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Session: 19.10.2022

In der Oktobersession 2022 wurde der Fraktionsauftrag SVP betreffend Karenzfrist und Ruhegehalt für ehemalige Regierungsräte behandelt. Entgegen dem Titel des Auftrages wurde nur die Einführung einer Karenzfrist und keine Anpassung des Ruhegehalts angestrebt. Ein lebenslängliches Ruhegehalt erachten die Grünliberalen jedoch weder als fair noch als zeitgemäss.

Nach dem Ausscheiden aus der Regierung haben Regierungsrät:innen nach Art. 8 GGVR (BR 170.380) Anspruch auf ein lebenslängliches Ruhegehalt. Gemäss der gesetzlichen Regelung beträgt das Ruhegehalt bei einer Amtsdauer von 12 Jahren rund 42 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts (3,5 Prozent für jedes Amtsjahr). Bei einem Jahreslohn von 262 000 Franken beziffert sich das Ruhegehalt somit auf rund 110 000 Franken jährlich.

Dieser goldene Fallschirm wird von den Steuerzahler:innen bezahlt – ein kaum zu rechtfertigendes Privileg. Politiker:innen sind heute tendenziell jünger, wenn sie Ämter antreten oder verlassen. Nur schon deshalb ist das Konstrukt des Ruhegehalts zu überdenken. Es ist auch nicht so, dass die abtretenden Regierungsmitglieder keine Tätigkeit in der Privatwirtschaft finden würden, wie uns die Praxis zeigt.

Eine zeitliche Begrenzung des Ruhegehalts auf drei Jahre wäre unseres Erachtens ausreichend für den Zweck der beruflichen Neuorientierung. Die Attraktivität eines solchen Amtes bliebe damit gewährleistet.

Die Regierung wird daher beauftragt, dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung GGVR zu unterbreiten, die inskünftig ein Ruhegehalt bis höchstens drei Jahre vorsieht.

Chur, 19. Oktober 2022

Danuser (Chur), Badrutt, Kappeler, Bavier, Oesch, Rageth, von Ballmoos

Antwort der Regierung

Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom 10. Dezember 2021 in Erfüllung des Postulats 20.4099 von Peter Hegglin mit dem Thema «Zeitgemässe Besoldungs- und Ruhestandsregelungen für Magistratspersonen» befasst. Die Mitglieder des Bundesrats, die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler sowie Bundesrichterinnen oder Bundesrichter erhalten unter gewissen Bedingungen ein lebenslanges Ruhegehalt. Ein bedeutendes Erwerbs- oder Ersatzeinkommen führt zu dessen Kürzung. Was die Mitglieder der kantonalen Regierungen betrifft, sahen laut dem Bericht acht Kantone ein Ruhegehalt vor (Stand Mai 2021). Seither haben allerdings die Kantone Bern, Schwyz und Genf die Ruhgehälter abgeschafft. In Neuenburg ist ein Vorstoss hängig, der in diese Richtung zielt; im Kanton Waadt wird die Frage aufgrund eines Postulats geprüft. Insgesamt zeigt sich, dass nur eine kleine Minderheit der Kantone ein lebenslanges Ruhegehalt kennt. In der Regel werden ehemalige Regierungsmitglieder stattdessen über die Pensionskasse, Abgangsentschädigungen oder temporäre Lohnfortzahlungen bzw. Ruhegehälter abgesichert.

Ob ein Ruhegehalt angebracht und wie es gegebenenfalls auszugestalten ist, hängt mit der Frage der Amtszeitbeschränkung für Regierungsmitglieder zusammen. Der Kanton Graubünden ist einer der ganz wenigen Kantone, der eine Amtszeitbeschränkung vorsieht. Gemäss Verfassung des Kantons Graubünden (BR 110.100) sind maximal zwei Wiederwahlen möglich, d. h. Regierungsmitglieder müssen spätestens nach zwölf Jahren aus dem Amt ausscheiden. Bei einer Ersatzwahl in die Regierung gegen Ende einer Legislaturperiode ist es möglich, dass ein Regierungsmitglied auch nur auf gut acht Jahre Amtszeit kommen kann.

Es gibt weitere Faktoren, die für eine angemessene Ruhestandsregelung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören der Umfang der Entschädigung für Regierungsmitglieder, die Leistungen der Pensionskasse, die Gehaltsnebenleistungen sowie die Finanzierung des Ruhegehalts und dessen Kürzung bei der Erzielung eines Erwerbs- oder Ersatzeinkommens.

Die Regierung ist bereit, die Ruhegehaltsregelung neu zu regeln. Es bedarf allerdings einer vertieften Auslegeordnung und einer sorgfältigen Abwägung aller Faktoren im Sinne einer Gesamtbetrachtung, um dem Grossen Rat einen ausgewogenen und zeitgemässen Vorschlag für die künftige Regelung der Ruhegehälter für Regierungsmitglieder zu unterbreiten.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung zu unterbreiten, wobei die Varianten gemäss den in der Oktobersession 2022 eingereichten Fraktionsaufträgen der FDP, der GLP und der SVP und allenfalls weitere Varianten zu prüfen sind.

16. Januar 2023