Es ist unbestritten, dass in Graubünden bei den Löhnen der Kindergartenlehrpersonen (KGLP) Handlungsbedarf besteht. Diese sind – wie schon oft festgestellt – die tiefsten der Schweiz und haben seit längerem negative Auswirkungen auf die Rekrutierung der Kindergartenlehrpersonen im Kanton.
Um weiterhin genügend Kindergartenlehrpersonen für alle Schulen in unserem dreisprachigen Kanton, vor allem auch in den romanischsprachigen Schulen, zu haben, ist es unerlässlich, die Anstellungs- und Lohnbedingungen im Kanton zu verbessern und sie dem Rest der Schweiz anzupassen. Es erscheint wenig sinnvoll, in Graubünden eine PH zu haben, die eine sehr gute Ausbildung bietet, wenn dann viele austretende, angehende KGLP (nach Lehrplan 21 «Lehrpersonen des Zyklus 1», genau wie die Primarlehrer/Primarlehrerinnen der 1. + 2. Klasse) in andere Kantone abwandern.
Graubünden ist schweizweit der Kanton mit dem niedrigsten Lohnniveau für KGLP und dies noch signifikant tiefer als der Zweitletzte.
Die anstehende Schulgesetzrevision im Kanton Graubünden bietet die Gelegenheit, die Anstellungsbedingungen endlich auf ein faires Niveau zu heben und damit dem überholten Berufsbild wie auch der diesbezüglich immer kleiner werdenden Standortattraktivität entgegenzuwirken. Hauptsächlich geht es dabei um folgende Punkte: Anpassung der Löhne an diejenigen der Primarlehrpersonen; um das Kindergartenobligatorium, d. h. der Lehrplan 21 beginnt im 1. Kindergartenjahr; um eine angemessene Entschädigung für die Klassenleitungsfunktion; sowie um gleiche Anstellungsbedingungen mit Anzahl Lektionen statt Stunden.
Im Lichte der gemachten Ausführungen bitten die Unterzeichnenden die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
- Mit welcher Begründung wird der niedrigere Lohn bei den KGLP mit derselben Ausbildung (Bachelor of Arts in Pre-Primary Education mit Titel Lehrperson Primar, Zyklus 1), bei gleichem Lehrauftrag und Tätigkeitsfeld, dem gleichen Arbeitsaufwand und den gleichen Aufgaben gerechtfertigt? Ist mit der Teilrevision des Schulgesetzes eine Anpassung vorgesehen?
- Die Schule ist obligatorisch und nur in Graubünden, als schweizweit einziger Kanton, der Kindergarten nicht? Faktisch besuchen bereits 98 Prozent der SuS zwei Jahre den Kindergarten. Die restlichen 2 Prozent überspringen oder besuchen während drei Jahren den Kindergarten. Ein Obligatorium ändert nichts an der bereits gelebten Praxis. Das Recht auf eine lückenlose und gute Bildung sollte für alle Kinder gelten.
- Sieht die Regierung auch den Anpassungsbedarf bei der Klassenleitungsfunktion, wenn diese bei den KGLP nicht gleichwertig wie bei den anderen LP des Zyklus 1 entschädigt wird, auch wenn die Leistungen identisch sind? Einige Gemeinden haben das erkannt und entschädigen entsprechend, nun sollte dies auch vom Kanton honoriert und gesetzlich verankert werden.
- Wie erklärt man sich die ungleichen Arbeitszeiten, konkret die Abrechnung in Stunden bei KGLP und in Lektionen bei den Primarlehrern/Primarlehrerinnen? Umgerechnet sind es bei den KGLP aktuell drei Lektionen/Woche mehr.
Chur, 8. Dezember 2021
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