den Image-Schaden für den Kanton Graubünden ein, der durch den WEKO-Bericht „Engadin I“ entstanden ist?
2. Wie beurteilt die Regierung die oben erläuterte Änderung der Publikation der WEKO?
3. Wurden bereits Sanktionen durch die WEKO und/oder durch den Kanton gegen die fehlbaren Betriebe verhängt? Wenn ja, wie sehen diese Sanktionen aus?
4. Wie beurteilt die Regierung die allenfalls verhängten Sanktionen auf die Arbeitnehmenden der fehlbaren Betriebe?
5. Wie gedenkt die Regierung bei der WEKO zu intervenieren bezüglich der erfolgten Publikationen und den damit verbunden Aussagen?
Chur, 24. Oktober 2018
Hardegger, Aebli, Bettinaglio, Buchli-Mannhart, Casty, Clalüna, Danuser, Ellemunter, Erhard, Gugelmann, Hefti, Hohl, Lamprecht, Loi, Michael (Donat), Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Tanner, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent)