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Session: 19.06.2020

Die Schule bereitet die Jugendlichen gut auf den Übergang I von der obligatorischen Schule in die Berufsschule bzw. das Gymnasium vor. Nur wenige Jugendliche stehen nach der Schulzeit ohne Anschlusslösung da. In der Phase dieses Übertritts und auch danach gibt es jene gewohnte Begleitung durch die Schule nicht mehr. Zudem verlieren weitere wichtige Angebote der Schulen (u.a. Schulsozialarbeit, Heilpädagogik) von da an ihre Zuständigkeit, womit wichtige unterstützende Angebote im Alltag der Jugendlichen entfallen. Der Übergang von der obligatorischen Schule in eine abgeschlossene Berufslehre oder eine erfolgreiche weiterführende Schule gelingt nicht allen Jugendlichen. Laut nationalen Studien erreichen bis zu 10% der jungen Erwachsenen keinen erfolgreichen Lehrabschluss oder eine weiterführende Schule.

In einer digitalisierten Welt, in welcher Bildung einen noch höheren Stellenwert einnimmt, als dies bereits in der Vergangenheit der Fall war, stellt das Fehlen einer Erstausbildung ein Armutsrisiko dar. Die erhöhte Belastung durch Stellenwechsel, die Prekarisierung des Arbeitsmarktes sowie psychische Risikofaktoren wie Existenzängste führen zu einem gesteigerten Risiko gesundheitlicher Folgeschäden.

In der Stadt Chur verfügten 2018 (Kennzahlenvergleich 2018 zur Sozialhilfe in 14 Schweizer Städten) mehr als die Hälfte (52.4%) der Sozialhilfebeziehenden nicht über eine berufliche Ausbildung (dies im Vergleich zu 5.7% bei Personen mit einer Universitären / höheren Fachausbildung).

Der im April 2020 erschienene Grundlagenbericht des Bundesamts für Gesundheit (BAG) formuliert Massnahmen, welche zu einer Steigerung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt beitragen. Darin wird das Thema Ausbildung als essenzieller Faktor erfasst.

Im vergangenen Oktober hat die Stadt Zürich diese Problematik aufgegriffen und eine Bildungsstrategie für Geringqualifizierte erarbeitet. Durch die Förderung von Aus- und Weiterbildungen sollen Personen innerhalb und ausserhalb des Arbeitsmarkts befähigt werden, ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhöhen. Neben Sozialhilfebeziehenden soll neu auch Menschen, die zwar heute noch im Erwerbsleben stehen, deren Arbeitsplatz in Zukunft aber als gefährdet gilt, Weiterbildung ermöglicht werden.

Aus diesem Grund stellen die Unterzeichnenden der Regierung folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der Anteil an jungen Erwachsenen, welche ohne Erstausbildung im Kanton Graubünden ins Erwerbsleben startet und wie hat sich deren Anzahl in den vergangenen Jahren entwickelt?
  2. Welche Auswirkungen haben nicht abgeschlossene (Erst-)Ausbildungen auf die Arbeitsmarktfähigkeit von jungen Erwachsenen, deren Gesundheit und das Sozialverhalten?
  3. Wie können vulnerable Jugendliche verbindlicher begleitet werden, wenn diese ihre Lehre oder Ausbildung abbrechen (müssen) und keinen schnellen Wiedereinstieg schaffen?
  4. Ist die Regierung, mit Blick auf den Grundlagenbericht des BAG sowie die nationale Weiterbildungsoffensive «Arbeit dank Bildung» der SKOS, bereit, eine kantonale Bildungsstrategie für Geringqualifizierte, ähnlich der Stadt Zürich, zu erarbeiten?

Chur, 19. Juni 2020

Rettich, Tanner, Casutt-Derungs, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Cavegn, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Föhn, Gartmann-Albin, Gasser, Geisseler, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Kohler, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Müller (Felsberg), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Perl, Preisig, Rutishauser, Schmid, Schwärzel, Thöny, von Ballmoos, Widmer (Felsberg), Wilhelm, Zanetti (Landquart), Pajic

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Für den Kanton Graubünden bestehen keine Erhebungen, die den Qualifizierungsgrad von neu ins Erwerbsleben startenden Personen beziffern. 

Zu Frage 2: Eine fehlende abgeschlossene (Erst-)Ausbildung kann die Existenzsicherung gefährden. Folge sind oftmals fehlende Erwerbsmöglichkeiten und damit einhergehend ein erhöhtes Risiko für Armut. Personen mit niedriger sozialer Stellung haben erwiesenermassen eine geringere Lebenserwartung und leiden häufiger an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen (vgl. BFH zuhanden BAG, Daten zur Gesundheit von Sozialhilfebeziehenden – Machbarkeitsanalyse, 2019). Vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit kann verschiedene Auswirkungen nach sich ziehen wie zum Beispiel: psychologische und gesundheitliche Probleme, gesellschaftlich-kulturelle und soziale Isolation (Stigmatisierung), familiäre Spannungen und Konflikte (vgl. SECO, Bericht Langzeitarbeitslosigkeit, 2018).

Zu Frage 3: Mit Schulaustrittsbefragungen und Brückenangeboten, ermittelt das Case Management Berufsbildung (CMBB) des Amts für Berufsbildung (AFB) diejenigen Jugendlichen, welche keine Anschlusslösung haben. Diese Jugendlichen sowie auch Personen, welche nach einem Lehrabbruch ohne Anschlusslösung dastehen, werden vom CMBB angeschrieben und können freiwillig die Begleitung des CMBB in Anspruch nehmen. Die Einführung einer entsprechenden Pflicht um stärkere Verbindlichkeit zu erlangen ist im Berufsbildungsbereich, auch für die Begleitung des CMBB, nicht vorgesehen und wäre systemfremd. Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bestehen verschiedene Möglichkeiten, jugendliche Arbeitslose zu begleiten. Ein erhöhtes Angebot an Massnahmen für bei der Arbeitslosenversicherung gemeldete Jugendliche erscheint derzeit nicht erforderlich. Im Bereich der arbeitsmarktlichen Massnahmen verfügt der Kanton über das spezialisierte Jugendprogramm Funtauna in Chur des Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit, in welchem arbeitslose Jugendliche hinsichtlich Berufswahl, Lehrstellenfindung und Alltagsgestaltung begleitet werden. Die Gemeinden haben im Rahmen der Sozialhilfe die Möglichkeit, Auflagen im Bereich der beruflichen Integration zu verfügen. Beziehen Jugendliche nach dem Schulaustritt weder Leistungen der Arbeitslosenkasse noch der Sozialhilfe bestehen keine Verpflichtungen.

Zu Frage 4: Gestützt auf das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) setzt sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen dafür ein, dass Erwachsene bestehende Grundkompetenzen erhalten und fehlende erwerben können. In Graubünden wird in der Förderperiode 2017 bis 2020 eine Erhebung über das bestehende Angebot vorgenommen, damit der Bedarf ermittelt und allfällige Angebotslücken identifiziert werden können. Darauf abgestützt soll kantonal über die Teilnahme während der Förderperiode 2021 bis 2024 beschlossen werden. Ende Oktober 2019 startete das Sozialdepartement der Stadt Zürich das Pilotprojekt 'Neue Bildungsstrategie für Geringqualifizierte'. Ziel ist mit Aus- und Weiterbildung, insbesondere für geringqualifizierte Menschen, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern zu können. Neben Sozialhilfebeziehenden werden auch jene Zürcherinnen und Zürcher unterstützt, die zwar heute im Erwerbsleben stehen, deren Job in näherer Zukunft aber gefährdet ist. Gezielte und engmaschige Unterstützung und Begleitung gibt es auch für Jugendliche über 16 Jahren, die grosse Mühe beim Übertritt von der Schule ins Erwerbsleben haben. Die Regierung erachtet die Erarbeitung einer kantonalen Bildungsstrategie für Geringqualifizierte, ähnlich derjenigen des Sozialdepartements der Stadt Zürich, derzeit nicht als notwendig.

28. August 2020