Der Ausbau und Unterhalt des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden ist von grösster Wichtigkeit. Gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden (GöV) sichern der Kanton und die Gemeinden die verkehrsmässige Erschliessung des Kantons mit öffentlichen Verkehrsmitteln und schaffen Anreize zu deren vermehrter Benützung. Das Ziel der Förderung des öffentlichen Personen- und schienengebundenen Güterverkehrs besteht darin, den Menschen und seine Umwelt zu schützen, Energie zu sparen und wirtschaftlich zu verwenden und den öffentlichen und privaten Verkehr zu koordinieren (Art. 2 GöV).
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine mittel- und langfristige Planung des Unterhalts und Ausbaus des öffentlichen Verkehrs zwingend. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bereitstellung des Regionalen Personenverkehrs (RPV) eine Verbundaufgabe des Kantons mit dem Bund ist – der Bund zahlt 80 Prozent des RPV in Graubünden – und die Bahninfrastruktur über den Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF) finanziert wird, wobei der Bund im Rahmen der Entwicklungsschritte (STEP) die Prioritäten festlegt.
Im September 2012 hat die Bündner Regierung die Botschaft über die Planung neuer Verkehrsverbindungen (NVV-Botschaft) verabschiedet. Seither hat sich die Mobilität rasant weiterentwickelt. In der seinerzeitigen Botschaft hat die Regierung verschiedene Bahnprojekte geprüft und in A-, B- und C-Projekte unterteilt. Kürzlich wurde das B-Projekt mit einer Eisenbahnverbindung von Scuol nach Mals wieder aufgegriffen. Es stellt sich die Frage, inwiefern zwischenzeitlich eingetretene Änderungen einzelner Rahmenbedingungen die Erkenntnisse aus dieser Botschaft beeinflussen.
Aus diesem Grund wird die Regierung beauftragt, dem Grossen Rat einen Bericht zu unterbreiten oder im Rahmen der Botschaft zur geplanten Totalrevision des GöV insbesondere zu folgenden Schwerpunkten Stellung zu nehmen:
I. Angebotsentwicklung in den nächsten zehn Jahren (mittelfristig)
Im Rahmen der mittelfristigen Planung nimmt die Regierung, insbesondere zu folgenden Punkten Stellung:
- Ausbau des Halbstundentaktes im Kanton Graubünden, insbesondere in die regionalen Zentren auf Schiene und Strasse;
- Weiterentwicklung und Ausbau des S-Bahn-Verkehrs;
- für den Angebotsausbau notwendige Investitionen in das RhB-Rollmaterial und die Infrastrukturen (wie Doppelspuren; Bahnhof Chur West; Behindertengleichstellungsgesetzgebung);
- Halbstundentakt zwischen Chur und Zürich und Angebotsausbau durch das St. Galler Rheintal (Angebot; Schieneninfrastruktur);
- Direktverbindung zwischen Chur und Zürich Flughafen und in die Innerschweiz.
- Welche Möglichkeiten sieht die Regierung für die Umsetzung und Finanzierung dieser Angebote und wie schätzt sie den Handlungsspielraum gegenüber dem Bund ein?
II. Erschliessung mit neuen Verkehrsverbindungen (langfristig)
Die langfristige Planung soll – gestützt auf die NVV-Botschaft – als Gesamtüberprüfung derselben darstellen, welche
- visionäre Projekte für die bessere Erschliessung des Kantons Graubünden auf der Basis der Erkenntnisse aus der NVV-Botschaft unter Einbezug der im Vergleich teilweise geänderten heutigen Rahmenbedingungen (samt allfälliger Aktualisierung);
- weitere wichtige Eisenbahnanschlüsse an das umliegende In- und Ausland wie die Realisierung der Porta Alpina in Sedrun oder der Anschluss der Mesolcina an das Angebot des TiLo.
- Welche nächsten Schritte sieht die Regierung hinsichtlich von NVV-Verbindungen und wie schätzt sie den Handlungsspielraum gegenüber dem Bund und den umliegenden Kantonen und Ländern ein?
III. Erschliessung von peripheren Räumen als Daueraufgabe des Kantons (mittel- und langfristig)
Im Rahmen der mittel- und langfristigen Planung als Daueraufgabe des Kantons nimmt die Regierung zu folgenden Punkten Stellung:
- Erschliessung und Erweiterung des Angebots der peripheren Räume mit geringer wirtschaftlicher/touristischer Relevanz.
- Welche Möglichkeiten sieht die Regierung zur feingliedrigen Erschliessung und wie schätzt sie den Handlungsspielraum ein?
Chur, 4. Dezember 2019
Crameri, Widmer (Felsberg), Engler, Alig, Atanes, Berther, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Danuser, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Epp, Fasani, Felix, Florin-Caluori, Flütsch, Gasser, Geisseler, Giacomelli, Grass, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hohl, Holzinger-Loretz, Horrer, Jenny, Jochum, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lamprecht, Loepfe, Loi, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Mittner, Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Perl, Pfäffli, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Sax, Schmid, Schneider, Schutz, Schwärzel, Tanner, Thomann-Frank, Ulber, Waidacher, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Padrun-Valentin, Spadarotto, Tschudi