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Session: 27.08.2021

Das Velo ist ein umweltfreundliches Verkehrsmittel und bei der Bevölkerung sehr beliebt. Velofahren erlebt seit längerem einen riesigen Boom, durch die E-Bikes wird dieser Trend noch zunehmen und anhalten.

Pendlerinnen und Pendler steigen immer öfters auf das effiziente und gesundheitsfördernde Velo um und der Langsamverkehr ist wichtiger Teil einer ökologischen Mobilität geworden. Um das Velo für den Alltagsverkehr nachhaltig zu fördern, legt der «Sachplan Velo» aus dem Jahr 2019 die planerischen Grundlagen fest. Damit setzte der Kanton Graubünden ein fortschrittliches und deutliches Zeichen für die Zukunft des Velos.

Idealerweise erstrecken sich über den ganzen Kanton lückenlose, sichere und komfortable Velonetze für den Alltagsverkehr. Erst wenn Lücken geschlossen und gefährliche Stellen eliminiert sind, kann das Velo sein Potenzial entfalten.

Nach Art. 6 StrG ist Projektierung, Bau und Unterhalt der Radwege Aufgabe der Gemeinden. Der Kanton berät, koordiniert und kann Beiträge an die Finanzierung leisten (Art. 58 StrG). Diese Aufgabenteilung erschwert die Entwicklung und zeitnahe Umsetzung des Sachplans Velo. So können z. B. kleinere Gemeinden mit einem überproportional grossen Velostreckenabschnitt die Kosten trotz Kantonsbeiträge kaum selber tragen oder Gemeinden legen ihre Prioritäten auf andere, für die Gemeinde selbst ebenso wichtige Projekte. So bleibt das Velonetz lückenhaft und ist immer noch zu wenig attraktiv, um Pendlerinnen und Pendler erfolgreich zum Umsteigen zu bewegen.

Die Unterzeichnenden schlagen eine Verschiebung des Bereichs Alltagsverkehr Velo in die Zuständigkeit und Verantwortung des Kantons vor. Damit wird eine gemeindeübergreifende Koordination, die Planung aus einer Hand sowie eine einheitliche Finanzierung sichergestellt und die Umsetzung und Realisierung eines funktionierenden Velonetzes für den Alltagsverkehr vorwärtsgetrieben.

Durch die federführende Zuständigkeit des Kantons kann in Zusammenarbeit und Absprache mit den jeweiligen Gemeinden jährlich verbindlich geplant werden, welche Strecken ausgebaut, ergänzt oder verbessert werden sollen. Die Planung, Ergänzung und Verbesserung der einzelnen Velostrecken werden damit analog den Kantonsstrassen ins Strassenbauprogramm aufgenommen. Eine Finanzierung über den Topf Spezialfinanzierung Strassen soll geprüft und aufgezeigt werden.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung

  1. Planung, Bau und Finanzierung des Velonetzes für den Alltagsverkehr in geeigneter Form in die Zuständigkeit und Verantwortung des Kantons zu übernehmen.

Chur, 27. August 2021

Cahenzli-Philipp, Rüegg, Föhn, Atanes, Baselgia-Brunner, Bigliel, Bondolfi, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Danuser, Degiacomi, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Ellemunter, Fasani, Florin-Caluori, Flütsch, Gartmann-Albin, Geisseler, Giacomelli, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Jochum, Kappeler, Kasper, Kienz, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Müller (Felsberg), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Preisig, Ruckstuhl, Rutishauser, Schutz, Schwärzel, Thomann-Frank, Ulber, von Ballmoos, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Bürgi-Büchel, Costa, Gujan-Dönier, Heini, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Die Projektierung, der Bau und der Unterhalt von Radweganlagen obliegt gemäss Artikel 6 Absatz 3 des Strassengesetzes des Kantons Graubünden (StrG; BR 807.100) den Gemeinden. Der Kanton koordiniert und leistet finanzielle Beiträge (Art. 58 StrG). Die unterstützungswürdigen Verbindungen und Routen von kantonalem bzw. überwiegend kantonalem Interesse – das "kantonale Velonetz" – werden im Sachplan Velo vom Juli 2019 festgelegt. Überdies werden darin rund 300 fehlende oder den Projektierungsrichtlinien nicht genügende Abschnitte des Velonetzes Alltagsverkehr eruiert. Rund 200 dieser sogenannten "Schwachstellen" befinden sich auf Gemeindestrassen. Deren Behebung geht zaghaft voran. Der Sachplan ist behördenverbindlich.

Massnahmen zugunsten des Alltags-Veloverkehrs werden ausserdem in den Agglomerationsprogrammen festgehalten. Das im September 2021 beim Bund eigereichte Agglomerationsprogramm Chur der 4. Generation sieht 34 Langsamverkehrs-Massnahmen vor, wobei 22 Massnahmen das Velonetz im Agglomerationsperimeter Chur betreffen. Die Langsamverkehrsmassnahmen der bisherigen Agglomerationsprogramme (zugesicherter Bundesbeitrag 40 Prozent) haben die zur Umsetzung verpflichteten Gemeinden noch nicht vollständig realisiert.

Zu Punkt 1: Die Regierung ist überzeugt, dass der Alltags-Veloverkehr als ökologische Alternative zum motorisierten Individualverkehr gefördert werden muss. Zudem wird die Nachfrage der Bevölkerung nach einem attraktiven Alltagsveloverkehrsnetz (Velonetz Alltagsverkehr) weiter zunehmen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die erforderliche Velo-Infrastruktur seitens der Gemeinden nur zögerlich zur Verfügung gestellt wird. Es ist daher zweckmässig, dass der Kanton die Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr federführend übernimmt, indem er die notwendigen Projekte – in Zusammenarbeit und Absprache mit den betroffenen Gemeinden – analog den Kantonsstrassen ins Strassenbauprogramm aufnimmt.

Auch die Projektierung und der Bau der Alltagsveloverbindungen müssen seitens des Kantons aktiv angegangen werden. Beides muss jedoch – zumal das Velonetz Alltagsverkehr grösstenteils auf Gemeindestrassen mit Mehrfachnutzungen verläuft – eine Verbundsaufgabe bleiben. Der Kanton soll künftig gemeinsam mit den Gemeinden konkrete Projektvorschläge für die Umsetzung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr erarbeiten und die Projekte im Auftrag der Gemeinden realisieren. Damit kann gewährleistet werden, dass im Kanton Graubünden zeitnah ein attraktives, sicheres und zusammenhängendes Velonetz Alltagsverkehr zur Verfügung steht.

Die im Auftrag geforderte "einheitliche Finanzierung" für das Velonetz Alltagsverkehr bzw. die Übernahme der Finanzierung "in geeigneter Form" kann ebenfalls gewährleistet werden. Zurzeit errechnet sich die Höhe der vom Kanton entrichteten Beiträge nach den gesetzlichen Vorgaben und nach einem im Sachplan Velo definierten, wirtschaftliche Aspekte berücksichtigenden Kriterienkatalog. Künftig soll mit Hilfe eines stärkeren finanziellen Anreizes die Realisierung des Velonetzes Alltagsverkehr vorangetrieben und eine Gleichbehandlung peripherer Gemeinden sichergestellt werden. Die Regierung sieht dafür vor, den vorgegebenen Beitragsrahmen (30 bis 50 Prozent für das Ergänzungsnetz, 60 bis 80 Prozent für das Grundnetz) auszuschöpfen und einen einheitlichen Beitragssatz von 50 Prozent (Ergänzungsnetz) bzw. 80 Prozent (Grundnetz) einzuführen. Die geltenden Beitragsvoraussetzungen bleiben vorbehalten, so unter anderem die kantonalen Projektierungsrichtlinien und das Erfordernis der Anrechenbarkeit der Kosten.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern: Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung:

  1. Die Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr federführend in Zusammenarbeit und Absprache mit den betroffenen Gemeinden zu übernehmen;
  2. Die Projektierung und den Bau des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr, im Auftrag der betroffenen Gemeinden, federführend zu übernehmen;
  3. Die Kosten für die Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr vollständig und die anrechenbaren Kosten für die Projektierung und den Bau dieser Verkehrsanlagen im Grundnetz zu 80 Prozent und im Ergänzungsnetz zu 50 Prozent zu übernehmen.

27. Oktober 2021