Wie im Fraktionsauftrag SVP betreffend intelligente Ladeinfrastruktur für ein stabiles Stromnetz, aber auch bei der Anfrage Deplazes (Rabius) betreffend Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie im Kanton Graubünden aufgezeigt, herrscht latente Gefahr bezüglich Energiesicherheit. Auf der Homepage des Bundes kann folgendes nachgelesen werden: Flächendeckende mehrtägige Strom- und Versorgungsausfälle werden viele Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft empfindlich betreffen. Das Gefährdungsdossier 2015 malt ein düsteres Bild der Ereignisse: Verkehrschaos, erschwerte Kommunikation, hilflose Kranke und Verletzte, langsame Rückkehr und grosse Schäden. Dies sind die Titel, welche ein nationaler Stromausfall in sich trägt.
Wie die Regierung bereits mehrmals festgestellt hat, ist die Energiesicherheit Sache der Netzbetreiber. Gemäss Faktenblatt vom Bundesamt für Energie sind aber der Bund und die Kantone in der subsidiären Rolle, dementsprechende Rahmenbedingungen zu setzen, damit die Branche ihre Pflichten und Aufgaben übernehmen kann.
Die elektrische Energieproduktion, vor allem von den neuen erneuerbaren Energien, weist zwei ambivalente Sinuskurven (Tag / Nacht) und (Winter / Sommer) gegenüber dem Verbrauch auf. Mit der Überweisung der Botschaft Green Deal, welche die Dekarbonisierung der Gesellschaft zum Ziel hat, wird dieses Missverhältnis noch verstärkt. Mit jeder Solaranlage, welche eben nicht der Winterproduktion dient, welche nicht live verbraucht oder mittels Speicher gespeichert werden kann, wird dieses Missverhältnis verstärkt.
Die SVP Fraktion gelangt mit folgendem Auftrag an die Regierung:
1. Die Regierung erarbeitet eine Studie mit folgendem Inhalt:
a. Mit welchem Energieverbrauch beziehungsweise mit welcher Zunahme rechnet der Kanton bis 2050?
b. Welchen Einfluss hat der Green Deal auf die Energiesicherheit?
c. Der Kanton zeigt auf, mit welchen Massnahmen der Winterenergiemangel behoben werden kann.
d. Der Kanton erarbeitet und begünstigt die Rahmenbedingungen, welche dem Winterenergiemangel entgegenwirken.
Sofortmassnahmen:
2. Der Kanton unterstützt Winterenergie-Solaranlagen. Diese sollen auch ausserhalb der Bauzone im einfachen Meldeverfahren auf Gemeindeebene bewilligt werden können, keine BAB für Winterstromanlagen.
3. Der Kanton unterstützt keine Solar-/Windkraftanlagen, welche die Stromnetze zusätzlich belasten und der Energiesicherheit entgegenwirken
Chur, 8. Dezember 2021
Gort, Favre Accola, Della Cà, Brandenburger, Grass, Hefti, Hug, Koch, Salis, Renkel, Stocker