Für die Versorgung der Bevölkerung in der Langzeitpflege ist ein gut ausgebautes und bedarfsgerechtes Angebot sowohl im ambulanten (z. B. Spitex) als auch im stationären Bereich (z. B. Alters- und Pflegeheime) gleichermassen wichtig. Es liegt vielfach sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der öffentlichen Hand, dass Pflege und Betreuung möglichst lange zu Hause ermöglicht werden.
Der Gesundheitsversorgungsbericht 2020 zeigt wie schon die Vorgängerberichte auf, dass rund ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohnern in Alters- und Pflegeheimen auf weniger als 1 Stunde Pflegezeit pro Tag angewiesen sind. Sie sind in den tiefsten BESA-Stufen 0 bis 3 eingestuft auf einer Skala, welche bis BESA-Stufe 12 reicht. Die Unterschiede zwischen einzelnen Regionen und auch Einrichtungen sind dabei beträchtlich und reichen von 0 bis 49 Prozent. Die Frage stellt sich, weshalb sich ein so hoher Anteil an tiefen BESA-Stufen in stationärer Pflege befindet.
Auf der anderen Seite fehlt für das Angebot von Kurzaufenthaltsbetten ein geschickter Finanzierungsschlüssel, welcher ein Anreiz für Einrichtungen sein könnte, solche anzubieten und wirtschaftlich zu betreiben. Ein solches Angebot könnte insbesondere zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder für die Überbrückung von Ressourcenengpässen im privaten und ambulanten Bereich einen wichtigen Beitrag leisten. Auch für neuere Ansätze wie z. B. regionale Triage- oder Beratungsstellen fehlt Klarheit in Bezug auf die öffentliche Mitfinanzierung. Die Tatsache, dass die Aufteilung der Restkosten zwischen Kanton und Gemeinden im stationären Bereich (Kanton 25% / Gemeinde 75%) und im ambulanten Bereich (Kanton 55% / Gemeinde 45%) unterschiedlich ist, erschwert ein kohärentes Vorgehen zusätzlich.
Unter dem Strich stellt sich die Frage, ob das aktuelle Finanzierungssystem die richtigen Anreize setzt, um sowohl die Bedürfnisse der Betroffenen als auch diejenigen der öffentlichen Hand als wichtigem Leistungsfinanzierer angemessen zu berücksichtigen.
Die Regierung wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Bericht vorzulegen, welcher das System der Pflegefinanzierung im Hinblick auf erwünschte respektive unerwünschte Anreize durchleuchtet. Der Bericht soll aufzeigen, wie die bedarfsgerechte ambulante Pflege und Betreuung mit weiteren Massnahmen unterstützt werden könnte (z. B. Anpassung von gesetzlichen Regulierungen, Kurzaufenthaltsbetten, Optimierung/Ergänzung bestehende Angebote der ambulanten und häuslichen Pflege und Betreuung).
Chur, 16. Februar 2022
Degiacomi, Holzinger-Loretz, Florin-Caluori, Atanes, Baselgia-Brunner, Berweger, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Della Cà, Della Vedova, Föhn, Gartmann-Albin, Horrer, Jochum, Kasper, Kienz, Kohler, Kuoni, Loepfe, Marti, Michael (Castasegna), Mittner, Natter, Noi-Togni, Papa, Paterlini, Perl, Pfäffli, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Ulber, von Ballmoos, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Bürgi-Büchel, Pajic, Spadarotto