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Session: 03.12.2019

Am 30.11.2018 hat der Bund in Bezug auf seine zweite Open Government Data Strategie kommuniziert. Zielsetzung dieser Strategie, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30.11.18 verabschiedet hat, ist, sämtliche Daten von Bundesstellen als offene, frei und maschinell nutzbare Verwaltungsdaten zu publizieren. Damit soll Transparenz und Partizipation sowie Innovation gefördert werden.

Der Bund hat damit einen wichtigen Meilenstein für offene Verwaltungsdaten erarbeitet und eine Vorlage geschaffen. Auf der Plattform opendata.swiss sind heute bereits einige spannende Daten einsehbar. Dabei geht es zum Beispiel um Statistiken, GeoDaten, Umweltdaten, Wetterdaten, Haushaltsdaten und viele weitere. Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips hat dieses Parlament einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Nun sollen die bereits heute vielfach an unterschiedlichen Stellen veröffentlichten Daten zentral, standardisiert und maschinenlesbar allen Personen zur Verfügung gestellt werden (unkommentiert und als Rohdaten).

Wie der Bund auch in seiner Strategie festhält, ermöglichen die Daten neue Geschäftsmodelle und fördern Innovation. Auch profitiert die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen selbst davon und würde einen wichtigen Schritt in Richtung «Once-Only» Prinzip machen. Der technologische Fortschritt würde es ermöglichen, einen einfachen Zugang zur Verfügung zu stellen und so die mehrfache Nutzung der Daten ohne grösseren betrieblichen Aufwand zu ermöglichen. Damit könnten sich alle an den aufwändigen Tätigkeiten der Bereinigung und Veredelung der Daten beteiligen – die Bevölkerung könnte aktiv Fehler in den Daten des Kantons melden, die Qualität der kantonalen Daten kann weiter verbessert werden. Ausserdem würden die Daten nicht mehr nur einmalig durch den Kanton verwendet, sondern deren volkswirtschaftlicher Nutzen würde sich vervielfachen.

Aufgrund der oben gemachten Ausführungen fordern die Unterzeichnenden den Regierungsrat auf, eine Strategie zur Verwendung von Open Government Data zu erarbeiten sowie die organisatorischen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu den Behördendaten in maschinenlesbarerer Form aufzubauen und langfristig zu gewährleisten.

Chur, 3. Dezember 2019

Koch, Brandenburger, Della Cà, Dürler, Favre Accola, Gort, Hug, Salis, Weber, Renkel

Antwort der Regierung

Die Regierung hat im Juni 2018 die E-Government-Strategie Graubünden 2019-2023 verabschiedet. Diese bildet die strategische Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung in der kantonalen Verwaltung. Dadurch soll der standortunabhängige und nutzerfreundliche Kontakt mit der Verwaltung und die automatisierte elektronische Ausführung von Dienstleistungen ermöglicht werden. Die E-Government-Strategie dient auch dazu, die Verwaltungsprozesse mittels digitaler Technologien effizienter zu machen und die Qualität der Dienstleistungen zu optimieren. Die E-Government-Strategie Graubünden stützt sich auf Grundlagen des Bundes und der Konferenz der Kantonsregierungen; so auch auf die Leitlinien zur Digitalen Verwaltung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und auf die E-Government-Strategie Schweiz.

Zwei der Handlungsfelder der E-Government-Strategie Graubünden betreffen die Optimierung der behördenübergreifenden Prozesse und den Datenaustausch. Durch die Digitalisierung sollen die Verwaltungsprozesse beschleunigt und die Mehrfacherfassung von elektronisch bereits vorhandenen Daten vermieden werden. Das sogenannte Once-Only-Prinzip und die Vermeidung von redundanten Datenhaltungen zählen ebenfalls zu den Grundsätzen der E-Government-Strategie Graubünden. Dadurch können Verwaltungsgeschäfte mit der Bevölkerung sowie Unternehmen vereinfacht, unnötige Interaktionen vermieden und die Datenqualität verbessert werden. Die Regierung ist bestrebt, die digitalen Leistungen des Kantons für die Bevölkerung und die Unternehmen kunden- und bedürfnisgerecht auszubauen und dabei nach Möglichkeit das Once-Only-Prinzip zu beachten. Es ist aber zu betonen, dass dies nur in den Schranken der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen kann und teilweise die rechtlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen dazu noch geschaffen werden müssen.

Kantonale Verwaltungen erheben, sammeln und bearbeiten Daten jeglicher Art wie beispielsweise Statistik-, Geoinformations-, Umwelt-, Wetter-, Mobilitäts-, Energie- und Kulturgüterdaten sowie unterschiedliche amtliche Publikationen. Dabei handelt es sich um zahlreiche nicht personenbezogene Daten, die für alle Interessierten zu gleichen rechtlichen und niederschwelligen technischen Bedingungen unentgeltlich zugänglich sein können, sofern kein überwiegendes legitimes Schutzinteresse besteht. Diese Daten können von Dritten weiterverarbeitet und genutzt werden. Die Aufbereitung und Publikation solcher offenen Verwaltungsdaten wird als Open Government Data (OGD) bezeichnet. Dabei handelt es sich um strukturierte, frei weiterverwendbare und zugängliche sowie maschinenlesbare Behördendaten. Gemäss OGD-Strategie des Bundes fördert der freie Zugang zu Verwaltungsdaten Transparenz und Partizipation, stärkt die Verantwortlichkeit und trägt zur Steigerung der Wertschöpfung bei. Letzteres soll durch höhere Effizienz der Verwaltung, Ermöglichung von Innovation und Realisierung neuer Geschäftsmodelle ermöglicht werden. Durch OGD kann auch ein Beitrag für einen innovativen und digitalen Kanton Graubünden geleistet werden.

Mit der E-Government-Strategie Graubünden hat die Regierung bereits die Grundlage gelegt, um OGD im Kanton Graubünden voranzutreiben. Diese legt fest, dass der öffentliche Zugang zu Behördendaten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Open Government Data-Strategie Schweiz 2014-2018 (welche durch die OGD-Strategie des Bundes 2019-2023 ersetzt wurde) gefördert wird. Ergänzend kann auf die Leitlinien der KdK zur Digitalen Verwaltung hingewiesen werden, wo festgehalten ist, dass das Angebot und die Zugänglichkeit von Daten der öffentlichen Hand über interföderale Datenplattformen weiter auszubauen, deren Finanzierung sicherzustellen und niederschwellige Zugangsmöglichkeiten anzubieten seien.

Mit der Plattform opendata.swiss haben Bund und Kantone eine solche OGD-Plattform geschaffen. Darauf werden strukturierte und maschinenlesbare Daten verlinkt und mit Metadaten versehen. Die Daten selber werden nicht auf die zentrale Plattform gestellt, sondern verbleiben bei der jeweiligen Publikationsstelle. Graubünden sammelt seit 2017 mit der Publikation der Abstimmungsdaten des Kantons über opendata.swiss Erfahrungen im Bereich OGD.

Die Regierung ist bestrebt, im Rahmen der Umsetzung der E-Government-Strategie Graubünden und der zur Verfügung stehenden Ressourcen, das OGD-Angebot des Kantons etappenweise auf- und auszubauen und soweit möglich, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

27. Februar 2020