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Session: 19.06.2020

Die COVID-19-Pandemie führt uns vor Augen, welche Branchen tatsächlich systemrelevant sind. Die Bedeutung des Gesundheitspersonals sticht dabei besonders hervor. Ohne qualifizierte und motivierte Mitarbeitende ist keine Pandemie zu bewältigen. So ist es höchst erfreulich, dass das Gesundheitspersonal als Held*innen der COVID-19-Pandemie beklatscht und gefeiert wurde.

Die realen Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals stehen jedoch in grossem Missverhältnis zu ihrer Systemrelevanz. Überstunden, tiefe Löhne, unregelmässige Arbeitszeiten sind nur einige Stichworte. All das führt zu Fachkräftemangel und hohen Fluktuationsraten, verbunden mit weiteren Belastungen am Arbeitsplatz.

Im Zuge der COVID-19-Notverordnungen hat die Regierung namentlich die Spitäler mit grossen Beträgen unterstützt, um die dezentrale Gesundheitsversorgung in unserem Kanton auch weiterhin zu gewährleisten. Dabei darf nicht vergessen werden: Zu den Voraussetzungen einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung gehört motiviertes und qualifiziertes Gesundheitspersonal.

Daher ist eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Gesundheitspersonal angezeigt. Klatschen reicht nicht. Es braucht nachhaltige Verbesserungen. Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Gesundheitspersonal würde zeitgemässe Anstellungs- und Arbeitsbedingungen bringen sowie die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Branche sichern.

In diversen Kantonen wurden Massnahmen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen beim Gesundheitspersonal eingeleitet. Graubünden darf mit Blick auf den Fachkräftemangel im interkantonalen Vergleich nicht weiter zurückfallen. Vielmehr soll ein kantonaler GAV auch im Sinne der dezentralen Gesundheitsversorgung die Anstellungsbedingungen innerkantonal und regional gleichwertig stärken.

Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung, alle Massnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen für das Bündner Gesundheitspersonal mittels eines GAV zu verbessern.

Chur, 19. Juni 2020

Wilhelm, Baselgia-Brunner, Horrer, Cahenzli-Philipp, Degiacomi, Deplazes (Chur), Gartmann-Albin, Hofmann, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schwärzel, Thöny, Guidicetti, Pajic, Spadarotto

Antwort der Regierung

Vorweg ist festzuhalten, dass Arbeitgebende oder deren Verbände und Arbeitnehmendenverbände durch den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden aufstellen (Art. 356 Abs. 1 des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR; SR 220]). Entsprechend handelt es sich bei einem GAV um Rechtsetzungsakte im Bereich der Privatautonomie und nicht um einen Akt hoheitlicher Rechtsetzung. Die Möglichkeiten der Regierung, auf einen GAV im Gesundheitsbereich hinzuwirken, sind folgedessen begrenzt.

Die Schaffung eines GAV zugunsten des Bündner Gesundheitspersonals wurde in der Vergangenheit verschiedentlich gefordert. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit wie auch die Regierung haben versucht, die Sozialpartner zu einer Einigung zu bewegen. Nachdem im Jahr 2011 die vom Bündner Spital- und Heimverband (BSH) vertretenen Spitäler und Kliniken sich grossmehrheitlich (14 von 15 Betrieben) gegen die Mandatierung des BSH zur Ausarbeitung eines GAV aussprachen, hat der BSH ein Personal-Musterreglement ausgearbeitet, das die branchenüblichen Arbeitsbedingungen abbildete. Im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz, KPG; BR 506.000) im Jahr 2012 (Ausführungsgesetzgebung zur Spitalplanung) wurde vorgeschlagen, den GAV als Voraussetzung für die Aufnahme auf die Spitalliste zu statuieren. Obwohl die Regierung der Ansicht war, dass ein GAV für das Spitalpersonal gegenüber der geltenden Situation Vorteile aufweisen würde, wurde aufgrund der ablehnenden Haltung in der Vernehmlassung auf einen entsprechenden Vorschlag verzichtet. Stattdessen wurden die branchenüblichen Arbeitsbedingungen als Voraussetzung für die Aufnahme auf die Spitalliste in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Der Antrag der Kommissionsminderheit, das Vorhandensein eines GAV als Bedingung für die Aufnahme auf die Spitalliste im Gesetz zu statuieren, wurde vom Grossen Rat mit 95 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt (GRP vom 31. August 2012, S. 158 ff.).

Ein attraktiver Arbeitgebender zu sein wird künftig zunehmend wichtiger, um im Markt bestehen zu können. Der Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums OBSAN zufolge (Obsan Bericht 71, Gesundheitspersonal in der Schweiz, 2016) werden im Vergleich zum Jahr 2014 bis 2030 65 000 zusätzliche Beschäftigte beziehungsweise 43 000 zusätzliche Vollzeitäquivalente im Pflegebereich benötigt. Die Regierung hat diese Herausforderung erkannt und entsprechend auch im Regierungsprogramm 2021 bis 2024 im Entwicklungsschwerpunkt 6.1, "Mit integrierter Versorgung in die Zukunft", Massnahmen zur Sicherstellung von Personalressourcen in der Peripherie vorgesehen. Unter diesen Umständen hält die Regierung denn auch die zuständigen Sozialpartner an, die Ausarbeitung eines GAV an die Hand zu nehmen oder mit anderen geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dem drohenden Fachkräftemangel rasch und entschieden entgegenzutreten.

Wie einleitend ausgeführt, sind die Möglichkeiten der Regierung, selbst auf einen GAV im Gesundheitsbereich hinzuwirken, begrenzt. Allerdings kann die Regierung die Situation laufend beobachten und bei sich zunehmend verschärfendem Personalmangel entsprechende Massnahmen einleiten, falls den Sozialpartnern eine Einigung nicht gelingt.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung wird beauftragt, die Personalsituation im Gesundheitswesen des Kantons Graubünden regelmässig zu beurteilen und bei einer sich abzeichnenden Zunahme des Fachkräftemangels mögliche Gegenmassnahmen aufzuzeigen.

7. September 2020