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Session: 16.02.2022

Nach einem verbrachten Tag in der Schule, am Arbeitsplatz oder bei anderen Aktivitäten, sicher nach Hause zurückkehren zu können, ist für alle eine Freude, insbesondere wenn sich die Strasseninfrastruktur in einem lebensfeindlichen Umfeld befindet. Die Kantonsstrasse, welche die Talsohle der Gemeinde Brusio mit Viano verbindet, befindet sich genau in einem Kontext wie oben beschrieben.

IST-Zustand Heute:

  • Gesamte Strecke liegt in einer roten Gefahrenzone gemäss Plan TBA 613.4 vom 12.08.2016.
  • Bundesschutzziel für Personen ist definiert in 1*10-5 , TBA 728.30 vom 12.04.2019.
  • Individuelles Todesfallrisiko liegt bei 6,8*10-5, TBA 728.30 vom 12.04.2019.
  • Kurzchronologie Historie Viano Strasse, TBA 728.30 vom 12.04.2019:

1908                                          Erste Pläne

1925 - 1930                               Ausbau der Strasse und Übernahme ins Verbindungsstrassennetz TBA GR

1970 - 1980                               Stetiger Ausbau der Strasse mit Belag und verschiedenen Steinschlagsicherungen

Oktober 2000                             Petition Einwohner der Gemeinde Brusio an Kanton für neue Linienführung

2001 - 2016                               Sanierungsarbeiten, um den Verfall einzudämmen und die Sicherheit zu erhöhen

  • Augustsession 2018              Fragestunde – Della Cà
  • Dezembersession 2018         Anfrage – Della Cà
  • Augustsession 2021              Fragestunde – Della Cà

Angesichts des oben Genannten bitten die Unterzeichnenden die Regierung, die Umsetzung von Variante 6 – Neubau Tunnel Cotöngi – Val da Crosc gemäss Dokument TBA 728.30 vom 12.04.2019 so rasch wie möglich für die Ausführung zu planen.

Chur, 16. Februar 2022

Della Cà, Censi, Dürler, Atanes, Berther, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Danuser, Degiacomi, Della Vedova, Ellemunter, Fasani, Favre Accola, Grass, Hardegger, Hefti, Hug, Jochum, Koch, Kunfermann, Kunz (Chur), Loi, Michael (Castasegna), Müller (Susch), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Salis, Stiffler, Thomann-Frank, Weber, Wellig, Wieland

Antwort der Regierung

Die Regierung hat sich bereits verschiedentlich zum Umgang und Vorgehen bzgl. Erhöhung der Sicherheit an der Vianostrasse geäussert: So mit der Beantwortung der anlässlich der Dezembersession 2018 eingereichten Anfrage Della Cà (Regierungsbeschluss vom 5. März 2019 [Prot. Nr. 139/2019]) sowie anlässlich der Augustsessionen 2018 und 2021 im Rahmen der Fragestunden des Grossen Rats. Die Regierung ist sich der vorhandenen Steinschlaggefahr auf Teilen der Verbindungsstrasse nach Viano nach wie vor bewusst.

Die Naturgefahrenstrategie der Schweiz sieht als Entscheidungsgrundlage für die Realisierung von Schutzmassnahmen die zwei Faktoren "individuelles Todesfallrisiko" sowie "Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit allfälliger Schutzmassnahmen" vor. Das individuelle Todesfallrisiko entlang der Vianostrasse wurde mit dem letzten grösseren Schutzbautenprojekt des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) im Jahr 2017/2018 gesenkt. Um das Schutzziel des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bzw. den Grenzwert für das individuelle Todesfallrisiko zu erreichen, bedarf es entlang der Vianostrasse weiterer Investitionen in Schutzbauten von rund 8 Mio. Franken. Das Schutzziel ist somit prinzipiell erreichbar. Die Regierung beabsichtigt mit einer raschen Umsetzung weiterer Massnahmen die Realisierung des Schutzziels.

Zu Punkt 1: Bei der Beurteilung der zu ergreifenden Massnahmen kann nicht alleine auf die Naturgefahren abgestellt werden. Vielmehr ist auch dem Kosten-Nutzen-Verhältnis von Schutzmassnahmen hinreichend Rechnung zu tragen. Die mit dem Auftrag geforderte Umsetzung von Variante 6 «Neubau Tunnel Cötöngi – Val dal Crosc» wurde im Jahr 2016 im Rahmen einer Variantenevaluation zur Erschliessung von Viano erarbeitet. Sie sieht den Bau eines 1.5 km langen Tunnels von Cötöngi/Mureda bis Val dal Crosc vor. Auf einem Teilabschnitt folgt die Strasse der bestehenden Verbindungsstrasse nach Viano. Im Bereich der verbleibenden zwei Wendekehren sind auf einer Länge von 350 m auf den gefährdeten Streckenabschnitten weiterhin Schutzbauten notwendig. Der Tunnel müsste zudem über eine umfangreiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstung verfügen (Beleuchtung, Lüftung etc.). Während der langen Bauzeit eines Tunnels müsste die bestehende Strassenverbindung weiterhin unterhalten und gesichert werden. Bei der Tunnelvariante stellen sich weitere, sicherheitstechnische Herausforderungen. So betrüge die Längsneigung ca. 10 Prozent und würde damit zu einer höheren Gefährdung im Falle einer Selbstrettung im Ereignisfall führen. Es wären in regelmässigen Abständen (<300 m) Notausgänge vorzusehen. Da gemäss einschlägiger SIA-Norm gefangene Schutzräume nicht erlaubt sind, kämen die Austritte der Sicherheitsstollen womöglich in Gefährdungsgebiet zu liegen. Bei dieser Variante muss mit sehr hohen Investitionskosten von 67 Mio. Franken, einer langen Realisierungszeit von 10-15 Jahren, technischen Schwierigkeiten (z.B. Geologie) und hohen Betriebs- und Unterhaltskosten gerechnet werden.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten schwierigen Randbedingungen und des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist der Bau eines Tunnels damit nicht zu rechtfertigen.

Zurzeit erarbeitet das Tiefbauamt Graubünden (TBA) in Abstimmung mit dem Amt für Wald und Naturgefahren ein Strassenbau-/Sicherungsprojekt «im Bestand». Parallel dazu und auf Wunsch der Gemeinde Brusio hat das TBA verschiedene Seilbahnkonzepte geprüft. Mit der Gemeinde Brusio wurde im Februar 2022 vereinbart, dass nach Vorliegen des ausgearbeiteten Strassenbau-/Sicherungsprojekts ein Vorschlag zur besseren Erschliessung von Viano, auch unter Einbezug einer Variante mit Personenseilbahn, festgelegt wird. Der Vorschlag soll im Anschluss der Bevölkerung präsentiert werden. Ziel der Regierung ist es, Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zeitnah umzusetzen und ein Projekt zur besseren Erschliessung von Viano weiter voranzutreiben.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

20. April 2022