An vielen Orten in Graubünden fehlt bezahlbarer Erstwohnraum. Das verschärft Probleme wie die Abwanderung, den Arbeitskräftemangel und steigende Lebenshaltungskosten der einheimischen Bevölkerung. Zwar sind in erster Linie die Gemeinden verantwortlich für die Wohnraumpolitik, doch in Anbetracht der Tragweite des Problems muss der Kanton Massnahmen ergreifen und die Gemeinden in dieser Aufgabe unterstützen. Diese Forderung haben verschiedene Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen bereits verlauten lassen. Im Übrigen verpflichtet die Bundesverfassung die Kantone und den Bund, sich dafür einzusetzen, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familien eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden (Art. 41 Abs. 1 lit. e BV).
Der Kanton Graubünden verfügt derzeit mit dem Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet über eine reine Subjekthilfe. Diese ist darauf ausgelegt, Einzelpersonen in schwierigen finanziellen Verhältnissen zu unterstützen. Das Problem betrifft heute im Kanton Graubünden jedoch die breite Bevölkerung. Diverse andere Kantone kennen entsprechende gesetzliche Grundlagen zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums, zum Beispiel über die Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Mögliche Instrumente zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum wären ein kantonaler Wohnraumfonds, Darlehen und Beiträge à fonds perdu, eine kantonale Fachstelle, die Ausgestaltung von Baurechtsverträgen, die gemeinnützigen Wohnungsbau ermöglichen, und/oder ein Vorkaufsrecht für betroffene Gemeinden zugunsten von preisgünstigem Wohnraum. Auch raumplanerische Massnahmen, z. B. zonenbezogene Pflichtanteile für preisgünstigen Wohnraum, sind prüfenswert. Diese Aufzählung ist weder abschliessend noch zwingend, sie dient lediglich der Veranschaulichung möglicher Lösungsansätze.
Die Unterzeichnenden fordern die Regierung dazu auf, eine kantonale gesetzliche Grundlage zur Förderung von bezahlbarem Erstwohnraum zu schaffen.
Chur, 15. Februar 2023
Müller, Perl, Preisig, Atanes, Bachmann, Bardill, Baselgia, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Degiacomi, Dietrich, Gartmann-Albin, Gredig, Hoch, Hofmann, Kreiliger, Mazzetta, Nicolay, Pajic, Rettich, Rusch Nigg, Rutishauser, Walser, Zaugg-Ettlin