Zu Frage 1: Die Grosshangbewegung im Lugnez und die damit verbundenen Probleme sind der Regierung bekannt. Die Rutschung ist seit Jahrzehnten Gegenstand geologischer Untersuchungen, die ältesten wissenschaftlichen Publikationen stammen aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Als wahrscheinlicher Hauptauslösefaktor wird die Flusserosion durch den Glenner in Kombination mit der ungünstigen geologischen Disposition genannt (hangparalleles Einfallen der Bündnerschiefer an der orographisch linken Talflanke).
Dank der Flussschwellen im Glenner findet heute keine Tiefenerosion mehr statt und die Bewegungsdynamik der Rutschung bleibt weitestgehend stabil. Lokal sind aber infolge eines temporär erhöhten Wasserangebots, z.B. durch schneereiche Winter oder Starkniederschläge, zeitlich beschränkte Beschleunigungen einzelner Kompartimente oder Sekundärrutschungen immer wieder möglich und zu erwarten.
Auch die mit der Rutschung verbundene Gefährdung wurde bzw. wird im Rahmen verschiedener Gutachten untersucht. Die aktuell gültige Gefahrenbeurteilung stützt sich im Wesentlichen auf die 2009 erarbeitete Gefahrenkarte "Rutschung", welche von der kantonalen Gefahrenkommission im Februar 2014 in den Plan der Gefahrenkommission umgesetzt und 2021 von der Gemeinde in ihre Nutzungsplanung aufgenommen wurde.
Aus fachlicher Sicht sind Gefahrenkarten etwa alle 10 bis 15 Jahren zu überprüfen. Deshalb hat das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) die Überprüfung der bestehenden Gefahrenkarte "Rutschung" im Frühling 2020 in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieses Gutachtens wird nebst der Aktualisierung der Gefahrenkarte auch geprüft, ob eine technische Überwachung der Rutschung angezeigt ist. Die Ergebnisse für das vordere Lugnez (Ilanz/Glion bis Vella) werden im ersten Halbjahr 2022 erwartet, die Ergebnisse für das übrige Gemeindegebiet liegen bis Ende 2023 vor.
Zu Frage 2: Naturgefahrenprozesse werden vom Kanton nicht systematisch überwacht; dies ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Stellt das AWN im Rahmen der Gefahrenbeurteilungen oder aufgrund sonstiger Hinweise aber fest, dass sich eine gefährliche Naturgefahrensituation entwickeln könnte, wird die Gemeinde informiert und auf Wunsch bei der Projektierung einer technischen Überwachung beraten. Erfüllt diese die Kriterien für eine Subventionierung, so kann die Anlage mit Bundes- und Kantonsbeiträgen unterstützt werden.
Die derzeitige Überwachung der Lugnezer Rutschung basiert in erster Linie auf Beobachtungen durch den gemeindeeigenen lokalen Naturgefahrenberater, Mitarbeitende der Gemeinde Lumnezia und des kantonalen Tiefbauamts (TBA) sowie die örtliche Bevölkerung. Von diesen Stellen sind dem AWN in den letzten Jahren keine aussergewöhnlichen Beobachtungen gemeldet worden, welche auf signifikante Veränderungen der Rutschdynamik schliessen lassen würden.
Zu Frage 3: Im Bereich des Baches Val Mulin (Peiden) liegt seit längerer Zeit ein Sanierungsprojekt für die stark beschädigte Sperrentreppe vor. Dieses wurde bisher von der Gemeinde Lumnezia nicht realisiert. Des Weiteren ist das TBA gegenwärtig daran, die oberflächennahen Entwässerungssysteme im Bereich der Rutschung Uresa (Lumbrein) zu optimieren.
Die kantonalen Zufahrtsstrassen im Lugnez werden durch das TBA permanent unterhalten und Schäden infolge der Rutschbewegungen werden zeitnah behoben. Die Befahrbarkeit der Kantonsstrassen im Zusammenhang mit der Rutschung wird permanent sichergestellt und kann, da aktuell keine Hinweise hinsichtlich einer Änderung der Bewegungsdynamik vorliegen, auch künftig sichergestellt werden.
Die bereits erwähnten laufenden Untersuchungen im Auftrag des AWN werden Grundlagen liefern, ob künftig mit einer Veränderung der Bewegungen gerechnet werden muss und ob allenfalls Überwachungs- oder weitere Massnahmen notwendig sein könnten.
15. Oktober 2021