Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG; SR 941.10) schreibt im Art. 3 Abs. 2 unmissverständlich vor: «Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung angenommen werden.» Bargeld ist nach wie vor das primäre Zahlungsmittel, auch wenn von vielen Konsumenten bargeldlose Transaktionen mittlerweile aus Bonitäts- oder praktischen Gründen vorgezogen werden.
Die Corona-Pandemie und die Bequemlichkeit hat die Veränderungen in der Zahlungsmittelnutzung beschleunigt und in einigen Bereichen ist es eine praktische Sache, alternativ bargeldlos zu bezahlen. Leider häufen sich aber Meldungen, dass es für Privatpersonen vielfach nicht mehr möglich ist, Dienstleistungen mit Bargeld zu bezahlen. So beobachtet man beispielsweise bei Banken immer öfters, wie einzelne Bankomaten entfernt und die Schalter zu bargeldlosem Service umgebaut werden oder es bei verschiedenen, meist grossen oder internationalen Firmen im Kanton nicht mehr möglich ist, mit Bargeld zu bezahlen.
Die meisten Gewerbebetriebe wickeln mit ihrer Kundschaft einen grossen Teil ihrer Transaktionen mit Bargeld ab. Auch unsere älteren Mitbürger wollen oder können vielfach nicht bargeldlos bezahlen, und dieses Bedürfnis sollte respektiert werden. Ausserdem bestehen verschiedene Risiken beim bequemen bargeldlosen Bezahlen, wenn zum Beispiel durch die aktuelle Energiekrise ein Stromausfall eintritt, das Internet ausfällt, das Kartenlesegerät nicht korrekt funktioniert oder der Handyakku leer oder der Empfang schlecht ist. Das Schlimmste aber ist, dass bei jeder digitalen Transaktion Gebühren erhoben werden, die jeder einzelne Nutzer bezahlt, was eine massive Einschränkung unserer Freiheit und Privatsphäre bedeutet.
Gerne bitte ich die Regierung, den Unterzeichnenden folgende Fragen zu beantworten:
- In der Schweiz und im Kanton Graubünden hat Bargeld im internationalen Vergleich einen hohen Stellenwert. Was unternimmt die Regierung, dass dies so bleibt und Personen die Barzahlung nicht eingeschränkt oder verweigert wird?
- Was unternimmt die Regierung, dass die Graubündner Kantonalbank die Dienstleistungen nicht weiter abbaut und an allen Filialstandorten Bargeld an den Schaltern einbezahlt und auch bezogen werden kann?
- Was unternimmt die Regierung, wenn gegen Art. 3 Abs. 2 des WZG verstossen wird und schweizerische Banknoten nicht unbeschränkt für Zahlungen angenommen werden?
Chur, 15. Februar 2023
Krättli, Metzger, Gort, Adank, Bachmann, Brandenburger, Bundi, Butzerin, Candrian, Casutt, Cortesi, Della Cà, Dürler, Favre Accola, Furger, Grass, Hartmann, Heim, Kasper, Menghini-Inauen, Morf, Rauch, Roffler, Schutz, Sgier, Städler, Weber