Zu Frage 1: Der Bund stellt der Öffentlichkeit und damit auch der Regierung tagesaktuell umfassend Daten bezüglich COVID-19 auf seinem Dashboard zur Verfügung (vgl. admin.ch -> Informationen des Bundes zum Coronavirus -> Lage: Zahlen). Diese Daten umfassen Informationen zu laborbestätigten Fällen, laborbestätigten Hospitalisationen, laborbestätigten Todesfällen, geimpften Personen, Spitalkapazitäten, Virusvarianten, etc.. Soweit möglich, werden Daten auf Kantonsebene heruntergebrochen und übersichtlich dargestellt.
Zusätzliche Informationen vom Bund erhält die Regierung durch das Informations- und Einsatz-System (IES) des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD). Das IES ist eine webbasierte Informatikplattform, welche die Prozesse der Führungs- und Einsatzorganisationen im Bereich Sanität im Alltag, in besonderen und ausserordentlichen Lagen unterstützt. Das IES bietet Funktionalitäten wie Übersicht der Ressourcen im Gesundheitswesen, Personen- und Patientenmanagement, Kommunikation und Alarmierung, Übersicht Notfallaufnahmekapazitäten und viele mehr. Der KSD erhebt mit dem IES gemäss Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie regelmässig die Spitalkapazitäten allgemein und insbesondere in der Intensivpflege. Die erhobenen Informationen unterstützen die Lagebeurteilung auf Stufe Bund und erlauben einen regionalen bis nationalen Ausgleich der Auslastung der Spitäler.
Zu Frage 2: Der Kanton erhebt die Daten aus dem ISM (Meldesystem für Infektionskrankheiten) und veröffentlicht sie auf Ebene Regionen in einem Dashbord auf seiner Homepage (gr.ch -> Info Coronavirus -> Aktuelle Lage & Updates). Je nach Situation und Bedarf werden von den Ämtern in ihrem Bereich zusätzliche Daten erhoben und der Regierung direkt zur Verfügung gestellt. Für Analysen über einen längeren Zeitraum stehen dem Kanton auch die medizinische Statistik der Krankenhäuser im Kanton Graubünden zur Verfügung.
Zu Frage 3: Eine wesentliche Verbesserung der Datenlage wäre aus Sicht der Regierung nur möglich, wenn personalisierte Daten aus verschieden Bereichen miteinander verknüpft werden könnten (z.B. Impfstatus mit Krankenakten oder mit Testergebnissen, etc.). Dies ist aber aus Datenschutzgründen in der Schweiz gesetzlich verboten.
Zu Frage 4: Nein, die Regierung sieht keine Notwendigkeit zusätzliche Daten zu erheben.
4. Februar 2022