Im Jahr 2021 musste die Alp Pardenn in Klosters nach Wolfsrissen kurz nach der Ladung wieder entladen werden. Etwa 700 Schafe mussten von der Alp wieder ins Tal geführt werden. Diese besorgniserregende Entwicklung im Prättigau hat den Bund vermutlich dazu bewegt, die Wolfsproblematik aktiver anzugehen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 24. Januar 2022 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 in die Vernehmlassung gesendet. In seiner Medienmitteilung umschreibt das WBF die Anliegen wie folgt: «Das Verordnungspaket 2022 sieht Änderungen in verschiedenen Bereichen vor. Aufgrund der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren, insbesondere des Wolfes, sind Massnahmen nötig, um die nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Sömmerungsgebiet sicherzustellen. So sieht die Direktzahlungsverordnung neben der Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für Schafe, welche in geschützten Weidesystemen gehalten werden, vor, dass die Sömmerungsbeiträge und die Biodiversitätsbeiträge auch dann vollständig ausbezahlt werden, wenn die Präsenz von Grossraubtieren die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter dazu zwingt, die Herden vorzeitig abzualpen.»
Ein zentrales Problem, welches der Bund im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 ausblendet, sind die zusätzlichen Kosten, welche bei vorzeitigen Alp-Entladungen (Abalpungen) wegen Grossraubtieren im Tal entstehen. Wenn die Tiere sich auf dem Heimbetrieb anstatt auf der Alp aufhalten, verbrauchen sie zusätzliches Futter, welches für den Winter vorgesehen wäre, oder es muss Futter hinzugekauft werden. Auch fallen weitere zusätzliche Kosten an, welche nicht anfallen würden, wenn die Tiere nicht wegen den Wölfen von der Alp hätten entladen werden müssen. Wenn der Bund seine Wolfspolitik nicht ändert und Wolfsangriffe und Abalpungen in Kauf nimmt, dann muss er konsequenterweise auch diese Zusatzkosten übernehmen. Zudem müssen diese Kosten vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und nicht vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) getragen werden.
Oberste Priorität muss sein, vorzeitige Abalpungen wegen Wölfen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern. Finanzielle Entschädigungen sollen gar nicht zur Anwendung kommen müssen. Denn dies kommt einer Kapitulation gegenüber der Wolfsproblematik gleich.
In diesem Zusammenhang wird die Regierung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen ersucht:
- Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass Entladungen von Alpen wegen Wolfsangriffen mit allen möglichen Mitteln verhindert werden müssen?
- Ist die Regierung bereit, beim Bund darauf hinzuwirken, dass das landwirtschaftliche Verordnungspaket soweit angepasst wird, dass griffige Mittel zur Verfügung stehen, um Alp-Entladungen zu verhindern?
- Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass der Bund alle Kosten zu tragen hat, welche durch die Präsenz von Grossraubtieren und insbesondere des Wolfes bei der Landwirtschaft entstehen?
- Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass bei einer Abalpung nicht nur die entfallenen Sömmerungs- und Biodiversitätsbeiträge vom Bund zu tragen sind, sondern dass dieser ebenfalls die durch die Abalpung anfallenden zusätzlichen Kosten wie Futterkosten auf dem Heimbetrieb etc. zu tragen hat?
- Ist die Regierung bereit darauf hinzuwirken, dass die Kosten vom BAFU und nicht vom BLW zu tragen sind?
Chur, 16. Februar 2022
Brunold, Lamprecht, Michael (Donat), Berther, Bettinaglio, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Clalüna, Crameri, Danuser, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Föhn, Geisseler, Hardegger, Hitz-Rusch, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Ruckstuhl, Sax, Schmid, Schneider, Tanner, Tomaschett (Breil), Ulber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Collenberg, Gujan-Dönier, Heini