Navigation

Inhaltsbereich

Session: 04.12.2019

Die Stimmbevölkerung von Haldenstein hat sich am 22.11.2019 mit 253 Ja-Stimmen zu 251 Nein-Stimmen extrem knapp für eine Fusion mit der Stadt Chur entschieden. Die Bevölkerung der Stadt Chur wird dieser Fusion im Jahre 2020 voraussichtlich ebenfalls zustimmen. Nach einem solch knappen Resultat in einer derart entscheidenden Frage für eine Gemeinde bleiben viele Fragen aber auch viele Verlierer zurück. Den Volksentscheid gilt es ohne Abstriche umzusetzen, aber die Situation, in welcher sich ein gespaltenes Haldenstein nun befindet, ist zukünftig mit allen Mitteln zu verhindern.

Im Gemeindestrukturbericht 2018 wurde in der Einleitung Folgendes festgehalten:

Bottom-up-Strategie hat sich bewährt
… Die Regierung erachtet die Bündner Strategie zur Reform der territorialen Strukturen als richtig und zielführend. Die Gemeinden bestimmen, ob sie sich strukturell verändern möchten, sie bestimmen das Tempo sowie – innerhalb der Förderräume – den oder die Partner …

Fusions-Check der HTW Chur mit weitgehend positiven Ergebnissen
… Die Ergebnisse des Fusions-Checks lassen sich sehen. Den fusionierten Gemeinden geht es gut. Die Zustimmungsrate zu den erfolgten Fusionen sinkt zwar leicht. Nach wie vor würde aber eine klare Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner einem Zusammenschluss nochmals zustimmen.

Aus den oben erwähnten Gründen stellen wir der Regierung folgende Fragen:

1.     Ist die Regierung auch im «Fall Haldenstein» noch der Meinung, dass dem Prinzip der Bottom-up-Strategie Rechnung getragen wurde?

2.     Wenn gemäss dem Gemeindestrukturbericht die Zustimmung nach erfolgten Fusionen noch leicht sinken wird, ergibt dies in Haldenstein eine denkbar ungünstige Ausgangslage. Werden von Seiten des Kantons weiterführende Massnahmen unternommen, um diese verfahrene Situation zu lösen?

3.     Werden die Kriterien für zukünftige Fusionen angepasst?

Besten Dank für die Beantwortung unserer Fragen.

Chur, 4. Dezember 2019

Hug, Brandenburger, Della Cà, Dürler, Favre Accola, Gort, Koch, Salis, Weber

Antwort der Regierung

Die Gemeindeversammlung Haldenstein hat am 22. November 2019 mit 253 zu 251 Stimmen bei einer hohen Stimmbeteiligung von rund 63 Prozent dem Zusammenschluss mit der Stadt Chur zugestimmt. Es wurde vor Ort alles Mögliche vorgekehrt, dass die Abstimmung sachlich, korrekt und fair über die Bühne gehen konnte. Dies sorgt nun dafür, dass keine rechtlichen Diskussionen über das Zustandekommen des Entscheids geführt werden müssen. Der Entscheid fiel, zwar äusserst knapp, zu Gunsten einer Fusion aus. Solch knappe Entscheidungen sind in unserem demokratischen System jedoch keine Seltenheit. Eine Mehrheit in Haldenstein möchte somit den Zusammenschluss mit der Stadt Chur. Die hohe Stimmbeteiligung zeigt zudem, dass sich die Stimmbevölkerung aktiv mit der möglichen strukturellen Veränderung und den Folgen auseinandersetzte und somit aus Überzeugung Ja oder Nein zum Fusionsvertrag stimmen konnte. Jede demokratische Abstimmung lässt Gewinnende und Verlierende zurück. Die Kunst und der Anspruch in unserer direkten Demokratie sind es jeweils, entstandene Gräben zuzuschütten und die Anliegen oder Befindlichkeiten des unterlegenen Teils ernst zu nehmen. Die Erfahrungen in anderen Fusionen zeigen, dass die Verantwortlichen die Umsetzung jeweils mit Bedacht und mit der nötigen Sorgfalt vornehmen.

Zu Frage 1: Ja. Die bisherige kantonale Strategie zur Reform der Gemeindestrukturen basiert auf dem Bottom-up-Ansatz. Die Lancierung eines Fusionsprojekts erfolgt dabei auf der Stufe "Gemeinde". Der Kanton fördert in Nachachtung von Art. 64 der Kantonsverfassung (KV; BR 110.100) diese Zusammenschlüsse sowohl materiell wie auch immateriell. Im Gegensatz dazu steht der "Top-down-Ansatz", wonach die territoriale Reform vom Kanton ausgehend den Gemeinden verpflichtend aufgezwungen wird. Letzterer Ansatz wurde im Kanton Glarus mit dem Landsgemeindebeschluss aus dem Jahr 2006 angewendet. Die Kantone sind in ihrer inneren Organisation frei. Entsprechend können sie auch – stets basierend auf den verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen – ihre Strategie zur Erreichung der für sie richtigen Gemeindelandschaft wählen. In Graubünden wurde sehr erfolgreich der basisdemokratische Ansatz gewählt, wonach die Gemeinden selber über den Zusammenschluss befinden müssen. Auch in Haldenstein und in Chur bestimmen die Stimmberechtigten der jeweiligen Gemeinde, ob sie sich zusammenschliessen wollen oder nicht.

Zu Frage 2: Nein. Die zitierten Aussagen aus dem Gemeindestrukturbericht bzw. aus den Ergebnissen des Fusions-Checks sind aus dem Zusammenhang gerissen und verallgemeinernd und bedürfen einer differenzierten Wertung. Die Ergebnisse basieren auf einer Umfrage, an der im Durchschnitt 15 Prozent der angeschriebenen Personen teilgenommen haben. Auch wenn die Ergebnisse zweifelsohne einen Trend aufzeigen, so ist diese Umfrage nicht mit einem konkreten Abstimmungsergebnis äquivalent. Die politische Führung oder das Vorliegen von kontrovers diskutierten Projekten – die im Übrigen vielfach nicht fusionsbedingt sind – beeinflussten die Resultate der Befragung. Deshalb lässt sich nicht generell daraus interpretieren, dass nach einer gewissen Zeit eine knapp befürwortende Mehrheit einer Fusion zu einer Minderheit würde. Dieser Vorstellung stehen im Übrigen die Resultate bei ähnlich gelagerten Zusammenschlüssen wie Chur-Haldenstein entgegen (so bei Trimmis-Says, Davos-Wiesen, Igis-Mastrils oder Klosters-Serneus-Saas), bei denen die Zustimmungsrate in der erwähnten Umfrage gestiegen ist.

Zu Frage 3: Es ist der Regierung nicht klar, welche Kriterien allenfalls anzupassen wären. Die rechtlichen Grundlagen für den Zusammenschluss sind konzis und erst jüngst im Rahmen der Totalrevision des Gemeindegesetzes verfeinert worden. Sie haben sich bewährt. Für die kantonale Fusionsförderung bestehen ebenfalls klare Kriterien mit einer langjährigen und gefestigten Praxis, welche die fusionswilligen Gemeinden unterstützt und ihnen einen optimalen Start ermöglicht. Eine Anpassung unter dem bestehenden Ansatz ist aus Sicht der Regierung nicht notwendig, ja gar kontraproduktiv. Ebenfalls bewährt hat sich die kantonale Förderung im Rahmen der Förderräume.

16. Januar 2020