Wie die Unterzeichnenden der Anfrage richtig feststellen, sind die Ursachen von häuslicher Gewalt vielfältig. Gleiches gilt für kriminelle Delikte. Entsprechend der Komplexität lassen sich auch keine einfachen Antworten oder Rezepte ableiten.
Zu Frage 1: Das Bundesamt für Statistik führt eine Statistik betreffend die Lebendgeburten nach Staatsangehörigkeit der Kinder. So wurden für die Jahre 2018 bis 2021 durchschnittlich 1713.5 Lebendgeburten verzeichnet, wovon 78 % der Kinder eine Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen und 22 % eine ausländische. Von diesem Anteil wiederum machen Kinder mit portugiesischer Staatsangehörigkeit 30 % aus, gefolgt von 17 % mit deutscher Staatsangehörigkeit und 11.5 % mit italienischer Staatsangehörigkeit.
Zu Frage 2: Im Jahr 2022 betrug der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern im Erwachsenenschutz 20 % und im Kindesschutz 67 %. Im Kindesschutz ist der grösste Anteil auf minderjährige Flüchtende zurückzuführen. Denjenigen, die sich ohne Eltern in der Schweiz aufhalten, wird von Gesetzes wegen eine gesetzliche Vertretung und eine Vertrauensperson zur Seite gestellt. Ohne diesen Anteil beträgt der Anteil Ausländerinnen und Ausländer im Kindesschutz 38,9 %. Im Bereich der von häuslicher Gewalt betroffenen Kindern lag 2022 der Anteil Ausländerinnen und Ausländer bei 48,8 %, was 17 Fällen entsprach.
Zu Frage 3: Der Anteil Ausländerinnen und Ausländer bei Interventionen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird statistisch nicht erfasst.
Zu Frage 4: Der grösste Anteil Ausländerinnen und Ausländer bei KESB-Fällen betrifft Personen aus Afghanistan, wobei 78,5% dieser Fälle Minderjährige betreffen, die nicht durch die Eltern begleitet werden. Der nächsthöhere Fallanteil betrifft Personen aus Deutschland.
Zu Frage 5: Die KESB führt keine Statistik, bei welcher die Kosten nach Nationalität der Klientschaft aufgeschlüsselt werden kann. Während Verfahrenskosten, Drittkosten (z.B. Arztberichte, psychiatrische Gutachten) und die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege in ihrer Gesamtheit erfasst werden, werden Massnahmekosten (Kosten Beistandschaft, Unterbringungen in Heimen, ambulante Unterstützungen) nicht erhoben. Eine zusätzliche Datenerhebung zu rein statistischen Zwecken wäre wiederum mit zusätzlichem Aufwand ohne erkennbarem Mehrwert verbunden.
Zu Frage 6: Die Staatsanwaltschaft Graubünden führt eine Statistik zum Verhältnis zwischen schweizerischen und ausländischen Jugendlichen in Bezug auf sämtliche abgeschlossenen Untersuchungen und weist diese im Geschäftsbericht aus (Durchschnitt für die Jahre 2017-2022: 73 % Schweizerinnen/Schweizer, 27 % Ausländerinnen/Ausländer). Es wird jedoch nicht spezifisch für Gewaltstraftaten eine Statistik geführt. Entsprechend kann auch zu regionalen Unterschieden keine Aussage gemacht werden.
Der Bund führt eine Statistik zu Jugendurteilen und verurteilten Personen im Zusammenhang mit Gewaltstraftaten, in welcher nach Schweizerinnen resp. Schweizern und Ausländerinnen resp. Ausländern aber nicht nach Kantonen oder gar Regionen unterschieden wird. Zudem führt der Bund eine Statistik zu Jugendurteilen aufgrund von Gewaltstraftaten für die Kantone, welche jedoch keinen Aufschluss gibt über das Verhältnis zwischen Schweizerinnen resp. Schweizern und Ausländerinnen resp. Ausländern.
Zu Frage 7: Dazu führt die Staatsanwaltschaft Graubünden keine Statistik.
Zu Frage 8: Seit 2013 ordnete die Jugendanwaltschaft Graubünden für 16 Jugendliche Untersuchungshaft an. Sechs Jugendliche waren Schweizerischer Staatsangehörige und 10 Jugendliche wiesen eine ausländische Staatsangehörigkeit auf.
2. Mai 2023