Invasive Neophyten sind eine grosse Herausforderung für Gemeinden und Private, aber auch für die Landwirtschaft. Auf Biodiversitätsförderflächen und in der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) sind sie zunehmend ein Problem. Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Problempflanzen braucht es ein rasches und konsequentes Handeln wie auch ein koordiniertes Vorgehen auf allen betroffenen Flächen.
«Für die Landwirtschaft werden Neophyten zunehmend zu einem Problem, da sie sich auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) ausbreiten, Futterpflanzen verdrängen und damit die Futterqualität vermindern», das schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage Stocker betreffend Neophyten-Management in Graubünden vom 27.8.2021. Insbesondere das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus) breitet sich zunehmend aus, wie das Monitoringprogramm «Arten und Lebensräume Landwirtschaft» von Agroscope zeigt. Auch in Graubünden sind immer mehr Wiesen und Weiden mit grossen Beständen von Einjährigem Berufkraut bekannt. «Die Ausbreitung sollte nicht weiter fortschreiten», schreibt das Amt für Natur und Umwelt auf seiner Webseite.
Gemäss Direktzahlungsverordnung ist die Landwirtschaft verpflichtet, die Ausbreitung von Problempflanzen oder invasiven Neophyten auf Flächen der Qualitätsstufe I zu bekämpfen (Art. 58 DZV, Abs. 3). Neophyten-Vorkommen in Biodiversitätsförderflächen können eine Reduktion von Qualitätsbeiträgen zur Folge haben. Flächen mit grossen Beständen an invasiven Neophyten können aus der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) ausgeschlossen werden (Art. 16 LBV). Verschiedene Kantone haben darum Konzepte erarbeitet und das Vorgehen wie Zuständigkeit, Meldepflicht, Bekämpfung, Kontrolle, Festlegung der Schwellenwerte für die Problempflanzen und invasiven Neophyten auf der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) festgelegt.
Deshalb möchten die Unterzeichnenden von der Regierung wissen:
- Gibt es einen kantonalen Aktionsplan für die Bekämpfung der Problempflanzen und Neophyten auf der Landwirtschaftlichen Nutzfläche?
- Hat das ALG das Vorgehen bei der Bekämpfung der Problempflanzen und invasiven Neophyten auf der LN festgelegt?
- Wie werden die Massnahmen für eine effektive Neophytenbekämpfung zwischen dem ALG und dem ANU koordiniert?
- Wie gedenkt der Kanton die Ausbreitung der Neophyten von privaten Liegenschaften und/oder nichtlandwirtschaftlichen Flächen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche einzuschränken und diesbezüglich die Handhabung für die beeinträchtigten LN zu regeln?
Chur, 15. Februar 2023
Mazzetta, Rusch Nigg, Gansner, Atanes, Bachmann, Bardill, Baselgia, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Censi, Degiacomi, Dietrich, Furger, Gartmann-Albin, Gredig, Hoch, Hofmann, Kappeler, Kreiliger, Luzio, Nicolay, Pajic, Perl, Preisig, Rageth, Rettich, Rutishauser, Saratz Cazin, Schutz, von Ballmoos, Walser, Wieland, Zanetti (Sent), Zaugg-Ettlin