Vor einem Jahr ersuchte Grossrat Thomas Bigliel die Regierung, darzulegen, wie die Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez und andere sensible Orte vor Luft- und Satellitenaufnahmen geschützt werden. Mit seiner Frage vom 21. August 2019 wurde die Regierung auch mit der Fragestellung konfrontiert, ob Überflüge mit einer Drohne mittels eines Luftraumverbots unterbunden werden könnten.
In ihrer Antwort vom 22. August 2019 teilte die Regierung mit, dass ein Verhängen eines Luftraumverbots über der Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez in die Verantwortlichkeit des Bundes fallen würde; wobei auch die betroffene Gemeinde zustimmen müsste.
Entgegen der regierungsrätlichen Antwort teilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auf Anfrage mit, dass der Bund für den Erlass solcher Flugverbote nicht zuständig sei. Vielmehr könnten die Kantone für unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 kg Überflugverbote erlassen, die bezwecken, Personen oder Sachen auf dem Boden zu schützen (Art. 51 Abs. 3 des Luftfahrtgesetzes, Art. 2a der Luftfahrtverordnung, Art. 17, Art. 18 und Art. 19 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien).
Aufgrund dieser Rechtsauskunft ist das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DSJG) im November 2019 an das damalige Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (heute Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, DIEM) herangetreten mit der Bitte um Prüfung der Frage, ob die für ein kantonales Überflugverbot erforderlichen Regelungen in die kantonale Luftfahrtverordnung (BR 875.100) aufgenommen werden können.
Der Regierung werden deshalb folgende Fragen unterbreitet:
- In welchem Zeitraum kann mit einem verbesserten Schutz der JVA Cazis Tignez durch das Schaffen von Luftraumverboten und deren Übernahme in die kantonale Luftfahrtverordnung (BR 875.100) gerechnet werden?
- Hat die Regierung unter Beibezug der zuständigen Departemente weitere kritische Bündner Infrastrukturen evaluiert, welche von einer solchen Schutzwirkung ebenfalls profitieren könnten?
- Die Regierung hat letztes Jahr in ihrer Antwort auf die Frage von Grossrat Thomas Bigliel angegeben, dass die JVA Cazis Tignez zusätzlich zum geforderten Überflugverbot ein Detektionssystem zur Erkennung von Drohnen installieren wird – eine vergleichbare Anlage wurde vom Kanton Aargau bzw. der Strafanstalt Lenzburg Ende 2017 in den regulären Betrieb überführt. Wie ist hier der Stand der Abklärungen? Diese Frage ist insbesondere vor dem Hintergrund zu betrachten, dass es in Graubünden Unternehmen gibt, die sich bereits intensiv mit dieser Thematik beschäftigt haben und entsprechende Beratungsdienstleistungen sowie Abwehrsysteme anbieten. Nach Meinung der Unterzeichnenden ist die Expertise solcher Unternehmen zur Stärkung des Bündner Wirtschafts- und Innovationsstandorts beizuziehen.
Chur, 28. August 2020
Bigliel, Dürler, Gartmann-Albin, Brandenburger, Della Cà, Felix, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Kasper, Kienz, Mittner, Müller (Susch), Natter, Perl, Rettich, Thomann-Frank, Thür-Suter, Ulber, Sigron